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Während des Mittelalters war Ladenburg über Jahrhunderte ganz im Besitz des Hochstifts Worms und in dieser Zeit war Ladenburg als rechtsrheinischer Vorposten des Hochstifts eine bedeutende Stadt im Rhein-Neckar-Gebiet. In einer Schwächephase des Hochstifts Worms gelang es den immer mächtiger werdenden Pfalzgrafen schließlich im 14. Jahrhundert, durch Inbesitznahme der Hälfte der Rechte an Ladenburg entscheidenden Einfluss auf die Stadt zu gewinnen. Bei Lorsong ist die Aufteilung der Rechte detailliert beschrieben. Das Kondominat, die gemeinsame Verantwortung für die Stadt Ladenburg durch den Bischof von Worms und dem Pfalzgrafen und späteren Kurfürsten von der Pfalz, hatte große Bedeutung für die weitere Entwicklung der Stadt. Es sind in der Literatur durchaus Teilaspekte der Entstehung des Kondominats betrachtet worden und Probst hat auch eine detaillierte Darstellung des Themas gebracht. Obwohl es sich dabei um Provinzialgeschichte handelt, geht es aber immer auch um Reichs- und Globalgeschichte. Provinz und Welt gehören zusammen. Im Unterschied zu Probst soll sich dieser Artikel nicht so sehr mit der Geschichte der Pfalz, sondern mit der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, des Hochstifts, des Bistums und der Stadt Worms und ansonsten mit Ladenburg beschäftigen.
Der Kraichgau eine Adelslandschaft? Dafür spricht manches. Mit gleichem, vielleicht sogar noch besserem Recht könnte man den Kraichgau aber auch als eine Bauernlandschaft bezeichnen. Schließlich ist das "Land der tausend Hügel" zwischen Schwarzwald und Odenwald eine altbesiedelte Landschaft, in der seit unvordenklichen Zeiten Ackerbau betrieben wird, lang bevor es hier und anderwärts einen Adel gab. Die oft viele Meter dicke Lößschicht, die die tieferen geologischen Formationen überlagert, gewährleistet von jeher eine große Fruchtbarkeit der Böden. So war der Kraichgau seit Menschengedenken, seit wir durch schriftliche Überlieferungen und archäologische Befunde Kenntnis davon haben, eine "Kornkammer", ein Land fleißiger Bauern, eben eine Bauernlandschaft.
Obgleich die publizistische Auseinandersetzung mit agrarischen Konflikten zwischen Untertanen und ihrer Herrschaft nicht viel jünger als ihr Gegenstand selbst ist, eine latente Aufstandsfurcht der Obrigkeit schon früh das Bedürfnis nach der Entwicklung von "Strategien zur Vermeidung oder Pazifizierung von Revolten"geweckt hat, stellte Peter Bierbrauer im Jahre 1980 für die Forschung in der Bundesrepublik Deutschland fest, daß eine "systematische, an grundsätzlichen Fragestellungen orientierte Auseinandersetzung mit den Aufständen zwischen 1525 und dem Ende des Alten Reiches [...], einmal abgesehen von einigen ersten Annäherungsversuchen in der neueren Forschung, bis heute nicht erfolgt" ist. Dies dürfte vor allem auf die nachhaltige Wirkung der Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts zurückzuführen sein, die dem Bauern als von "unten wirkende
Kraft [...] keinen Platz" zugestanden und den Bauernkrieg als Naturereignis, als Einbruch von Natur in Geschichte, charakterisiert hatte. Das Ausbleiben großer Bauernaufstände im Alten Reich des 17. und 18. Jahrhunderts schien die seit den dreißiger Jahren von Günther Franz vertretene These von der politischen Bedeutungslosigkeit des deutschen Bauern nach der Niederlage von 1525 zu stützen. Der nur wenige Jahre zuvor erschienene Aufsatz von Otto Schiff, in dem dieser festgestellt hatte, "daß der deutsche Bauer [...] sich nach 1525 keineswegs mit den herrschenden Zuständen abgefunden hat", blieb hingegen ohne Resonanz.
Stockach im Spätmittelalter
(2015)
Als der Schaffhauser Chronist Johann Jakob Rüeger im Jahre 1600 sein großes Geschichtswerk über seine Heimatstadt schrieb, charakterisierte er Stockach als »fürnembst stättlin« im Hegau. Nach diesem ehrenvollen, einen jeden Stockacher Lokalpatrioten noch heute mit Stolz erfüllenden Kompliment muss der Ort um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, gut 300 Jahre nach seiner Stadtwerdung, ein städtebauliches Juwel gewesen sein, das den Vergleich mit anderen Hegau-Städten nicht zu scheuen brauchte.
Unter den Konstanzer Urbaren befindet sich im Badischen Generallandesarchiv zu Karlsruhe neben denen des Bistums und der Dompropstei ein Urbar des Domkapitels, dem F. J. Mone auf Fol. 1 in der Art eines Regests den Titel gab: Zehnten-, Gülten- und Güterbuch des Constanzer Domkapitels in Kannstatt, Ob. und Untertürkheim, Schmidheim, Felbach (Ülbach), Hofen in Württemberg, verzeichnet 1344. Die in Buchform überlieferten Aufzeichnungen enthalten keine präzise Selbstbezeichnung; es wird lediglich der Begriff liber (S. 1.2: iste liber) verwandt. Da die Benennung von Mone den Inhalt nicht genügend charakterisiert, mußte ein neuer Titel gefunden werden. Neben den bisher veröffentlichten überörtlichen Urbaren des 14. Jahrhunderts aus dem Gebiet am mittleren Neckar, dem Esslinger Urbar von 1304 und den altwürttembergischen Urbaren aus der Zeit Graf Eberhards des Greiners, stellt dieses von 1344 ein Urbar dar, das zwar regional gesehen ein weitaus kleineres Gebiet als jene umspannt, dafür aber für den rechtsneckarischen Raum von Obertürkheim bis Hofen um so ertragreicher ist; indem die Angaben über den Zehnten, zu dessen Abgabe im Prinzip alle Grundbesitzer verpflichtet waren und die im vorliegenden Urbar die Hauptmasse der Einträge bilden, über alle grundherrschaftlichen Schranken hinübergreifen, geben sie einen besseren Einblick in die Struktur der einzelnen Gemeinwesen als jene Urbare.
In der Geschichte des Klosters Reichenau gilt die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts als Zeit des Niedergangs, der in der klösterlichen Tradition stets mit dem Namen Abt Johann Pfusers verbunden ist. Die hier edierten wirtschaftsgeschichtlichen Quellen – sein Notizbuch, Urbare und Ordnungen – erschließen die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse der Reichenau in bislang unbekannter Tiefe. Sie stellen eine bedeutende Ressource für die
landesgeschichtliche Erforschung des westlichen Bodenseeraums auf baden-württembergischer wie auf schweizerischer Seite dar. Die vielschichtigen und sich ergänzenden Quellen bilden die wirtschaftlich nutzbaren Rechte und Verpflichtungen der Abtei ab, ihre grundherrschaftliche Verwaltungspraxis und die Regelungen der Klosterökonomie im ausgehenden Mittelalter. Abt Johann Pfuser zeigt sich darin als sparsamer Verwalter, was zu einer Neubewertung seiner Rolle in der Klostergeschichte zwingt. Um das Erkenntnispotential der unvollständigen und inkonsistenten Quellen zu erschließen, sind die einzelnen Abschnitte ausführlich kommentiert.
Ersterwähnungen sind Zufallserzeugnisse der Geschichte. Meist wird ein Ortsname in Urkunden, die eigentlich beliebige Rechtsgeschäfte, Rechte oder Streitigkeiten dokumentieren, zu einem mehr oder weniger zufälligen Zeitpunkt zum ersten Male schriftlich erwähnt. Doch sind nicht nur die Ursache, der Anlass dieser Nennung beliebig, sondern auch die Überlieferung ist eigentlich willkürlicher Natur, denn Urkunden sind vergänglich. Katastrophen, Kriege und andere Ereignisse führten oftmals zum schmerzlichen Verlust schriftlicher Überlieferung. Der Name Elchesheim taucht
im Februar 1102 aus dem so oft zitierten Dunkel der Geschichte auf. Am 15. Februar 1102 spricht Kaiser Heinrich IV. ein Machtwort. Jener Kaiser, der sich in Canossa dem Papst unterworfen hat und der den Dom zu Speyer vollenden ließ. In der genannten Urkunde geht es um mehr oder weniger rechtmäßige Gebietsübernahmen der so genannten Werinharde von Michelbach, deren Besitz der Kaiser nun zurückkauft und der Speyerer Domkirche überträgt. In dieser Urkunde taucht eingereiht zwischen den Ortsnennungen Hirtzbuhel und Merivelt das Dorf Elchisheim auf. Die genannte Urkunde nennt weitere acht Orte, darunter die Landkreisgemeinden Gaggenau-Michelbach, Gaggenau-Oberweier und Rastatt-Niederbühl.
Die Pfandschaft Eppingen
(2022)
Beginnen wir mit einem Gedankenexperiment: Nehmen wir einmal an, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland käme auf die Idee, einzelne ausgewählte deutsche Städte zum Zwecke einer schnellen und efektiven Kapitalbeschaffung an finanzstarke Investoren im Rahmen eines Pfandgeschäftes zu veräußern. Nehmen wir weiter an, Eppingen gehörte zum Kreis dieser "ausgewählten" Städte, die pfandweise vergeben – oder besser gesagt, verscherbelt werden sollten. Einzig und allein die Regierung und der Investor handelten die Vertragsbedingungen aus, die ohne eine Befragung der Eppinger Bürgerschaft Geltung bekämen. Ein Einspruch wäre nicht möglich! Sämtliche Steuern und Abgaben der berufstätigen Bevölkerung flössen von nun an in die Taschen des Investors, der völlig frei, ohne sich vor irgendjemand verantworten zu müssen, über diese Geldmittel verfügen könnte. Die Pfandsumme hingegen, die der Staat für Eppingen und die anderen verpfändeten Städte kassierte, könnten die Mitglieder der Regierung ebenso frei verwenden, um etwa zukunftsweisende Projekte zum Wohle aller zu initiieren oder um die Staatsfinanzen zu sanieren, aber auch um – ganz privat – die
eigenen Taschen zu füllen.
Das badische Amt Stollhofen
(2009)
Am 5. Mai 1389 trafen sich u . a. beim König Wenzel zu Eger Markgraf Rudolf, Bernhard zu Baden und die Gräfin Margaretha von Eberstein. Vor dem
König wurde der Landfrieden beschworen, dem der sog. Städtekrieg vorausgegangen war. Es handelte sich um den Kampf der Fürsten gegen die Städte, den die Fürsten für sich entscheiden konnten. Im Laufe dieser Auseinandersetzung wurde auch die Stadt Stollhofen als fürstliche Stadt am 29. September 1388 durch Straßburger Truppen eingenommen und erheblich ruiniert. Unter den badischen Dienstleuten, die in Eger den Frieden mit beschworen hatten, waren neben den oben genannten Fürsten: Herr Reinhard von Windeck, Burkhard Brunninger Vogt zu Yberg (Steinbach), Hans Weiss, Schultheiß zu Steinbach, Jarry, Schultheiß zu Niederbühl, Hans von Bosenstein, Vogt zu Ortenberg, und Hans Zoller, Vogt zu Stollhofen.
Staffort, Anno 1786
(2023)
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um die Transkription eines Amtsbuchs aus dem Ortsarchiv Staffort aus dem Jahr 1786 mit der Archivsignatur B 11. Dieses Buch enthält die Aufstellung und Lage sämtlicher Haus- und Hofplätze und der landwirtschaftlichen Grundstücke in
unserer Gemeinde sowie zum Teil deren Größe, die Namen der jeweiligen Eigentümer, aber auch die Abgaben an Geld und Naturalien, die an die
damalige Obrigkeit entrichtet werden mussten. Damit ist diese Aufzeichnung eine Momentaufnahme der Besitzverhältnisse aus jenem Jahr und zugleich ein Nachweis, dass sich die Stafforter Grundstücke zum Teil auf badischem und zum Teil auf kurpfälzischem Herrschaftsgebiet befanden.
Wenige Jahre zuvor war in der Markgrafschaft die über Jahrhunderte bestehende Leibeigenschaft aufgehoben worden. Am 23. Juli 1783 hatte der
fortschrittliche Markgraf Karl Friedrich von Baden im Schloss Stutensee ein entsprechendes Dekret unterzeichnet. Nunmehr hatten seine Untertanen die Möglichkeit, vom Landesherrn Eigentum zu erwerben. Da die damaligen potentiellen Käufer zumeist nicht über die notwendigen Geldmittel verfügten, wurden Verträge zur Abzahlung der Darlehen unterzeichnet, die zum Teil eine Laufzeit von über 60 Jahren hatten. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts waren viele der im Amtsbuch aufgeführten Grundstücke nachweislich noch immer im Besitz der Nachkommen der ursprünglichen im Buch erwähnten Eigentümer. Damit bietet die vorliegende Publikation, in Verbindung mit dem von Manfred Raupp erarbeiteten Ortsfamilienbuch, eine Ergänzung zur jeweils eigenen Familiengeschichte.