Sonstige weltliche Territorien
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Die Herrschaft Geroldseck
(1981)
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Geschichte der Herrschaft Geroldseck sowohl auf herrschaftsgeschichtlicher als auch auf familien- und besitzgeschichtlicher Ebene. Diesen drei Ebenen entspricht die dreiteilige Anlage, die den durch die Quellenlage gegebenen Voraussetzungen folgt. Die Historiker des 18. und 19. Jahrhunderts sahen das Gebiet „zwischen Rhein, Kinzig und Bleich“ als die Herrschaft Geroldseck schlechthin an. Dieses Gebiet deckt sich im wesentlichen mit dem ehemaligen Landkreis Lahr, der mittlerweile im größeren Ortenaukreis aufgegangen ist. Längst hat die Landesgeschichte jedoch diesen, am modernen Flächenstaat orientierten Herrschaftsbegriff überwunden; der dritte Teil der vorliegenden Untersuchung faßt demgemäß den Raum, in dem geroldseckische Herrschaftsrechte mehr oder weniger dicht gestreut sind, wesentlich weiter als - vereinfacht gesprochen - den deutschen Südwesten zwischen Vogesen und oberem Neckar, zwischen Kaiserstuhl und Oos. Der erste Teil dieses Buches versucht, aufgrund der wenigen überlieferten Quellen wie auch anhand einiger bis in die Neuzeit hinein zu beobachtender Sachverhalte auf die Frühgeschichte der geroldseckischen Herrschaft rückzuschließen, Wachstumslinien deutlich zu machen. Es war dazu notwendig, den Blick von der geroldseckischen Herrschaft im engeren Sinne abzuwenden und die kirchen- und siedlungspolitischen Kräfte der südlichen Ortenau bis hinein ins Frühmittelalter zu beleuchten. Zwar bleiben solche Entwicklungslinien oft genug Theorie, Arbeitshypothese, auch wenn sie einen später belegten und beobachteten Zustand einleuchtend zu erklären vermögen. Es wird sich jedoch zeigen, daß trotz des von der Heimatgeschichte so beklagten Mangels an schriftlicher Überlieferung die Geroldsecker und ihre Herrschaft durchaus nicht im „Dunkel der Geschichte“ verschwinden. Die Familiengeschichte bildet im zweiten Teil dieser Studie die Grundlage für die Darstellung der Familienpolitik. Dieser Teil ist um die rein beschreibenden Kapitel zur Geschlechterfolge der Linien Lahr, Hohengeroldseck und Sulz gekürzt, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden. Ihre Ergebnisse sind in die Stammtafeln des Anhangs eingegangen. Familiengeschichte kann sich notwendigerweise nur auf eine kontinuierliche Überlieferung stützen. Diese setzt in unserem Falle aber erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts ein; man kann sogar erst von etwa 1270 ab mit einer einigermaßen brauchbaren Quellenlage zur Besitz- und Familiengeschichte der Geroldsecker rechnen. Von den 188 Belegen aus der Zeit bis 1299 sind nur 107 im engeren Sinn geroldseckische Belege; lediglich 8 Urkunden sind erhalten, die die Geroldsecker vor 1266 selbst ausstellten.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Nicht nur im württembergischen Oberschwaben gab es einen politischen Flickenteppich, sondern auch im entgegengesetzten Teil unseres Landes im badischen Norden. Dort gaben die Dörfer Ober- und Unterschüpf der kleinen
Herrschaft Schüpf, die heute im Gebiet der erweiterten Stadt Boxberg im
Main-Tauber-Kreis liegt, ihren Namen.
Wie aber kommt ausgerechnet in diese entlegene Gegend ein Name aus der
Mitte des Landes, aus Altwürttemberg, der zudem in seiner Titulatur noch den
Namen eines Ortes im schweizerischen Thurgau trägt?
Bei dem Träger handelt es sich um Johann Jacob Freiherr v. Bernhausen zu
Hagenwil, später zu Schüpf, dessen genealogische Daten im Folgenden
zunächst vorgestellt werden sollen.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Unweit des Stammsitzes der geroldseckischen Herrschaft wurde 1615 am Grassert eine Glashütte in Betrieb genommen. Möglicherweise ersetzte diese eine schon um 1500 bei der Hohengeroldseck betriebene Hütte. Vorüberlegungen zu ihrem Bau wurden bereits 1614 vorgenommen. Auf den 9. November 1614 datiert ein Bericht an Herrn Jacob von Geroldseck
über das Gehölz und den Wald in der Herrschaft Geroldseck. Es sei zunächst zu entscheiden, ob der ganze Wald und alles Gehölz abgeholzt und der Berg zum Zehnten gut gemacht werde, oder ob dies nur vom (selbst) gefallenen Holz erfolgen solle. Dabei spiele auch die Abschätzung eine Rolle, was man von der Glashütte als jährliche Nutzung haben werde und
wie lange man diese betreiben könne. Wenn man das Wasser der Schutter zum künftigen Bleien aufhalten möchte, so sei bei der Durchführung darauf zu achten, dass dieses für den guten Fisch- und Krebsbestand in den Bächen nicht schädlich sei. Dieser Punkt bedürfe einer künftigen Aufsicht und Kontrolle. Die eigentliche Entscheidung sei dahingehend zu treffen, ob der Wald insgesamt umgehauen und dem Aussterben überlassen werden solle. Weil das Wasser, ehe es in die Schutter fließt, durch das Dorf laufen muss und Schaden anrichten könne, bedürfe es einem Zeugenschein. Bei diesem Punkt sei auch zu bedenken, welche Beschwernis der Weiher für die Güter der Untertanen zur Folge habe. Wie auch immer man sich entscheide: Für das Waldgebiet müsse abgeschätzt werden, wie viele Klafter Buchenholz sich ergäben und wie diese
zugeteilt werden sollen. Weil man wegen des Waldes diesen vor etlichen Jahren mit großer Bereitschaft gleichmäßig neu aufgeforstet hat, sei dieser zunächst ordentlich abzumessen. Danach könne weiter beratschlagt werden.
"Bis zu einem frohen Wiedersehen"·telegrafiert Max Egon II. Fürst zu Fürstenberg am 4. November 1908 von Donaueschingen aus dem österreichischen Grafen Rudolf Colloredo-Mannsfeld jun. und rät ihm, die "Kugelbüchse für jeden Fall"
mitzubringen, um so für die Treibjagden mit dem deutschen Kaiser Wilhelm II. im Unterhölzer Wald und am Amtenhauser Berg gerüstet zu sein.
Die Feststellung, dass der Adel im Mittelalter Herrschaft ausübte, ist, so WERNER HECHBERGER, „einer der trivialsten Sätze der deutschen Rechts-, Verfassungs- und Sozialgeschichte [...]. Schon etwas weniger trivial ist die Frage, wie diese Herrschaft überhaupt entstanden ist.“ Wie sich adlige Herrschaft in der Region Baar im 13. Jahrhundert entwickelt hat, möchte ich im Folgenden analysieren. Die sich damals neu strukturierenden Herrschaftsverhältnisse sollten die Baar über lange Zeit entscheidend prägen. Nachdem sich zu Beginn des Jahrhunderts die Grafen von Urach und der Stauferkönig Friedrich II. um das Erbe der Zähringer gestritten hatten, waren Mitte und Ende des Jahrhunderts geprägt vom Kampf zwischen den Häusern Sulz/Wartenberg und Fürstenberg, um den es in diesem Aufsatz vor allem gehen soll. Im ersten Teil werde ich die Herrschaftshäuser der Fürstenberger, der Sulzer und der Wartenberger im Hinblick auf ihre Bedeutung und ihren Bezug
zueinander und zur Region Baar vorstellen. Im zweiten Teil werde ich die Rivalität der Fürstenberger und Wartenberger um Burgen, Städtegründungen und geistliche Einrichtungen darstellen und abschließend das Spannungsfeld im Bereich
Landgrafschaft und Grafschaft sowie die Auflösung des Konflikts beschreiben.