Geistliche Territorien
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Während des Mittelalters war Ladenburg über Jahrhunderte ganz im Besitz des Hochstifts Worms und in dieser Zeit war Ladenburg als rechtsrheinischer Vorposten des Hochstifts eine bedeutende Stadt im Rhein-Neckar-Gebiet. In einer Schwächephase des Hochstifts Worms gelang es den immer mächtiger werdenden Pfalzgrafen schließlich im 14. Jahrhundert, durch Inbesitznahme der Hälfte der Rechte an Ladenburg entscheidenden Einfluss auf die Stadt zu gewinnen. Bei Lorsong ist die Aufteilung der Rechte detailliert beschrieben. Das Kondominat, die gemeinsame Verantwortung für die Stadt Ladenburg durch den Bischof von Worms und dem Pfalzgrafen und späteren Kurfürsten von der Pfalz, hatte große Bedeutung für die weitere Entwicklung der Stadt. Es sind in der Literatur durchaus Teilaspekte der Entstehung des Kondominats betrachtet worden und Probst hat auch eine detaillierte Darstellung des Themas gebracht. Obwohl es sich dabei um Provinzialgeschichte handelt, geht es aber immer auch um Reichs- und Globalgeschichte. Provinz und Welt gehören zusammen. Im Unterschied zu Probst soll sich dieser Artikel nicht so sehr mit der Geschichte der Pfalz, sondern mit der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, des Hochstifts, des Bistums und der Stadt Worms und ansonsten mit Ladenburg beschäftigen.
Mit dem Urkundenbuch von Sankt Blasien legt die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg ein Produkt langjähriger wissenschaftlicher Arbeit vor, ein Werk, das in bewährter klassischer Editionstechnik mit modernen Mitteln ein Maximum an Information über die frühe urkundliche Überlieferung eines der bedeutendsten südwestdeutschen Klöster bereitstellt. Kurz nach der Gründung des Südweststaats wurde 1954 als Nachfolgerin der württembergischen und badischen historischen Kommissionen die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Bereits auf seinen ersten Sitzungen diskutierte der Vorstand zunächst die Herausgabe eines Urkundenbuchs für den Gesamtraum Baden-Württembergs, ein Unternehmen, das ihre Kräfte und Mittel aber bei weitem überfordert hätte. Angeregt von Otto Feger kam man stattdessen auf das alte Projekt eines sanktblasianischen Urkundenbuchs zurück, das schon die Badische Historische Kommission verfolgt hatte. Als Bearbeiter wurde Hugo Ott vorgesehen, der damals an seiner grundlegenden Dissertation über St. Blasien arbeitete. Er konnte die ungemein zeitaufwendige Arbeit nur ehrenamtlich und außerdienstlich betreiben. Der Kommissionsvorsitzende Günther Haselier entschloss sich schließlich, im Interesse des Fortgangs der Arbeit Johann Wilhelm Braun hauptamtlich mit der Bearbeitung zu beauftragen. Das in den Gremien der Kommission nicht unumstrittene Ziel des Bearbeiters war eine allen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Edition, die zugleich den aktuellen Forschungsstand zu zahlreichen Problemen widerspiegelte, manche Probleme löste oder einer Lösung näherbrachte. In langwieriger, geduldiger und zäher Arbeit hat er sich mit der schwierigen Überlieferungslage und der umfangreichen Literatur auseinandergesetzt, hat die Quellen immer wieder anhand der Originale, der zum Teil zahlreichen Abschriften und anderen Überlieferungsformen verglichen, so dass die Edition den der jeweiligen Überlieferungssituation entsprechenden zuverlässigen Text bietet. Die schließlich insgesamt 750 Stücke sind unter Heranziehung aller älteren Vorarbeiten von ihm vollständig neu bearbeitet worden. Die Edition in der vorliegenden Form ist ausschließlich sein Werk und wird von ihm verantwortet.
In der Stiftbibliothek Admont befindet sich ein Codex aus dem 13. Jahrhundert, der neben einer Abschrift der Panormia Ivos von Chartres auch die Kopie einer Papsturkunde Eugens III. (1145-1153) für den Bischof Hermann von Konstanz (1138-1165) enthält. Zwar machte Albert Brackmann den Inhalt der Urkunde bereits 1923 in einem ausführlichen Regest bekannt, doch ist die von ihm vorbereitete Edition im Rahmen der "Studien und Vorarbeiten zur Germania Pontificia II" nie erschienen. So mag sich vielleicht auch erklären, daß die Urkunde in der einschlägigen Literatur lange Zeit gänzlich unbeachtet geblieben ist.
Die katholische Reformation betrachtete es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, die Praktiken der Volksfrömmigkeit mit der offiziellen kirchlichen Doktrin in Einklang zu bringen. Um dies zu erreichen, ergriff die Kirche, zumeist mit Unterstützung der weltlichen Obrigkeit, Disziplinarmaßnahmen zur Bekämpfung von Mißbräuchen der Sakramente und anderer Ausschreitungen und Superstitionen wie der Verehrung von nicht kanonisierten Heiligen, der Konsultation von heilkundigen weisen Frauen und Männern und dem übermäßigen Essen und Trinken an kirchlichen Feiertagen. Daneben befürworteten die Reformatoren auch Katechismusunterricht und Kinderschulen, in denen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, ein besseres Verständnis des tridentinischen Katholizismus vermittelt werden sollte.
Der Zeitraum zwischen den letzten Jahren des Investiturstreits, als in Konstanz der in der Reformbewegung einflußreiche Bischof Gebhard III. amtierte, und dem Beginn der staufischen Königsherrschaft, als unter Bischof Hermann von Arbon Konstanz reichsweite Bedeutung erlangte, wurde in der Forschung bislang kaum bearbeitet. So behandelt Jürgen Sydow in seinem Standardwerk zur südwestdeutschen Stadtgeschichte zwar ausführlich die Ereignisse in Konstanz bis zum Investiturstreit und unter den Staufern, läßt aber den Pontifikat UIrichs I. gänzlich beiseite. Im Gegensatz zu dessen Amtsvorgänger Gebhard III., dem man einen "klaren politischen Blick" und großen geistigen wie politischen Einfluß attestierte, scheint für die Person Ulrichs I. immer noch die Einschätzung Hermann Tüchles, er habe politisch "keine große Rolle", oder die Ernst Hofmanns, Ulrich I. habe „eine direkt unerfreuliche Rolle in seinem Sprengel“ gespielt, bestimmend zu sein. So verwundert es nicht, daß die einzige Monographie über Ulrich I., die sich allerdings lediglich mit seiner Herkunft und seinem reichsweiten Handeln befaßt, noch aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammt. Seitdem widmete allein Ursula-Renate Weiss diesem Bischof größere Aufmerksamkeit: Sie untersuchte in ihrer 1975 erschienenen Dissertation über die Konstanzer Bischöfe des 12. Jahrhunderts allerdings vorrangig die „reichsbischöfliche Stellung“ Ulrichs I.
Die vorliegende Arbeit ist nicht bestimmt, eine Territorialgeschichte des bischöflichen Fürstentums im Jura zu geben; vielmehr war es Absicht des Verfassers, an Hand der Entstehung eines kleinen Territoriums grundsätzliche Fragen mittelalterlich deutscher Verfassungsgeschichte zur Erörterung zu stellen und dadurch einen Beitrag zur Auflockerung der noch immer allzu starren allgemeinen Meinung über die Verfassungsentwicklung des hohen Mittelalters zu leisten. Die Probleme, die es hier in den Vordergrund zu stellen galt, waren naturgemäß vor allem die durch Gassers Schriften neu aufgeworfene Frage nach der Entstehung der Landeshoheit überhaupt, im besonderen aber die Bedeutung der Blutgerichtsbarkeit einerseits, der Zwing⸗ und Bannrechte andererseits für die Entstehung des modernen Staates.
Die Würzburger Diözesanmatrikel von 1464/65 nennt außer dem Domkapitel zehn Säkularkanonikerstifte: Stift Haug und Neumünster in der Stadt Würzburg, sodann Ansbach, Ohringen, Mosbach, Möckmühl, Schmalkalden, Römhild, Rasdorf und Hünfeld. Die Benediktiktinerabteien St. Burkard in Würzburg sowie Komburg, welche 1464 beziehungsweise 1488 in adelige Säkularkanonikerstifte umgewandelt worden waren, erscheinen als solche noch nicht in der Matrikel. Auch das erst 1481 päpstlich bestätigte Stift Wertheim fehlt noch. Insgesamt bestanden im Bistum Würzburg am Ausgang des Mittelalters also 13 Säkularkanonikerstifte. Ihre Gründungen beziehungsweise Umwandlungen aus älteren Klöstern verteilen sich über das Mittelalter seit der Jahrtausendwende. Im Bistum Eichstãtt gab es gegen Ende des Mittelalters außer dem Domstift das Neue Stift St. Marien in Eichstätt und das Domannexstift im Willibaldehor. Im jüngsten der drei fränkischen Bistümer, Bamberg, bestanden außer dem Domkapitel die Stifte St. Stephan sowie St. Jakob in der Bischofsstadt selbst. St. Maria und St. Gangolf in der Vorstadt Theuerstadt und schließlich das Stift St. Martin in Forchheims.
Die Diözesangrenze zwischen den Bistümern Speyer und Straßburg westlich des Rheins im Mittelalter
(1999)
Als Johann Jacob Geissel, Domkapitular in Speyer, dem Schematismus des Bistums Speyer 1832 die Abhandlung "Der Kirchsprengel des alten Bisthums Speyer" beigab, bestand dieses alte Bistum seit elf Jahren nicht mehr. Die alten Grenzen dürften dem 1796 geborenen Geissel vielleicht noch gegenwärtig gewesen sein, als er 1832 schrieb: "Das Bisthum Speyer lagerte sich durch den südlichen Theil des Herzogthums [des rheinischen Francien], und stieg, mit dessen südlichen Gränzen gleich und fortlaufend, an das Herzogthum Allemanien, und an die in Letzterm errichteten allemannischen Bisthümer Straßburg und Constanz .. Gegen Abend lehnte es sich theils an das Herzogthum Lotharingen und das Bisthum Metz, theils an Allemannien und das Bisthum Straßburg. Die ursprünglichen westlichen, südlichen und östlichen Hauptgränzen des Herzogthums bildeten daher mit ihren Flüssen, Bächen, Bergen und Schneeschmelzen zugleich auch die Gränzen des Speyrer Bisthums ... Bei Vaihingen sprang die Gränze auf das linke Neckarufer zurück, und stieg bis zur Quelle der Glems, wo sie ... oberhalb Deinach und Zavelstein über die Nagold setzend, bis zur Quelle der Enz fortlief, und sodann weiter an der Südgränze des Uffgaues, jenseits Gaisbach und Schloß Eberstein die Murg überspringend, an Bühl vorbei, bis zum Ursprung der Os sich erstreckte, und von da längs dieses Baches, an Baden, Kuppenheim und Rastadt vorüber, zum Rheine herabstieg. Oberhalb
Rastadt durchschnitt die Gränze den Rhein, und lief, bei Selz das linke Ufer betretend, in westlicher Richtung, auf der mitternächtlichen Seite des, zum
Bisthums Straßburg gehörigen, elsässischen Nordgaues und des heiligen Fortes, auch der Hettgau genannt, längs der Selz, oder der Motra (wie sie im Mittelalter hieß) oberhalb und Bühl, Rödern und Schönburg bis Keffenach, und folgte so der südlichen Begränzung des Speyergaues. Von hier wendete sie sich nordwestlich über Wingen, Schönau und Fischbach, und lief sodann hinter Dahn, an der Scheide des Bliesgaues und der Metzer Diöcese ... nordwärts ..." Franz Xaver Remling hat in seiner Geschichte der Bischöfe zu Speyer diese Grenzbeschreibung Geissels übernommen.
Herzog Karl Eugen von Württemberg (1728–1793) berichtete in den Tagebüchern seiner Reisen von einem Besuch in südwestdeutschen Klöstern. Sein Weg führte ihn am 16. Februar 1785 auch in das Benediktinerkloster Weingarten, von dessen Bibliothek er zu sagen wusste: "[…] leztere ist sehr reich an alten und wohl aufbewahrten Manuscripten". Der Vergleich mit der am Folgetag in Augenschein genommenen Bibliothek der Zisterzienserabtei Salem fiel dann so aus: "[…] die zahlreichste der besehenen Clöstere, doch in Manuscripten nicht so reich alß die von Weingarten". Diese Einschätzung deckt sich in etwa mit derjenigen des hohenlohischen Hofrats Georg Wilhelm Zapf (1747–1810), der am 23. September 1781 nach Weingarten kam und seine Eindrücke zusammenfasste: "Die Bibliotheck weißt sehr ansehnliche Werke auf, und Werke von Wichtigkeit, und grosser Seltenheit. In den alten
Druckerdenkmalen ist sie sehr reich, aber mühsam sind sie zu finden, weil sie unter den andern versteckt sind […] Von Handschriften wird ein sehr grosser Schatz aufbewahrt. Die Anzahl derselben mag sich […] gegen 500 erstrecken, worunter sehr alte Kodices sind, und auch historische".
Altenbürg, die längst im Strom der Geschichte vergessene Burg- und Schlossanlage in Karlsdorf birgt immer noch Überraschungen. Im Jahre 2013 der Fund und die Heimkehr des Weißen Kreuzes. Jetzt ist die Entdeckung eines Barockaltärchens aus der einstigen Altenbürger Spitalkapelle eine kleine Sensation. Der Bruchsaler Fürstbischof von Schönborn gab im 18. Jahrhundert für seine Altenbürger Kapelle einen Altar in Auftrag. Die ehemalige Kreuzigungsgruppe wird hier vorgestellt.