Weimarer Republik
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Das Revolutionsjahr 1918/19 markierte nicht nur einen zentralen Wendepunkt in der allgemeinen deutschen Geschichte, mit dem ein grundlegender Wandel der politischen Verhältnisse verbunden war, es bedeutete auch eine Zäsur in der deutsch-jüdischen Geschichte. Diese war allerdings von ambivalenten Zügen bestimmt: Einerseits vollendete sich die jüdische Emanzipation, indem nun neben der individuellen Gleichstellung der Juden auch die gleichberechtigte Stellung ihrer Religion und Gemeinde-Institutionen in der Verfassung festgeschrieben wurde und Juden endlich auch die staatlichen Laufbahnen offenstanden – andererseits bedrohte ein manifester Antisemitismus, der wesentlich von den republikfeindlichen Eliten und der völkischen Opposition getragen wurde und weite Teile der Gesellschaft erfasste, den Fortschritt der Akkulturation und Integration der Juden.
Als der katholische Dekan Weber aus Engen im Herbst 1907 wieder einmal zur Visitation der Pfarrei nach Beuren kam, schien die Welt im Dorf an der Aach noch (fast) in Ordnung: Bei einer »Gesamtseelenzahl« von 367 betrug die Zahl der Kirchenbesucher 220, nicht einer hatte die Osterkommunion versäumt, es gab auch keine unehelichen Geburten, keine »Zivilehe« und auch nur eine einzige »gemischte Ehe« im Dorf: »Der religiöse und sittliche Zustand der Pfarrei ist im allgemeinen gut«; so befand der hohe Herr aus Engen – »einige laue und indifferente Elemente« waren angesichts des ansonsten rundum positiven Bildes leicht zu verschmerzen. Die Person des Pfarres schien gleichsam ein Ausweis für diese Stabilität – Augustin
Haas wirkte bereits seit 27 Jahren am Ort – »sehr eifrig und gewissenhaft«, wie der Dekan bescheinigte, ja mehr als das, denn für die Restaurierung der Pfarrkirche und der Kapelle habe der Pfarrer sogar persönlich große Opfer gebracht.
Mit dem alljährlichen Flohmarkt in Konstanz fing alles an. Mein Zürcher Doktorvater, der Volkskundler Paul Hugger, erwarb dort in den achtziger Jahren mehrere Schachteln voller Glasnegative, die er später aus Platzgründen der Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern überließ. Dort fand ich auf seinen Rat hin in einer Sammlung, die vom Konstanzer Fotografen Joseph Fischer stammt, die Studioaufnahme eines SA-Mannes, der – mit allem Zierrat versehen, den der Nationalsozialismus für seine Anhänger vorsah – ernst und mit einer Spur von Misstrauen in die Kamera blickt. Auf dem Negativrand ist der Name des Mannes notiert »Josef Mayer«. Das Foto muss nach dem Beschriftungssystem des Ateliers Fischer 1937 entstanden sein. Erst der Konstanzer Historiker Lothar Burchardt konnte auf Anhieb diesen Josef Mayer als einstigen Allensbacher Bürgermeister identifizieren. Er resümiert über Josef Mayer: »[Er] bekleidete das Bürgermeisteramt bis zum Einmarsch der Franzosen mit Augenmaß.«
Als nach fast einem halben Jahrhundert das Elsass 1918 wieder französisch wurde, war dies mit einer "Entgermanisierung" verbunden, die fast spiegelbildlich zur "Eindeutschung" nach 1871 vollzogen wurde. Die Namen der Orte erhielten wieder ihre französischen Schreibweisen, wie sie bis 1871 geführt wurden, Straßen und Gassen wurden umbenannt, auch bei den Menschen wurde aus manchem "Hans" ein "Jean", aus einem "Rüdiger" ein "Roger" und aus dem traditionsreichen "Fischer Bier" wurde "Bière Pêcheur".
Gespräche anläßlich der Vorbereitung einer badischen Ergänzung zu der Wanderausstellung "Evangelische Kirche zwischen Kreuz und Hakenkreuz" machten deutlich, wie unklare und verschwommene Vorstellungen über das Geschehen im Dritten Reich in unserer Landeskirche vorzufinden sind. Unter dem sicherlich nicht von vornherein verwerflichen Ziel, Emotionen zu wecken, mußte zunächst umfassend informiert werden, um gewissen Verzerrungen und Einseitigkeiten einen Riegel vorzuschieben, frei vom Verdacht irgendeiner Ideologie, damit sich nicht einiges im Nebulosen verlor. Es war daher von Anfang an verständlich, daß eine landeskirchliche Dokumentation als Ergänzung zu der großen Ausstellung nur einige in kurzer Zeit erarbeitete Schwerpunkte zu setzen vermochte, auch eine zunächst nur zu diesem Zweck in gedrängter Form geschriebene Hinführung zu leisten war. Es mußte bei der m. E. etwas zu früh angesetzten Ausstellung geradezu der Versuch gewagt werden, sich mit gewissen Schwerpunkten zu begnügen, in die sich dann die verschiedenen Geschehnisse und Probleme - teilweise auch in der Hauptausstellung schon angedeutet - einigermaßen einordnen lassen, wozu die die Ausstellung begleitenden Veranstaltungen und Vorträge dienen sollen. Da es bisher an einem, wenn auch noch so grobkernigen Gesamtüberblick über diese Epoche in unserer Landeskirche fehlt, weil "man" angeblich "etwas zu verbergen" habe, wozu aber nicht der geringste Anlaß besteht, zum andern aber die seit Jahren von mir vorbereitete mehrhändige Dokumentation noch nicht ganz abgeschlossen ist, bot ich trotz allerlei Bedenken seihst an, einen kurzen, auf einem eingehenden Quellenstudium beruhenden Aufriß zu geben, allerdings unter dem Gesichtswinkel der von mir nicht initiierten Ausstellung. Nach Auffassung des Gesprächskreises sollten die Quellen dabei selbst reden und der Verfasser sich seines
eigenen Urteils möglichst enthalten, zumal er selbst von 1936 bis 1974 aktiv im landeskirchlichen Archiv- und Bibliotheksdienst gestanden hatte.
Der folgende Beitrag untersucht die Vertretung Badens während der Weimarer Republik und im ersten Jahr des "Dritten Reiches" vor allem unter personellen und organisatorischen Aspekten. Eingangs wird zunächst die Situation der Vertretung Badens im Bundesrat 1918, sodann die Vorgeschichte und die Zuständigkeiten von Staatenausschuß und Reichsrat skizziert. Im Zentrum der Darstellung stehen die Personen, die für Baden als ordentliche oder stellvertretende Bevollmächtigte im Staatenausschuß und Bundesrat tätig waren. Die Tatsache, daß der Staatspräsident jährlich neu gewählt wurde, hatte zur Folge, daß sich wegen der "Rotation" in der badischen Regierung die Reihenfolge der badischen Bevollmächtigten zum Reichsrat mindestens jährlich änderte. In einem abschließenden Kapitel wird das Ende des Reichsrats zwischen dem sein Ende einläutenden "Preußenschlag" im Juli 1932 und seiner Aufhebung im Februar 1934 dargestellt. In einem Anhang werden biographische Daten der badischen Bevollmächtigten und stellvertretenden Bevollmächtigten zwischen 1918 und 1934 zusammengestellt.
Als am 12. November 1918 der Rat der Volksbeauftragten das allgemeine Wahlrecht verkündete, ging für die Frauen des Deutschen Reichs ein über ein halbes Jahrhundert geforderter Wunsch in Erfüllung. Mehr als zwei Frauengenerationen hatten die Ungleichbehandlung der Frauen immer wieder kritisiert und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben gefordert. Es wurde ihnen stets von neuem unter fadenscheinigen Gründen verweigert. Vielfach wurde ihr Intellekt dem eines Kindes gleich gesetzt oder ihre Person auf ihre körperlichen Merkmale reduziert. So meinte der angesehene Arzt, Professor Rudolf Virchow (1821–1902), alles was wir an der Frau "bewundern und verehren, ist nur eine Dependenz des Eierstockes".
"Es ist die Pflicht einer jeden Frau zur Wahlurne zu gehen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!" Mit diesen Worten appellierte der Karlsruher Architekt Emil Deines (1867–1950) im Dezember 1918 auf einer Wahlversammlung der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) in der Karlsruher Weststadt an die zahlreichen Erstwählerinnen, deren Stimmen für den Ausgang der kommenden Wahlen entscheidend sein würden. Deines war nicht der einzige Politiker in den Wochen des Wahlkampfs zur Verfassunggebenden Nationalversammlung Badens am 5. Januar 1919, der den deutschen – in diesem Falle den badischen – Frauen das neuerlangte Frauenstimmrecht als Wahlpflicht aufzuerlegen versuchte. Baden galt – auch in der zeitgenössischen Frauenbewegung – als liberales Musterland, da Frauen seit der Änderung der Gemeinde- und Städteordnung im Jahr 1910 mit Amt und Stimme in städtische Kommissionen berufen werden konnten, was einen Einzelfall im gesamten Deutschen Reich darstellte. Drei Jahre nach dieser Gemeindereform gab es bereits 45 badische Städte und Gemeinden, in denen Frauen in Kommissionen vertreten waren. Zugleich war Baden im Bereich der Frauenbeschäftigung im öffentlichen Dienst fortschrittlicher als andere Länder: Neben den ersten Telegrafistinnen, die hier eingestellt wurden, arbeitete auch die erste akademisch ausgebildete Fabrikinspektorin in Baden. Die Fortschrittlichkeit manifestierte sich des Weiteren im Bildungsbereich mit der Gründung des ersten Mädchengymnasiums im Jahr 1892 in Karlsruhe und der Zulassung von Studentinnen an badischen Universitäten im Jahr 1900.
Aufbruch in neues Gelände
(2020)
Als am 9. November 1918 in Berlin die Republik ausgerufen wurde, bestimmten auch in Freiburg demonstrierende Soldaten das Bild der Stadt. Der revolutionäre Umbruch verlief relativ ruhig und fast ohne gewaltsame Auseinandersetzungen. Nachdem sich im Laufe des Tages ein Soldatenrat formiert hatte, kamen die Freiburger Sozialdemokraten zusammen, um aus ihren Reihen einen Arbeiterrat zu bilden. Unter den 16 Gewählten war auch die Sozialdemokratin Marie Haack (1867–1943). Vor einer vieltausendköpfigen Menge verkündete der Arbeiter- und Soldatenrat vor der Etappenkommandatur im Hotel National am 9. November, dass er die Befehlsgewalt über die Truppen übernommen hatte und für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung Sorge tragen würde. Ein Aktionsausschuss des Freiburger Stadtrates trug dem Arbeiter- und Soldatenrat an, eine gemeinsame
provisorische Regierung zu bilden. Damit wurde Marie Haack die erste Frau in der Geschichte Freiburgs, die ein politisches Mandat für die Kommune übernahm.
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Revolution schien 1919 der Zeitpunkt gekommen, an dem die Frauenbewegung die Ernte einfahren konnte. Seit den 1860er Jahren hatte sie sich für die Gleichberechtigung von Frauen in Bildung, Beruf, Familienrecht und Politik eingesetzt. Große Erfolge hatte sie auf dem Bildungssektor und in der Professionalisierung weiblich konnotierter Sozialarbeit erzielt. Doch insbesondere in der Frage der politischen Gleichberechtigung waren alle Bemühungen im Kaiserreich vergeblich gewesen. Dies sollte sich noch 1918 mit dem allgemeinen aktiven und passiven Frauenstimmrecht und der in der Reichsverfassung und den Landesverfassungen 1919 verankerten staatsbürgerlichen Gleichberechtigung ändern. Das zeitgenössisch vielfach präsentierte Bild der Neuen Frau in der Weimarer Republik weckt den Eindruck eines politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Aufbruchs des weiblichen Geschlechts nach dem Ersten Weltkrieg. Doch die Forschung hat herausgearbeitet, dass nur ein kleiner Teil der Frauen ihre Handlungsspielräume beträchtlich erweitern konnten. In der Frage der Gleichberechtigung fiel insgesamt die Bilanz der nur 14 Jahre dauernden ersten deutschen Demokratie sehr viel negativer aus, als dies die alten Frauenrechtlerinnen des Kaiserreiches erwartet haben dürften. Auch die Schlussrechnungen in Baden und Württemberg in Sachen politischer Gleichberechtigung und gleichberechtigter Chancen auf dem Arbeitsmarkt stimmen eher skeptisch, wenn es um die Frage geht, welche Folgen die erste deutsche Demokratie für Frauen zeitigte. Landesgeschichtliche Perspektiven zu den Partizipationsmöglichkeiten von Frauen in Politik und Beruf vor dem Hintergrund der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung stehen daher im Zentrum der folgenden Ausführungen.