Länder von 1945 bis 1952
Filtern
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (6)
Gehört zur Bibliographie
- nein (6)
Schlagworte
- Baden-Württemberg (4)
- Land Baden (4)
- Geschichte (2)
- Wohleb, Leo 〈1888-1955〉 (2)
- Abschied (1)
- Baar (1)
- Baden (1)
- Demoskopie (1)
- Entstehung (1)
- Gebietsreform (1)
Am 13. April 2002 fand im Amtssitz des südbadischen Regierungspräsidenten, im Basler-Hof in Freiburg, eine Veranstaltung statt, über die zwar im Rundfunk, aber nicht in der örtlichen Zeitung berichtet worden ist. Gut 80 persönlich geladene Personen nahmen teil, darunter Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker, Landesbeamte und unter diesen allen die Autoren eines Buches, das zu diesem Anlaß präsentiert werden sollte. Das Ereignis, das da im Zusammenhang mit dem 50jährigen Landesjubiläum stattfand, war darum nicht alltäglich, weil die beiden badischen Regierungspräsidenten, Dr. von Ungern-Sternberg und Frau Hämmerte, als Gastgeber gemeinsam in Erscheinung traten. Sie hatten gemeinsam ein Geleitwort zu einem Buch geschrieben, das an diesem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurde: ,,Die badischen Regionen am Rhein. 50 Jahre Baden in Baden-Württemberg. Eine Bilanz". Herausgegeben hat es der an der Universität Würzburg Politische Wissenschaft lehrende Professor Paul-Ludwig Weinacht; erschienen ist es im Nomos-Verlag Baden-Baden (Preis 34 Euro).
Meine lieben badischen Landsleute! Sooft ich am Rundfunk zu Ihnen gesprochen habe, waren es entweder Sorgen oder
Bitten, die ich Ihnen vorzutragen hatte. Auch heute bewegen mich schwere Sorgen, da ich nach dem durch das Stuttgarter Über-Leitungsgesetz erzwungene Ende der Badischen Landesregierung mich mit einem Abschiedswort an Sie wende. Die
Badische Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung folgenden Beschluß gefaßt: Nach Inkraft-Treten des Stuttgarter Überleitungsgesetzes sieht die Badische Landesregierung keine weitere Möglichkeit mehr, die Auflösung des Landes Baden von sich abzuwenden. Sie wiederholt ihre schon bei früheren Anlässen kundgegebene Auffassung, daß das eingeschlagene Neugliederungsverfahren einer echten Rechtsgrundlage entbehrt und demokratischen Grundsätzen widerspricht. Sie verweist erneut darauf, daß 63 Prozent der Bevölkerung des Bundeslandes Baden sich gegen die Eingliederung in das neue Bundesland ausgesprochen haben, diese Eingliederung aber trotzdem zwangsweise vorgenommen worden ist.
Wenn wir von Baden und Württemberg sprechen,
so haben wir meist die beiden Länder vor Augen,
wie sie sich im 19. und 20. Jahrhundert darstellten:
Das schlanke Baden, das sich den Rhein entlang
vom Bodensee bis an den Main erstreckte und
das etwas massigere Württemberg, das von Oberschwaben bis zum Taubergrund reichte. Diese beiden Länder haben denselben Vater: Napoleon.
Nach seinen Siegen über das habsburgisch geführte
Deutsche Reich ging er daran, Deutschland nach
seinen Bedürfnissen umzugestalten. Die Beseitigung des territorialen Flickenteppichs im deutschen Südwesten erwies sich als sehr dauerhaft. Die
Markgrafschaft Baden vervierfachte ihr Territorium und wurde zum Großherzogtum Baden. Das
Herzogtum Württemberg verdoppelte seine Fläche
und wurde zum Königreich. Die von den beiden Fürstenhäusern neu dazu erworbenen Gebiete
waren oft keineswegs glücklich über ihre neue
Zugehörigkeit.
Im Badischen, zwischen lmmendingen und Möhringen, also kurz vor Erreichen der württembergischen Grenze, versinkt das Wasser der Donau. Deshalb hieß es anno 1950/51 - im Rahmen der Diskussion um die Gründung des Landes Baden-Württemberg - , ja selbst die Donau wehre sich gegen den Zusammenschluss von Baden und Württemberg zum Südweststaat. Eine andere gängige Version der Erklärung dieses Naturschauspiels lautet wie folgt: Vor Scham versinke die Donau, kurz bevor sie badisches Gebiet verlässt, in unterirdischen Hohlräumen, um ja nicht in württembergisches Gebiet fließen zu müssen.
Stattdessen trete sie wieder im badischen Aach, als Aachquell, zutage.
Die Wiederherstellung Badens und die Bildung eines Südweststaats sind Projekte der Besatzungszeit. Sie nahmen Gestalt an, als die Westmächte im 1948 "ihren" Ministerpräsidenten die Aufgabe stellten, die für Besatzungszwecke
zusammengeschusterten Ländchen in Länder zu verwandeln, die geeignet wären, dem geplanten Weststaat, also der späteren Bundesrepublik, ein nützlicher Unterbau zu sein. Weil sie dabei Rufer in der Wüste waren, regten sie an, eine entsprechende nachholende Möglichkeit im Grundgesetz vorzusehen. Daraus wurde Art. 29 GG. Ein weiteres Fenster öffneten württembergische Vertreter im Parlamentarischen Rat: Artikel 118 GG sollte – unabhängig von Art. 29 GG und unter der Voraussetzung, dass die Hohen Kommissare es erlaubten – zu einer vorgezogenen, auf den Südwesten beschränkten Neugliederung führen können.