Rechtsarchäologie
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Als aufmerksamer Spaziergänger sieht man entlang des Schlosswolfsbrunnen-Weges hier und da am Straßenrand Steine gesetzt, die stets die gleiche Größe und Form aufweisen. Sie sind etwa 20 cm breit, oben abgerundet und tragen auf der Vorderseite in einem Kreis ein großes „A“, dessen Querstrich nach unten abgewinkelt ist. Sehr unterschiedlich hoch ragen die Steine aus dem Erdboden heraus, denn viele sind durch den Straßenbelag fast im Erdboden verschwunden und nur noch an der Abrundung der Oberseite zu erkennen.
Das spätmittelalterliche Scheibenkreuz-Flurdenkmal von Rudenberg bei Neustadt im Schwarzwald.
(1984)
Als Nimbus ist das Scheibenkreuz, der viergeteilte Kreis, ein Christussymbol
und in Anlehnung an das Christus-Wort im Johannesevangelium 8,12 „ich
bin das Licht der Welt; wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis,
sondern wird das Licht des Lebens haben" damit zugleich ein Zeichen
für das von Christus ausgehende Licht und Leben. Einen Überblick zur Verbreitung
des in Stein gehauenen und in der Art einer Stele aufrecht stehenden
Scheibenkreuzes (französisch: stele discoidale, englisch: disk-headed cross)
vermittelt ein kürzlich erschienenes erstes Inventar. Im deutschsprachigen
Raum muß man die zahlreichen mittelalterlichen Scheibenkreuz-Flurdenkmale
in Südniedersachsen sowie die wenigen gleichartigen Male in Westfalen, Thüringen und Sachsens von den Scheibenkreuz-Grabsteinen in Hessen aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktion voneinander trennen.
In Anlehnung an die Dokumentation der von Udo Starnmnitz im Brettener Jahrbuch (Neue Folge 1 von 1999) begonnenen Aufzeichnungen und Beschreibungen der Marksteine im Südwesten Brettens soll der nachfolgende Beitrag die erforschenswerten Kleindenkmal-Grenzsteine von Dürrenbüchig aufzeigen und den erwähnten Jahrbuch-Beitrag um ein weiteres Kapitel ergänzen. Die Exemplare, welche wir noch in der Flur vorfinden, haben vielen Widrigkeiten getrotzt: Wetterunbilden, Kriegen, Flurbereinigung, der modernen Land- und Forstwirtschaft, Umweltverschmutzung, Natureinflüssen wie Flechten, Moos und Verwitterung. Diese ortsfesten freistehenden kleineren oder größeren, von Menschenhand geschaffenen Steingebilde sind es allemal wert, dass wir ihnen die interessierte Beachtung, aber auch die damit verbundene nötige Achtung entgegenbringen.
Immenstein als Grenzstein
(2018)
Fährt man von dem ehemaligen römischen Meilenstein am Bühler Rathaus (das Original steht im Bühler Stadtmuseum)
eine römische Meile Richtung Steinbach, trifft man an der B 3 alt bei einem alten Wegekreuz unweit der Affentaler Winzergenossenschaft auf einen alten großen Sandstein, auf dem allerdings nur noch wenige Buchstaben zu erkennen sind. Er markiert die Grenze zur alten Steinbacher Mark.
Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schotter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten. Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als die ersten
Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus. Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die
Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.
1976 veröffentlichte Hubert Kewitz im Jahrbuch „Die Ortenau" einen regionalgeschichtlich äußerst wertvollen, wegweisenden Aufsatz über die
Grenzbeschreibung der Ettenheimer Waldmark von „926". [1]
,, Terminalia silvulae ", so beginnt die alte Beschreibung der Ettenheimer Wa1dmark.[2] Die Schrift gehört in einen Überlieferungskomplex aus
der Frühgeschichte des Klosters Ettenheimmünster, angehängt an die auf
926 datierte Notitia Burchards I. über eine Streitbeilegung mit dem St.-
Margarethen-Stift in Waldkirch.
Waldkircher Gotteshausleute, so die Überlieferung, waren gewaltsam in
die Besitzungen von Ettenheimmünster eingedrungen, schädigten die dortigen Bewohner, indem sie auf deren Gütern unreife Früchte ernteten und
mitnahmen. Geschlichtet wurde der Streit von Burchard I., Herzog von
Alemannien.
Auf der Wiese des Franz Karl Storz im Gewann Unter Öschle steht die Birlis-Kapelle. Sie hat ihren Namen von einem Hof im Dorf. Das kleine Gotteshaus war in seiner heutigen Gestalt 1834 vom Birlishof-Bauer Benedikt Rottier und dessen Ehefrau Maria errichtet worden. Davon berichtet ein bündig mit der Mauer in die Wand eingelassenes Stifterkreuz. Seither hatte die Kapelle unter dem Zahn der Zeit gelitten. Um die Mitte der 1990er Jahre machten sich der jetzige Birlishof-Besitzer Marein Blum und F. K. Storz daran, sie umfassend zu sanieren und ihr Inneres zu restaurieren. Der mit der Neufassung des Altars beschäftigte Restaurator sagte ihm, es handle sich um ein sogenanntes Sühnekreuz. Solche Kreuze haben eine jahrhundertelange Tradition, und man findet sie vom 13. bis zum 16. Jahrhundert. Sie heißen deswegen so, weil sie als Folge der gewaltsamen Tötung eines Menschen in Erfüllung der Bedingungen eines Sühnevertrages errichtet wurden.
Seit einigen hundert Jahren steht im Süden der Gemarkung des Dorfes Stebbach
nahe der ehemaligen Grenze zu Württemberg in der Eselshohl, einem rund 200 m
langen Abschnitt des Niederhöf er Weges, ein schmuckloses, grob aus Sandstein
gehauenes Steinkreuz. Zwischenzeitlich schien es verschwunden zu sein, denn
Jahrzehnte lang war es nicht mehr zu sehen. Irgendwann - vermutlich in den 60er
Jahren des vergangenen Jahrhunderts - war das Steinkreuz aufgrund äußerer Einwirkungen
oder mangelnder Standfestigkeit umgefallen, ohne dass jemand davon
Notiz genommen hätte, und rutschte die Böschung des Hohlwegs, sich tiefer in die
Erde eingrabend, bis zur Sohle hin ab. Jeglichen Einflüssen, selbst modernsten
landwirtschaftlichen Maschinen, ja sogar dem den Sandstein angreifenden und so
zerstörend wirkenden sauren Regen trotzend, überstand es unbeachtet und überwuchert
von üppigem Pflanzenwuchs im Kraichgauer Lös. Erst im Februar 1998
wurde es von Wolfgang Rein, einem Stebbacher Landwirt, der den genauen Standort
des Steinkreuzes kannte, auf Bitten von Günter Walter aus Stetten ausgegraben
und damit wieder zugänglich gemacht.
Die Geschichte der Schapbacher Heimhofsiedlungen reicht weit zurück, wahrscheinlich bis ins 12. Jahrhundert. Im Jahre 1562 vergab das Haus Fürstenberg mit dem sogenannten Wildschapbachbrief 23 Maierhöfen 1200 ha Wald "zu ewigen Zeiten zu Erb und Eigen." 1565 trat noch die sogenannte Hirschbachurkunde hinzu, nach der von den 23 Maierhöfen sieben Hofbauern zusätzlich den Hirschbachwald verliehen bekamen. Insgesamt verfügten diese Maierhöfe nun über etwa 200 mehr oder weniger große Waldparzellen. Da in Schapbach von jeher die Rechtsform der geschlossenen Hofgüter (Unteilbarkeit) galt, blieb diese Parzellierung in ihren Grundzügen bis heute erhalten. Aus diesen Besitzverhältnissen resultierte eine großangelegte Waldwirtschaft – rund 80% der Gemarkung Schapbach besteht aus Wald4, – und daraus wiederum entwickelten sich die runenähnlichen Hofzeichen (Abb. 1).