Verfassungsgeschichte
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Wie die Einzelheiten um die Entstehung der Stadt Heidelberg liegen auch die Anfänge eines möglicherweise bereits früh vorhandenen und ausgebildeten Stadtrechtes, auch die der Verwaltung der Stadt oder gar die einer gewissen bürgerlichen Autonomie gegenüber dem Stadtherren, dem Pfalzgrafen, noch völlig im Dunkeln. Grundsätzlich ausgegangen werden muss von der Tatsache, dass Heidelberg im Mittelalter nicht zu den relativ autonomen Reichsstädten gehörte, sondern zur Gruppe der so genannten ,Minderstädte‘. Reichsstädte hatten als Stadtherren allein den König, und dieser war in der Regel fern, hatte also kaum Gelegenheit, die Geschicke einer Reichsstadt permanent zu beeinflussen, seine Rechte als Stadtherr wirksam werden zu lassen, Aufsicht zu führen, Herrschaft auszuüben. Ähnlich verhielt es sich mit den so genannten ,Freien Städten‘. Sie waren keine Reichsstädte, wurden aber aus der Not einer in der mittelalterlichen Reichsverfassung nicht vorgesehenen Norm mit den Reichsstädten gleichgesetzt, bildeten auch mit den Reichsstädten zusammen auf den mittelalterlichen Reichshoftagen, den späteren Reichstagen, eine sogenannte ,Bank‘, d.h. eine eigene Beratungsgruppe neben der Bank der Kur- und Reichsfürsten und der Prälaten, Grafen und Herren, streng hierarchisch geordnet also.
Der Zisterzienserorden brachte im 12. und 13. Jahrhundert eine neue Dimension in das religiöse Leben des mittelalterlichen Europa. Die Inhalte hatte man aus der Polarisierung gegenüber den Benediktinern gewonnen. Dazu gehörte auch die aus einer tiefen religiösen Überzeugung erwachsende Neuorganisation des Grundbesitzes und der Wirtschaft unter eigenwirtschaftlichen Aspekten. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Ordensdynamik, ohne die die schnelle Ausbreitung über das gesamte katholische Europa kaum möglich gewesen wäre. Im Folgenden wird die Grundbesitz- und Wirtschaftsorganisation der Zisterzienser im südwestdeutschen Raum in einem zeitlichen Rahmen vom 12. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts untersucht. Die Klöster in den linksrheinischen französischen Gebieten müssen, obwohl sie ähnlich geartet waren, ausgeschlossen bleiben. Die gewählte geographische Begrenzung erscheint etwas willkürlich und ungenau. Sinnvoller wäre eine räumliche Definition anhand von markanten geographischen Merkmalen wie Flüssen oder Gebirgen gewesen. Dafür böte sich aber nur der Oberrhein an, wodurch das Gebiet aber wieder zu eng eingegrenzt würde. Deshalb bezieht sich die Arbeit auf eine Gruppe von Zisterzienserklöstern innerhalb der heutigen Grenzen Südwestdeutschlands, die durch die gleichen Phänomene und Erscheinungen miteinander verbunden sind.
„Bürger und Bauer scheidet nichts als die Mauer.“ Jacob und Wilhelm Grimm zitieren dieses Sprichwort in ihrem „Deutschen Wörterbuch“. Nach „Meyers Enzyklopädischem Lexikon“ konnte nur der vollberechtigte Bürger städtischen Handel und Gewerbe bestreiten und hatte Anteil am politischen und sozialen Leben der Stadt. Sobald Kurfürst Carl Philipp 1720 seine
Residenz von Heidelberg nach Mannheim verlegt, gewinnt die Stadt an Anziehungskraft für unternehmerisches Wirken und das Angebot an Arbeitsplätzen wächst. Als Carl Theodor 1743 die Regierung antritt, wird die Attraktivität des Mannheimer
Stadtlebens noch gesteigert. Unter Einsatz von Fleiß und Eigeninitiative erhalten viele Menschen eine Chance für ihr
persönliches Fortkommen. Bürger und Stadt gewinnen auf diese Weise gleichermaßen an Wohlstand. Was liegt also näher, als sich um die Aufnahme in die Bürgerschaft der aufblühenden Stadt zu bemühen!
Verfaßte menschliche Gemeinschaften, wie es seit dem Hochmittelalter mitteleuropäische Städte nun einmal sind, kommen ohne eine gemeinsame Erinnerung nicht aus. Diese bündelt sich, wenn man wie heute, Anlaß hat, sich auf den Ausgangspunkt dieser Verfaßtheit zu besinnen, sich also der Bedeutung der Stadtrechtsverleihung für das Selbstverständnis des
Gemeinwesens zu vergewissern. Unserer Veranstaltung haftet daher etwas - im wohlverstandenen Sinn - Rituelles an, sie ist Teil der städtischen Erinnerungskultur. Daß es eine solche gibt und diese ihrerseits traditionsbildend wirkt, das bezeugt auch die draußen zu sehende Ausstellung mit Fotografien des Festumzugs zur 600-Jahrfeier.
Bischof Burkhard von Basel, das Kloster St. Alban und ihre Beziehungen zu Lörrach und Umgebung
(2002)
Die Urahnen der Grafen von Straßburg waren die Herren von Fenis. In diese Familie gehört auch Bischof Burkhard von Basel. Er nannte sich zeitweilig auch „Burkhard von Hasenburg", weil er einige Zeit dort gelebt hatte. Der Lausanner Bischof Kuno war sein Bruder. Der Vater der beiden ist Graf Ulrich von Fenis. Bischof Burkhard, dessen verwandtschaftliche Beziehungen tief in den burgundischen Raum in die Gegend des Neuenburger Sees hineinreichten, war zuvor Kämmerer des Mainzer Erzbischofs. In den Urkunden des Klosters St. Alban in Basel erscheint zweimal ein Mangold von Fenis, ein jüngerer Bruder von Burkhard. Er wurde der Vater der ersten beiden Grafen von Neuenburg, deren Nachfahren zusammen mit Philipp, dem letzten Markgrafen von Hachberg-Sausenberg und Herrn von Rötteln, in der Schlosskirche bestattet und in einem lebensgroßen Denkmal verewigt sind. Das Herz Markgraf Philipps wurde bekanntlich 1503 in der Röttler Kirche in der Gruft Rudolfs III. beigesetzt.
Wenn im folgenden die Instruction für den Obervogten der Pfand, und Gunkellehenbaren
Herrschaften Singen und Mühlhausen, Franz Sales Ummenhofer, erlassen
durch den Grafen Franz Joseph 1. von Enzenberg (1747-1821) am 23.
August 1806, vorgestellt und erläutert wird, so deshalb, weil es sich in vieler
Hinsicht um ein außergewöhnliches Dokument handelt. Es wurde erlassen am
Ende des alten Römischen Reiches Deutscher Nation. Der Verfasser gehört noch
ganz und gar nach seinem gesellschaftlichen Rang und seiner beruflichen Stellung
der zu Ende gehenden feudalen Epoche an, zugleich aber ist er als gläubiger
Katholik ein überzeugter Vertreter der Aufklärung und durchdrungen von freimaurerischen
idealen. Man spürt, wie er mit Unbehagen dem Anbruch einer ungewissen
Zeit entgegensieht, die so vieles ändern und - ihm noch unvorstellbar
- neue staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Formen bringen wird.
Die Zugehörigkeit der Abtei St.Blasien zum Hause Habsburg war jedenfalls
ab dem 14. Jahrhundert nie erfolgreich in Frage gestellt; sie war eng verbunden
mit der vorderösterreichischen Grafschaft Hauenstein, die sich zusammen mit dem
klösterlichen Zwing und Bann etwa vom Feldberg und Schluchsee im Norden bis
zum Hochrhein im Süden und von der Herrschaft Wehr im Westen bis zur
Schwarza im Osten erstreckte. Gleichwohl versuchten die Abte immer wieder,
diese Stellung mit reichsrechtlichen Komponenten zu durchsetzen. Zudem veranschlagte
die Reichsmatrikel von 1422 bis 1521 fast regelmäßig das Stift in der
Reihe der unmittelbaren Prälaten; im Jahre 1549 versuchte der Schwäbische Kreis
vergeblich, St.Blasien als angeblich altes Mitglied der Prälatenbank für sich zu
reklamieren, ein Vorgang, der sich in der Folgezeit mehrfach, so 1711 und 1741,
wiederholte. Die vorderösterreichische Landeshoheit über den Zwing und Bann
der Abtei blieb gleichwohl hiervon unberührt. - Ab dem zweiten Viertel des 16.
Jahrhunderts allerdings bemühte sich das Schwarzwaldkloster parallel zu seiner
steigenden allgemeinen Bedeutung in verstärktem Maße um eine Ausweitung und
Vereinheitlichung seiner teilweise stark zersplitterten und sich mit Zuständigkeiten
anderer Gewalten überlagernden Rechte, und zwar eindeutig in Richtung landeshoheitlicher
Befugnisse.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
In der spätmittelalterlichen Geschichte von Stadt und Amt Marbach gibt es eine
eigentümliche, rund vierzigjährige Periode. In dieser Zeit, genauer zwischen 1463
und 1504, empfingen die württembergischen Herrscher die genannte Amtsstadt,
die ja bereits 1302 an Württemberg gelangt war, mit mehr als einem Dutzend zugehöriger Dörfer und Weiler [1] vom Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen. Dies ist ein
bemerkenswerter Vorgang, hatte doch zuvor noch kein württembergischer Graf in
einem Lehensverhältnis zur Kurpfalz gestanden. Die neuere Forschung sieht in
dieser »Lehensauftragung« folglich einen Vorgang, der für die württembergisch-pfälzischen Beziehungen von »enormem politischen Symbolwert« gewesen sei. [2]
Die Freiherren von Schauenburg sind in Staufen nicht unbekannt: An der Fassade des Rathauses ist ihr Wappen angebracht, und man kann der Aufschrift entnehmen, dass die Stadt von 1627 bis 1722, also beinahe 100 Jahre lang, unter ihrer Herrschaft stand. Allerdings zeigt sich nicht auf den er ten Blick, wie sie ihre Herrschaft ausgeübt und welche nachhaltigeren Spuren sie in der Stadt und im Stadtbild hinterlassen haben. Auch in der Ortsliteratur und in den Akten und Urkunden des Stadtarchivs Staufen lassen sich nur wenige direkte Zeugnisse schauenburgischer Präsenz in Staufen finden. Selbst in dem großen Urkundenbestand der Freiherren von Schauenburg, der in den letzten Jahren erschlossen worden ist, sind nur ganz wenige Stücke vorhanden, die die Art und Weise schauenburgischer Herrschaftsausübung in Staufen dokumentieren könnten.