Verwaltungsgeschichte
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Spätmittelalterliche Kanzleien stellte sich die ältere Forschung gerne so vor, wie Behörden, die sie aus ihrer eigenen Zeit kannte – Rückprojektionen der Zustände aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Am Beispiel der Kurpfalz, mit vergleichenden Blicken auf Kurmainz, Kurtrier, das Bistum Speyer und weitere Herrschaften widerlegt Ellen Widder diese älteren Ansichten und zeigt, dass spätmittelalterliche Kanzleien in Deutschland eben keine institutionalisierten, fest gefügten, hierarchisch strukturierten und ortsfesten Behörden waren. Mit ihrem multiperspektivischen Ansatz der Histoire croisée, der Verflechtungsgeschichte, weist sie nach, dass man sich vielmehr über lange Zeit hinweg der vor Ort verfügbaren öffentlichen Notare bediente, um die Kanzleiaufgaben erledigen zu lassen. Erst nach und nach wurden hierfür universitär ausgebildete Juristen angestellt und erst allmählich verstetigte sich das Personal und verfestigte sich der Ort der Kanzlei. Starke Impulse für eine Entwicklung des Kanzleiwesens in der Pfalzgrafschaft waren der Aufstieg der Pfalzgrafen zur Kurwürde (1356), das Königtum Ruprechts (1400–1410) und die Herrschaft Friedrichs des Siegreichen (1451–1476), allesamt verbunden mit einem erhöhten Bedürfnis an Repräsentation und Legitimation, das auf die Strukturen der Kanzlei zurückwirkte.
Alltag unter der Lupe
(2012)
Seit rund zehn Jahren trifft sich in Lahr regelmäßig ein Kreis von Geschichtsinteressierten und Heimatfreunden, um zwanglos über Stadtgeschichte und auch allgemeine historische Themen zu reden. Das Treffen findet jeden ersten Dienstagabend im Monat statt und wird von der Regionalgruppe Geroldsecker Land des Historischen Vereins für Mittelbaden organisiert. Vor einigen Jahren entdeckte der Kreis im Lahrer Stadtarchiv eine Quelle, deren Reichtum bis heute nicht ausgeschöpft wurde: die kompletten Gemeinderatsprotokolle der Stadt Lahr aus den Jahren 1701 bis 1704 (Lahr I 46). In mühevoller Kleinarbeit erstellte Annelore Hey eine Grobtranskription der über 700 eng beschrieben Seiten, so dass sich verschiedene Mitglieder daran machen konnten, einzelne Details des Buches genauer zu beleuchten. Zur Zeit arbeitet Annelore Hey an einer wissenschaftlichen Transkription, die es ermöglichen wird, das Werk auch zu veröffentlichen.
Die autonome Bürgergemeinde mit ihrem spezifischen Stadtrecht machte zusammen mit der Konzentration von Handel und Gewerbe die mittelalterliche Stadt aus. Jede Stadt hatte ihre eigene Form der Selbstverwaltung mit eigenen Privilegien. Die Entstehung der Kommune, der Stadtgemeinde, unterschied sich durch Rechtsqualität und Topographie deutlich vom Umland. Die Konzentration von Handel und Gewerbe, das Marktrecht, die Verdichtung von Wohn- und Gewerbebau auf
relativ kleinem Raum gegenüber dem weiträumigen Dorf, die Stadtmauer als Schutzinstrument, die besondere Rechtsstellung der Bürger in einem besonderen Status und die städtische Verfassung waren weitere Merkmale der Stadt.
Zu einer geschichtlichen Betrachtung kann auch gehören, statt
nur von Siegern und Gewinnern zu berichten, ebenso Unterlegene und Verlierer in den Blick zu nehmen. Selten ist die Quellenlage so günstig wie im Fall der Bewerbungen um das Amt
des Obervogts in Triberg nach dem Tod des Johann Baptist
Essig (26. Dezember 1736), als sechs Kandidaten dieses Amt
anstrebten. Gewinner wurde Johann Franz Meinrad von
Pflummern. Ihre Namen: Veit Sigmund von Reischach, Joseph
von Kornritter, Laurenz Nabholz, Severin von Bender, Ignaz
von Rottenberg. Alle hatten sie sichere, höhere Positionen inne,
übten vergleichsweise ruhige Tätigkeiten aus, am Hungertuch
nagte keiner, nur Rottenberg bezeichnete sich ausdrücklich als
„ziemlich mittellos“. Sie hatten Erfahrungen in der Verwaltung
und kehrten dies auch hervor. Gerade deshalb reizte sie das
Amt des Obervogts von Triberg, dem insgesamt 10 Vogteien
unterstellt waren, die sich über Berge und Täler hinzogen, bewohnt von einer Bevölkerung, die, gelinde gesagt, schwierig
war, was die Bewerber möglicherweise nicht so genau wussten.
Die Berufung in dieses Amt muss als Beförderung und Ehre
verstanden worden sein, ein weiterer Aufstieg in der Beamtenhierarchie ist von keinem Triberger Obervogt bekannt.
Allenthalben entstanden zu Ende des 17. und Beginn des 18. Jahrhunderts in Europa auf fürstlichen oder königlichen Wunsch hin neue Schlösser: Versailles, Potsdam,
Bruchsal, Rastatt und Karlsruhe. So war 1704 die Grundsteinlegung zur heutigen
»Ludwigsburg« auch nichts Außergewöhnliches. Der württembergische Herzog Eberhard Ludwig »kümmerte« sich um den benötigten Baugrund - als »summus episcopus« konnte er den ehemals zum Kloster Bebenhausen gehörigen Grund und Boden
leicht an sich ziehen-, und die Untertanen trugen mit Amtsumlagen (Steuern) und
herrschaftlichen Fronen ihren Teil zum Bau des Schlosses und später auch zu dem
der Stadt bei. Diese Frondienste kamen zu den bereits geforderten Arbeitseinsätzen
beim Bau und Unterhalt herrschaftlicher Gebäude, beim Wege- und Straßenbau
sowie bei Jagden hinzu.
Schicksalhaft war für Stadt und Amt Markgröningen die Bildung eines neuen
Amtes für die »Ludwigsburg«, publiziert als fürstliche Resolution am 3. September
1718, verbunden mit deren Erhebung zur Stadt. Dies löste sozusagen ein verwaltungspolitisches Erdbeben aus, dessen Erschütterungen in der weitesten Nord-Süd-Entfernung (Illingen im Nordwesten und Feuerbach im Süden) über eine Strecke von
16,5 km zu spüren waren, von West nach Ost (Illingen bis Endersbach im Osten)
sogar über 36 km. Zwar mussten im Laufe des 18. Jahrhunderts auch andere benachbart gelegene Ämter wie Marbach, Waiblingen und Cannstatt für Ludwigsburg
Federn lassen, und teilweise nicht wenig. Im Fall Markgröningens kam es jedoch zu
einer sich über rund 90 Jahre hinziehenden schrittweisen Ausradierung des kompletten Amtes.
Am 21. Juni 1738 ging in der Kanzlei des herzoglichen Regierungsrats in Stuttgart ein voluminöser Bericht des »fürstlichen Commissarius« Johann Friedrich Geiger ein. Geiger stellte darin auf rund 400 Seiten ausführlich dar, was er über die – wie es im Titel seines Berichts heißt – »zwischen dem Expeditionsrat und Vogt Viktor Stephan Essich zu Besigheim und dem daselbstigen Magistrat obwaltenden Differentien« hat ermitteln können. Geiger war zehn Monate zuvor, im August 1737, auf Befehl Herzog Carl Rudolphs nach Besigheim geschickt worden, nachdem sich Vogt Essich Ende April 1737 beim Regierungsrat »wider die große Unbotmäßigkeit« des Magistrats und der Bürgerschaft beschwert und um Hilfe und Untersuchung der Angelegenheit gebeten hatte. Wer diesen Bericht und die beigelegten Dokumente sowie zwei andere, nicht weniger umfangreiche Kommissionsakten aus den Jahren 1743/44 und 1755/56 liest, kann leicht nachvollziehen, weshalb Friedrich Breining in seinem 1903 herausgegebenen Buch »Alt-Besigheim in guten und bösen Tagen« den Vogt Essich zu den »schlimmen« Vögten rechnete. Breining lieferte für seine Einschätzung zwar keine nähere Begründung, berief sich aber auf eben diese Kommissionsakten, die heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt werden. Sie zeigen das Bild eines Beamten, der zwar durchaus tüchtig und fähig war, dessen Amtsführung jedoch in einem hohen Maß durch Eigennutz, Missbrauch und Überschreitung seiner Befugnisse und nicht zuletzt auch immer wieder durch große Gewalttätigkeit geprägt war.
Zu Beginn bin ich mir durchaus bewusst, dass der Begriff „Nachwendezeit" ein heutiger, ein moderner ist und schlichtweg die Zeit nach der Wiedervereinigung von DDR und BRD nach den Jahren 1989/1990 bedeutet. Es war also eine Nachwendezeit nach einem Wiedervereinigungsvertrag und nicht nach einem Krieg. ,,Nachwendezeit" 1802 bis 1820 bedeutete in diesem Sinne weit mehr. Es war eine Zeit, in der politische Werte und die Philosophie sich grundlegend gewandelt haben. Die sogenannte Aufklärung strebte eine geistige Freiheit an und die Französische Revolution in ihrer Folge erstrebte die Abschaffung der Feudallasten und die Säkularisation (die Umwandlung der geistlichen, kirchlichen Güter in weltlich-staatliche). Napoleon war der Repräsentant dieser beiden Strömungen. Die europäischen anderen Länder wandten sich gegen ihn in mehreren Koalitionskriegen, in denen sich verschiedene Kriegspartner zusammen gegen Napoleon stellten.
Sie verloren aber diese Kriege nacheinander, so dass plötzlich und insbesondere seit dem Frieden von Luneville Napoleon und seine geistig-politische Welt an der Spitze Europas standen. Er wollte dies nutzen und insbesondere die Grenzen Frankreichs nach Osten an den Rhein vorschieben. Dies waren die immer wiederkehrenden Forderungen seiner Friedensschlüsse.
„Aus dem Abstand kommt vor…”
(2016)
2015 stand das Thema „Bürgerbeteiligung” stark in der öffentlichen Diskussion. Die Menschen sollten stärker in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wie konnten Bürger in früheren Zeiten ihre Meinung gegenüber den Gremien kundtun? Mit Formulierungen wie „Aus dem Abstand wird bekannt” oder
„Aus dem Abstand kommt vor” werden in den Villinger Ratsprotokollen derartige Äußerungen eingeleitet. Dem Bürgermeister oder einem Ratsherrn waren ein Gerücht, eine Anregung, Wünsche oder Beschwerden zugetragen worden, die er dann im Rat vorbrachte. Viele Aspekte kamen so zur Sprache und Entscheidung. Neben Beschwerden über
Personen oder Ereignisse gab es auch Anzeigen, die die allgemeine Sicherheit und Ordnung betrafen. Auch die soziale Kontrolle in der Stadt wird in den eingebrachten Fällen sehr augenscheinlich. Für den modernen Leser bleiben die anzeigenden Personen anonym. Bei der Überschaubarkeit der
Stadt im 18. Jahrhundert kann aber durchaus vermutet werden, dass jeder im Rat wusste, woher der „Tipp” kam.
Im Spannungsfeld der Konfessionen –
Dorfvögte in Mönchweiler und Schwenningen
im 16. Jahrhundert
(2017)
Im 16. Jahrhundert war die hiesige Landschaft politisch zersplittert. Weite
Bereiche des Landes gehörten dem Haus Fürstenberg als Landgrafen in der Baar.
Die Stadt Villingen mit ihren Dependenz-Orten im Brigachtal war österreichisch,
ebenso Bräunlingen und die Herrschaft Triberg. Württembergisch waren Hornberg, Schwenningen und Tuningen, dazu Buchenberg, Weiler, Erdmannsweiler
und Burgberg. Zum Kloster St. Georgen gehörten St. Georgen mit dem oberen
Brigachtal sowie Oberkirnach und Mönchweiler. Die rechtliche Stellung des
Klosters selbst war ungeklärt. Der Abt vertrat den Standpunkt, dass sein Kloster
unmittelbar dem Heiligen Römischen Reich unterstand, zahlte aber jedes Jahr
50 Gulden Landessteuer an Württemberg. Der Herzog von Württemberg, der
auch Kastenvogt (der weltliche Schutzherr) des Klosters war, war natürlich anderer Meinung. Für ihn gehörte das Kloster zu seinem Herzogtum.