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Das Stadtarchiv Lahr verfügt über eine ganze Reihe sehr dichter Quellen aus der Zeit um 1700. Dazu gehören zum Beispiel Gemeinderatsprotokolle oder umfangreiche Güterverzeichnisse. Im Mittelpunkt dieses Artikels stehen die sogenannten Contractprotokolle. Sie wurden von der Autorin gesichtet und tabellarisch zusammengefasst. Hier sollen sie beschrieben und erläutert werden.
Das Ottenheimer Bürgerrecht
(2010)
Am 10. Februar 1967 hat der damalige Ottenheimer Bürgermeister Alfred Fertig das 1781 begonnene Nutzbürgerbuch gemäß dem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 10. Januar 1967 für Neuaufnahmen geschlossen. Während Kurt Westermann als letzter Bürger eingetragen ist, der am 19. November 1965 sein „Bürgerrecht“ angetreten hat, ist als letzter „Gabholzberechtigter“ Helmut Reitter vermerkt. Mit der Auflösung des Bürgerrechts und des damit verbundenen Bürgernutzens ging in Ottenheim ein fast 200jähriges Kapitel dörflicher Sozialgeschichte zu Ende. Denn ein Blick in dessen Geschichte zeigt, dass das Bürgerrecht nicht nur ein wesentlicher Pfeiler der Existenzsicherung war, sondern es stellte darüber hinaus in den Zeiten, in welchen es weder Sozial- noch Rentenversicherungen gab, für den Bürger und dessen Ehefrau auch eine wichtige und unverzichtbare Altersversorgung dar. So wurde das Gemeindevermögen zum Nutzen und zum Wohle aller Bürger.
Zwischen den Städten und den umliegenden Dörfern bestehen bis heute vielfältige Beziehungen, die stark vom Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Stadt abhängen können. Ein wichtiger Anziehungspunkt für die Landbewohner war der städtische Markt und ein Warenangebot, das es auf dem Lande nicht gab. Die Menschen kamen in die Stadt, um ihre Produkte zu verkaufen oder selbst wieder andere Güter einzukaufen. Daneben waren es aber auch die staatlichen Behörden, welche vor allem seit dem 19. Jahrhundert immer wieder Menschen vom Lande in die Amtsstadt führten. In der Stadt Lahr befanden sich beispielsweise mit Arbeitsamt, Ortskrankenkasse, Finanzamt, Forstamt, Amtsgericht, Landratsamt, Gesundheitsamt und Hauptzollamt acht staatliche Verwaltungsorgane. Insofern spielten Staatsbehörden eine wichtige Rolle für die Stadt-Land Beziehungen. Dies soll im folgenden Aufsatz am Beispiel des Bezirksamts bzw. Landratsamtes Lahr untersucht werden.
Die nach den napoleonischen Kriegen und dem „Jahr ohne Sommer“ 1816 ausbrechende Hungersnot machte die Defizite in der Landwirtschaft im jungen Königreich Württemberg offenbar. Um die Ernährung einer wachsenden Bevölkerung sicher zu stellen, bedurfte es der Entwicklung neuer Anbaumethoden, der Einführung neuer Feldfrüchte etc. Zur Förderung derartiger Innovationen wurde unter König Wilhelm I. der Landwirtschaftliche Verein mit seinem administrativen Zentrum, der Centralstelle, gegründet. Er sollte neue landwirtschaftliche Kenntnisse sammeln, selbst entwickeln und für deren Verbreitung sorgen. Trotz einiger Erfolge blieb Verein und Centralstelle eine durchschlagende Wirkung der eigenen Bemühungen jedoch versagt. Dies lag nicht zuletzt an der starken Konzentration des Vereins auf ein akademisch gebildetes Publikum, während man die einfachen Bauern mit ihrem Fachwissen, aber auch mit ihren Problemen lange Zeit ignorierte. Der vorliegende Band veranschaulicht die breit gefächerten Initiativen dieses vom monarchischen Obrigkeitsstaat gelenkten Vereins, geht aber auch auf „demokratische“ landwirtschaftliche Gegenbewegungen ein.
Im Großherzogtum Baden war es üblich, dass eine Sitzungsperiode des Landtags, Badische Ständeversammlung genannt, feierlich beendet wurde. So geschah es am 26. Juni 1874 für den Zeitraum 1873/74. Um 11.30 Uhr versammelten sich die Mitglieder der beiden Häuser im Sitzungssaal der Zweiten Kammer. Am Portal des Ständehauses empfingen Deputationen der beiden Kammern Großherzog Friedrich I. (1826-1907) in Begleitung der Prinzen des Großherzoglichen Hauses und Allerhöchst Ihrer Flügeladjutanten. Mit mehrfachem Hoch wurden die „königlichen Hoheiten" beim Eintritt in den Saal begrüßt. In seiner Rede führte der Großherzog unter anderem aus: Dankbar erkenne ich das Zustandekommen einer Städteordnung, welche der in den größeren Städten des Landes tatsächlich schon bestehenden Einwohnergemeinde eine rechtliche Organisation gibt, die allen vorhandenen bürgerlichen Kräften freie Bewegung gestattet, zugleich die nöthigen Garantien für die Wahrung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen bietet und geeignet ist, den von so zahlreichen und wichtigen Aufgaben in Anspruch genommenen städtischen Behörden eine erhöhte Leistungsfohigkeit zu sichern. Nach der Rede wurde der Landtag für geschlossen erklärt. Als der Großherzog den Saal verließ, ertönte ein dreimaliges begeistertes Hoch.
Das Oberamt Ludwigsburg hatte im Jahre 1919 etwas über 71 000 Einwohner und war damit, gemessen an der Einwohnerzahl, das nach den Oberämtern Ulm und Heilbronn drittgrößte Oberamt in Württemberg. Auffallend ist, dass das nur 171 Quadratkilometer große Oberamtsgebiet mit 416 Einwohnern pro Quadratkilometer sehr dicht besiedelt war. Zum Vergleich: Die benachbarten Oberämter Besigheim, Leonberg, Marbach, Vaihingen und Waiblingen hatten zwischen 113 (Vaihingen) und 221 (Waiblingen) Einwohner pro Quadratkilometer. Fast ein Drittel der Einwohner des zwanzig Städte und Gemeinden umfassenden Oberamtsbezirks wohnten in Ludwigsburg, das damals 23 300 Einwohner zählte und die nach Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Esslingen und Reutlingen sechstgrößte Stadt des Landes war. Zu den 52 württembergischen Städten und Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern gehörten von den Ludwigsburger Bezirksorten außerdem noch
Zuffenhausen (14 500 Einwohner) und Kornwestheim (5650 Einwohner). In Ludwigsburg, Zuffenhausen und Kornwestheim lebten insgesamt 43 450 Menschen oder 61 Prozent der Gesamtbevölkerung des Oberamtsgebiets.
Vor 72 Jahren, am 30. September 1938, hörte das Oberamt Besigheim zu bestehen
auf. Seine Auflösung war – wie auch die von 26 weiteren württembergischen Oberämtern – durch das »Gesetz über die Landeseinteilung« vom 25. April 1938 diktiert
worden. Damit hatte die nationalsozialistische Landesregierung mit einem Federstrich das Ende einer Institution besiegelt, der ein fester Platz in der Besigheimer
Stadtgeschichte zukommt und die auch heute noch im Stadtbild präsent ist, etwa im
Schriftzug »Königliches Oberamt« über dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Schlossgasse 6 oder im Straßennamen Oberamteigasse.
Bevor im Folgenden einige Aspekte aus der Geschichte des Oberamts Besigheim
vorgestellt werden, sei zunächst erläutert, was unter dem Begriff »Oberamt« überhaupt zu verstehen ist.
Ein württembergisches »Oberamt« im eigentlichen Sinn war eine Behörde, genauer
gesagt: eine dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnete Behörde der
staatlichen Bezirksverwaltung – so wie das Landratsamt auch heute noch Aufgaben
als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahrnimmt. An der Spitze des Oberamts
stand der Oberamtmann, der dann 1928 nach preußischem Vorbild die Amtsbezeichnung »Landrat« erhielt. Anders als die heutigen Landräte und ihre Vorgänger
seit 1946 wurde der Oberamtmann jedoch nicht gewählt, sondern als Staatsbeamter
vom Innenministerium ernannt und eingesetzt.
Als der Historische Verein für Mittelbaden am 8. Mai 1910 in Offenburg gegründet wurde, traten ihm noch am gleichen Abend 24 Personen bei. Diesen 24 „Gründungsvätern" folgten in rascher Folge weitere Beitritte. Bereits zwei Jahre später war der junge Verein auf 631 Mitglieder in mehreren Ortsgruppen angewachsen. Darunter befanden sich auch Persönlichkeiten wie Adolf Geck, Heinrich Hansjakob oder Georg Monsch. In der ersten gedruckten Vereinssatzung vom 13. Juli 1910 wurde festgelegt, daß unbescholtene volljährige Personen, sowie Anstalten und Körperschaften Mitglieder werden konnten. Es sollten damit nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen dem Verein beitreten können. Gerade öffentliche Körperschaften traten häufig gemeinnützigen Vereinen bei, um deren Arbeit zu unterstützen.
Das Bezirksamt Appenweier
(2003)
„Im Merzen wurden wir badisch", stellte Pfarrer Walter von Appenweier 1806 in seiner Pfarrchronik lakonisch fest und ließ dabei nicht erkennen, ob er sich der großen politischen Bedeutung der staatlichen Neuordnung im Südwesten bewusst war. Allerdings hatte er die Fragwürdigkeit althergebrachter wie neugeschaffener dynastischer Bindungen erfahren, als während der knapp fünfzig Jahre seines Lebens der Besitzer der Landvogtei Ortenau fünfmal gewechselt und er selbst sein Kloster Allerheiligen durch Säkularisation verloren hatte. Der neue Herrscher jedoch, der Großherzog von Baden, gedachte, der
Unbeständigkeit ein Ende zu bereiten und begann aus seinen alten Ländern und den durch den Reichsdeputationshauptschluss neu dazu gewonnenen Gebieten einen festen auf Dauer angelegten Staat aufzubauen, er schaffte überkommene Institutionen ab und plante, für alle Landesteile geltende moderne Strukturen einzuführen. Weil das Dorf Appenweier bei diesem Prozess seinen bisherigen Sitz eines Landesgerichtes verlor, aber seine bevorrechtigte Stellung nicht aufgeben wollte, schalteten sich die Gemeindeoberen rechtzeitig in die Reformdiskussion ein, indem sie zwei Deputierte, den Adlerwirt Ignaz Werner und den Kronenwirt Franz Michael Knapp -er wird acht Jahre später als Landtagsabgeordneter die Verfassungsurkunde mitunterzeichnen - nach Karlsruhe schickten, um dort eine Art Petition zu
übergeben.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entnazifizierung der Offenburger Bediensteten, die 1933 bis 1945 bei der Stadt in einem Beschäftigungsverhältnis standen. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, begibt sich auf ein gefährliches Minenfeld. Bei keinem Thema stoßen solch konträre Extrempositionen aufeinander, zurück bleiben oftmals Grautöne. Bei fast jeder Schlussfolgerung bleibt ein Stück Zweifel zurück. Gehörte eine untersuchte Person zu den Nazi-Tätern oder versteckte er
sich hinter einer loyalen Nazi-Maske oder umgekehrt. Große Verunsicherung bringen die zahlreichen sog. Persilscheine, die von Nazi-Opfern für Personen ausgestellt wurden, die laut Aktenlage eigentlich zum Täterkreis gehörten.