Finanzen und Steuern
Filtern
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (4)
Gehört zur Bibliographie
- nein (4)
Schlagworte
- Bad Langenbrücken (1)
- Baden (1)
- Baden-Württemberg (1)
- Einkommensteuer (1)
- Eppingen (1)
- Gemeindevermögen (1)
- Hundesteuer (1)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (1)
- Kirche (1)
- Kirchensteuer (1)
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Die Gemeinde Langenbrücken, heute Ortsteil der Gemeinde Bad Schönborn, in der Nähe der Stadt Bruchsal gelegen, war früher landwirtschaftlich geprägt. Sie hatte in den Zeiten der Industrialisierung im 19./Anfang des 20. Jahrhunderts, als die Städte expandierten und Menschen aus den Dörfern in die Städte gezogen waren, ihr Gemeindevermögen in einer Hochkonjunkturphase – meist um ein paar Jahre verzögert – gesteigert und nicht gesenkt. Nur bei abgeschwächter Konjunktur hatte der Wert des Gemeindevermögens – ebenfalls verzögert – abgenommen. Bei der Einteilung der Konjunkturphasen habe ich mich auf die Gliederung »Hochindustrialisierung in Deutschland« von Wikipedia bezogen.
Das Thema Hundesteuer erhitzt immer wieder die Gemüter. Dass dies schon seit 200
Jahren so ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit.
Begonnen hatte es 1796 in England -
einem Land, das in Sachen Hund tonangebend war. Der Finanzminister von König
Georg III. kam damals auf die Idee, Hunde,
die keinem bestimmten Zweck dienten, mit
einer Luxusabgabe zu belegen. Sämtliche
bellenden Vierbeiner, die nicht in die Kategorie Wach-, Hüte-, Treib-, Jagd- oder sonstige 'Arbeitshunde' fielen, stufte man als
Luxus, als unnütz ein, und für diese hatte
der Besitzer tief in die Tasche zu greifen.
Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.