Ordnungswesen und öffentliche Sicherheit
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Viele Funktionen hatte das Friesenheimer Rathaus in seiner langen Baugeschichte zu erfüllen. Das Gebäude wird in das frühe 16. Jahrhundert datiert, die Jahreszahl 1548 auf dem vor dem Rathaus stehenden Stockbrunnen dürfte auch das Baujahr des Rathauses sein. Das Gebäude wurde als Gasthaus errichtet und diente mit seiner Gaststube dem Rat der Gemeinde als Versammlungsort. Auf dem Gebäude lag, bei der Veräußerung an die Gemeinde Friesenheim im Jahr 1853 eine Realwirtschaftsgerechtigkeit und es führte den Namen „Zum weißen Rössle“. Im Kaufvertrag wurde es als zweistöckiges Steinhaus mit Stallungen beschrieben, es sollte künftig nur noch Rathaus sein. Es war über eine außenliegende Holztreppe zum ersten Obergeschoss erschlossen, hier befanden sich die Räume für Bürgermeister, Ratschreiber, Rechner und Gemeinderat. Im Dachgeschoss wohnte der Lehrer. Die Räume des Erdgeschosses wurden über zwei große Hoftore erschlossen. Untergebracht war hier die Feuerwehr mit ihrem Gerät. Die Wache für die beschäftigten Polizeidiener und die zur Nachtwache eingeteilten Bürger befand sich auf der Südwestseite des Rathauses. Sie hatte einen getrennten Eingang. Zur Polizeiwache im Erdgeschoss gehörte auch eine Arrestzelle zur Unterbringung von festgenommenen Personen. Die Festnahmen erfolgten durch die Gendarmerie in Lahr, jedoch auch durch die Polizeidiener der Ortspolizeibehörde Friesenheim.
„Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde [...]. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.“ (§ 1 Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg) Diese Formulierung ist das Ergebnis von zwölf Jahren Erfahrung im sogenannten „Dritten Reich“, in der die Feuerwehren von der NS-Regierung als Hilfspolizei für politische und vielerlei andere Zwecke missbraucht wurden. Davor waren Feuerwehren weitgehend unpolitisch. Die gemeinsame Aufgabe des Brandschutzes war wichtiger als die Einstellung des einzelnen Wehrmannes. Die Feuerwehr schützte jeden, denn aus einem kleinen Brand konnte ganz schnell ein Großbrand werden, der eine ganze Gemeinde bedrohte. Im „Dritten Reich“ jedoch wurden auch die Feuerwehren zu Werkzeugen der NS-Politik, sie wurden gleichgeschaltet und dem Einfluss und der Kontrolle der Partei unterworfen. Auch sie hatten den Zielen des Regimes zu dienen, das sich schon ab 1934 heimlich auf den Krieg vorbereitete. Die Wehrmänner verhielten sich dazu auf ihre Weise, ihre Reaktion konnte von begeisterter Mitwirkung bis zu Verweigerung reichen. Am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Unterkirnach lässt sich die schleichende Entwicklung exemplarisch beobachten, wie aus einer traditionellen
Gemeindeeinrichtung ein staatlich gesteuertes Organ zur Disziplinierung, ideologischen Manipulation und vormilitärischen Ausbildung wurde.
„Die stete Sorgfalt für eifrige Handhabung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Inneren des Großherzogthums hat Uns daher bewogen, zu diesem Zwecke ein eigenes bewaffnetes militärisch organisirtes Corps unter der Benennung ,Gendarmerie-Corps‘ zu errichten. " Ein kurzes Zitat aus dem „höchsten Edikt" vom 3. Oktober 1829 über die Gründung der Gendarmerie im Großherzogtum Baden. Die Gründungsurkunde war von Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von
Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf von Nellenburg, Graf von Salem, Petershausen und Hanau etc. unterzeichnet.
Mit diesem Gesetz erfolgte die Vereinheitlichung vielfältiger polizeilicher Einrichtungen vom Main bis zum Bodensee. Bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war der Schutz vor Rechtsbrechern und Kriegsnöten weitgehend Privatsache. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit versuchten Gemeinden, Grundherrschaften, Bistümer, Klöster, Landvogteien und Reichsstädte u. a. m. innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu garantieren. Die zu diesem Zweck beauftragten und beschäftigten Hatschiere, Büttel, Gerichtsdiener, Landsknechte, Bettelvögte und Nachtwächter stellten im weitesten Sinne das dar, was wir heute unter dem Begriff Polizeivollzugsdienst kennen.
Wer zu einer Rückblende auf die Polizei im heutigen Regierungsbezirk Freiburg seit ihrer Errichtung im 19. Jahrhundert beitragen will, muss unvermeidlich vorab das zu ihrer Entwicklungs- und Ereignisgeschichte in Beziehung stehende Territorium abstecken. Wir haben es so gesehen mit
– den Divisionen I, II und III der Großherzoglichen
Badischen Gendarmerie mit den
Sitzen Konstanz (für den Seekreis), Freiburg
(für den Dreisamkreis) und Offenburg
(für den Kinzigkreis) – später teilweise
geändert in Oberrheinkreis und Mittelrheinkreis
(mit Sitz in Rastatt),
– der Gendarmerie und Polizei in den 1864
ins Leben getretenen Landeskommissärsbezirken
Konstanz und Freiburg bzw. den
Kreisen Konstanz, Villingen, Waldshut,
Lörrach, Freiburg, Offenburg und Baden,
wobei 1869 die Bezeichnung „Division“ in
„Distrikt“ umbenannt wurde,
– den kurzzeitigen Schutzbezirken Freiburg
und Konstanz (als vorbeugende Polizeimaßregel
für die kasernierte Polizei Ende
der 20er Jahre eingerichtet)
– der Polizei im Lande Baden (nach der Verreichlichung)
– der Polizei im Lande Baden in der französischen
Besatzungszone (1945–1952)
und ab da
– mit der Landespolizei im Regierungsbezirk
Südbaden und seit 1973 im neugegliederten
Regierungsbezirk Freiburg des Landes
Baden-Württemberg
zu tun. Diese Lokalisierung führt dann
direkt zu den vielfältigsten Polizeistrukturen,
die mindestens eine zeitlang typisch für den
badischen Verwaltungsaufbau waren.
Die Rolle der Polizeien bei ihrer "Gleichschaltung" in den deutschen Ländern der ersten Monate 1933 wurde durch die vorausgegangene Entwicklung in Preußen, dem gewichtigsten deutschen Reichsland mit der Reichshauptstadt Berlin, geprägt. Die Verhältnisse in den anderen
Ländern unterschieden sich jedoch gegenüber Preußen zumindest in der Zeit zwischen der "Machtergreifung" der NSDAP mit Adolf Hitler am 30. Januar und den Reichstagswahlen am 5. März 1933 beträchtlich. Dies wird nachfolgend durch einen Betrag nachbereitet, der am Beispiel der Polizei in Karlsruhe die Entwicklung in Baden näher beleuchtet. Dort war der Gleichschaltungsprozess, im nationalsozialistischen Schrifttum als "Die Deutsche Erhebung in Baden" deklariert, im Zeitraum von nur einer Woche nach dem Wahltag vollzogen.