Württemberg
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Im 19. Jahrhundert entwickelten sich im Königreich Württemberg die Abgaben auf Produktion und Ausschank alkoholischer Getränke, das sogenannte Umgeld, zu einer wichtigen Finanzquelle des Staates. Dieses Umgeld, vor allem auch die Formen seiner Erhebung, verursachte wie kaum eine andere Steuer jahrzehntelange Konflikte zwischen Fiskus und Steuerpflichtigen, die mit wechselnder Schärfe geführt wurden. Auf einer dementsprechend breiten Quellengrundlage analysiert die vorliegende Studie den erheblichen Steuerwiderstand in Württemberg und interpretiert ihn vor dem Horizont der damaligen Steuerkultur. Sie zeichnet damit beispielhaft aus beiden Perspektiven – des besteuernden Staates wie der besteuerten Bürger – ein Bild der Staatsfinanzierung vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Wandlungsprozesse von Staat und Gesellschaft zwischen 1819 und 1871.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.
Die evangelische Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste 1770 rechtsrheinisch eine Fläche von ca. 30 badischen Quadratmeilen, was etwa 2.400 Quadratkilometern entsprach. Zur selben Zeit kam die katholische Markgrafschaft Baden-Baden rechtsrheinisch auf knapp 22 Quadratmeilen oder 1.700 Quadratkilometern. Der größte Landkreis
Baden-Württembergs umfasst über 1.800 Quadratkilometer und der Schwarzwald-Baar-Kreis mehr als 1.000 Quadratkilometer. Oder anders ausgedrückt: Die beiden badischen Markgrafschaften waren flächenmäßig mit heutigen Landkreisen vergleichbar.
Die Amerikaner spalteten beim Zuschneiden der Besatzungszonen die südwestdeutschen Traditionsländer. Frankreich bemühte sich – im Blick auf die erwünschte Besatzungszone entlang des Rheins – vergebens um Revision. Auch die südbadische Regierung bemühte sich um die Wiederherstellung Badens. Es wird gezeigt, wie General Koenig beim Amerikaner Clay auf Granit beißt und wie Paul Zürcher als Vertreter Leo Wohlebs im Ländergrenzenausschuss der westdeutschen Ministerpräsidenten (August 1948) zwar eine Niederlage abwendet, aber keinen Erfolg erzielt. Der Kampf der Badener um die Wiederstellung ihres Staats war verloren, als die Befürworter des »Südweststaats« im Dezember 1951 den badischen Volkswillen durch Abstimmungsgeometrie überspielen und den vom Bundesverfassungsgericht erkannten Anspruch auf Volksentscheid nach Art. 29 GG über 13 Jahre verzögern konnten.