Verfassung und Recht der Länder von 1945 bis 1952
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Am 13. April 2002 fand im Amtssitz des südbadischen Regierungspräsidenten, im Basler-Hof in Freiburg, eine Veranstaltung statt, über die zwar im Rundfunk, aber nicht in der örtlichen Zeitung berichtet worden ist. Gut 80 persönlich geladene Personen nahmen teil, darunter Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker, Landesbeamte und unter diesen allen die Autoren eines Buches, das zu diesem Anlaß präsentiert werden sollte. Das Ereignis, das da im Zusammenhang mit dem 50jährigen Landesjubiläum stattfand, war darum nicht alltäglich, weil die beiden badischen Regierungspräsidenten, Dr. von Ungern-Sternberg und Frau Hämmerte, als Gastgeber gemeinsam in Erscheinung traten. Sie hatten gemeinsam ein Geleitwort zu einem Buch geschrieben, das an diesem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurde: ,,Die badischen Regionen am Rhein. 50 Jahre Baden in Baden-Württemberg. Eine Bilanz". Herausgegeben hat es der an der Universität Würzburg Politische Wissenschaft lehrende Professor Paul-Ludwig Weinacht; erschienen ist es im Nomos-Verlag Baden-Baden (Preis 34 Euro).
Der Südweststaat vor Gericht
(2012)
Vor 900 Jahren wurde ein "Markgraf von Baden" erstmals urkundlich erwähnt. Mehr als zwei Jahrhunderte nach der Erbteilung von 1535 fanden die Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden wieder zueinander. Mit der im Zuge der Neuordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erfolgten Erhebung des Markgrafen Karl Friedrich zum Kurfürsten (1803: Reichsdeputationshauptschluss) und, drei Jahre später, bedingt durch das Ende des Reichs, seinem dem Kaiser Napoleon zu verdankenden Avancement zum Großherzog (wennschon nicht König, so doch "Königliche Hoheit") begann Badens große Zeit – unter einer Dynastie, die einst Stuttgart gegründet und mit Markgraf Bernhard II. (1428–1458) auch einen Beinahe-Heiligen hervorgebracht hatte. Der Freistaat Baden war ein Land der Weimarer Republik. Er überdauerte die Zeit des Nationalsozialismus. Nicht das Ende Badens, aber sein Ende als Staat kam 1945 mit der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Bildung der drei südwestdeutschen Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern, aus denen am 25. April 1952 der Südweststaat, das heutige Baden-Württemberg, hervorgegangen ist. Bis in das Jahr 1974 andauernde juristische Nachhutgefechte hielten die "Baden-Frage" vorübergehend
noch am Leben.