Steuern und Abgaben
Filtern
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (2)
Gehört zur Bibliographie
- nein (2)
Schlagworte
- Deutschland (1)
- Eppingen (1)
- Finanzierung (1)
- Hundesteuer (1)
- Katholische Kirche (1)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (1)
- Kirche (1)
- Kirchensteuer (1)
- Staat (1)
- Steuer (1)
Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.
Das Thema Hundesteuer erhitzt immer wieder die Gemüter. Dass dies schon seit 200
Jahren so ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit.
Begonnen hatte es 1796 in England -
einem Land, das in Sachen Hund tonangebend war. Der Finanzminister von König
Georg III. kam damals auf die Idee, Hunde,
die keinem bestimmten Zweck dienten, mit
einer Luxusabgabe zu belegen. Sämtliche
bellenden Vierbeiner, die nicht in die Kategorie Wach-, Hüte-, Treib-, Jagd- oder sonstige 'Arbeitshunde' fielen, stufte man als
Luxus, als unnütz ein, und für diese hatte
der Besitzer tief in die Tasche zu greifen.