Strafvollzug und Bewährungshilfe
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Fauler Pelz
(2013)
Wer auf dem Weg zum Schloss die hintere Altstadt zu Fuß durchquert wird vielleicht einen kurzen Blick auf dieses einfache wie ein Kasten gebaute Gebäude werfen, das ein Lagerhaus sein könnte, aber mit seinen kleinen vergitterten Fenstern doch seine eigentliche Bestimmung verrät. Es handelt sich um das Gefängnis, das von den Heidelbergern nur „Fauler Pelz“ genannt wird. Angeblich rührt der etwas seltsame Name, den es aber auch in anderen Städten, zum Beispiel in Überlingen, gibt, daher, dass sich hier früher das Gerberviertel befand.
Wohl selten kann jemand für sich in Anspruch nehmen, dass er Zeiten seiner Jugend im Gefängnis zugebracht hat, allerdings nicht als Insasse, sondern als Sohn eines Justizbeamten. Daher habe ich in meiner Erinnerung gekramt, was von damals
noch gegenwärtig ist. Der Beruf meines Vaters brachte es mit sich, er war Beamter im Strafvollzugsdienst, dass wir im Jahre
1959 in die Dienstwohnung des Amtsgerichtsgefängnisses Bühl eingezogen sind. Wir, das sind meine Eltern, meine beiden jüngeren Schwestern und natürlich, ich. Wohnungsmäßig bedeutete es für uns Kinder einen Fortschritt, erhielten wir im
Gegensatz zu vorher doch jetzt zwei Kinderzimmer und ein Bad, wenn auch nur am Freitag mit warmem Wasser, weil an
diesem Tag das Wasser zum Duschen für die Gefangenen angeheizt wurde. Sonst gab es kein fließend warmes Wasser. Nun
wohnten wir tatsächlich mit den Gefangenen quasi Tür an Tür. Die Diensträume und auch Zellen waren nur durch einen Glasabschluss (das war eine Holztür, im oberen Teil mit Sprossen und Glasscheiben) von unserer Wohnung getrennt, oder befanden sich im Stockwerk über uns. Aufgrund dieser räumlichen Nähe erlebten wir den Gefängnisalltag, fast als ob wir
selbst eingesessen wären. Wohlgemerkt, ich erzähle aus der Mitte der fünfziger Jahre bis Mitte der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Und das meiste lässt sich nur erzählen, wenn man auch einen privaten Einblick in die Familie gewährt. Vermutlich ging es beschaulicher zu als heute, wenn auch die damals dienstlich handelnden Personen dies anders beurteilen würden.
Der folgende Artikel entstand im Zusammenhang
mit den Aktivitäten des Stadtarchivs zum
Tag des offenen Denkmals am 8. September 2013.
Der Tag stand unter dem Thema „Jenseits des
Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale”. Zu
den „unbequemen” Denkmalen zählten die Veranstalter
des deutschlandweiten Denkmaltags auch
Gefängnisse, von denen es heute auch eines in Villingen-
Schwenningen gibt, das Villinger Gefängnis
im Romäusring 22. Es steht als Sachgesamtheit
zusammen mit dem Amtsgericht seit 1983 gemäß
§ 2 Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz.
Das Villinger Gefängnis, im Volksmund auch
Café Viereck genannt, gehört seit 1978 als Außenstelle
zur Justizvollzugsanstalt (JVA) Rottweil.
Seit der Großen Strafrechtsreform von 1970 heißt
es offiziell auch nicht mehr Gefängnis, sondern
Justizvollzugsanstalt.