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Mit dem Bürgerbuch von 1356 bewahrt das Stadtmuseum in der ehemaligen Tonofenfabrik in Lahr ein wertvolles Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte. Das Buch verzeichnet in mittelhochdeutscher Sprache 376 Namen von Bewohnern der Stadt ab dem Jahr 1356 (Dis sint die Burgere in der stat zuo Lare). Dazu listet es in Nachträgen bis um 1410 noch einmal mehr als 230 Namen weiterer Neubürger und sogenannter „Ausbürger“ auf: Das sind Personen, die das Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Sie lebten Mitte des 14. Jahrhunderts in der Region rund um Lahr, etwa in Offenburg, Friesenheim, Schopfheim, Ettenheim, Rheinau, Dinglingen, Hugsweier, Burgheim, Kippenheim, Schuttern, Sulz, Ichenheim, Kürzell, Schutterzell, Ottenheim, Allmannsweier, Nonnenweier, Meißenheim, Altenheim und Müllen. Den Stand der Erforschung von Herkunft, Inhalt und Zweck des Bürgerbuchs hat zuletzt der ehemalige Stadthistoriker Thorsten Mietzner zusammengefasst.
Die Gründung von Ludwigsburg erfolgte 1709 durch Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg. Dieser ließ hier seit 1704 ein nach ihm benanntes Jagd- und Lustschloss errichten, das damals vor allem aus dem Fürstenbau, dem heutigen Alten Corps de logis, bestand. Mit der Gründung des Ordensbaus war soeben begonnen worden. Außerhalb des Schlosses waren Baracken für die zahlreichen Bauarbeiter und Handwerker errichtet worden. Aus dem Material des wieder abgebrochenen Kavalierbaus wurde 1707 das Gasthaus zum Waldhorn an der Schlossstraße erbaut. Zur Unterbringung der Pferde entstand der Marstall, für die Ludwigsburger Baudeputation das Kanzleigebäude und für die Bedürfnisse der Parforcejagd das Jägerhaus, das später zur Talkaserne umgebaut wurde. In der Bauhofstraße errichteten die Bauarbeiter, Handwerker und Reitknechte einfache Unterkünfte. Die Kolonie wurde Neuweiler oder auch Krawattendörfle genannt.
Jeder Historiker, der sich mit seinen Forschungen in der Zeit zwischen 1550 und 1900
bewegt, stößt über kurz oder lang auf einen Quellenbestand, der einerseits weit
verbreitet, andererseits aber besonders spröde ist und deshalb häufig nur als Nachschlageregister für klar umgrenzte Fragestellungen, meist aus dem Bereich der
Personengeschichte, benutzt wird: die Kirchenbücher, die früher in allen Kirchengemeinden vorhanden waren, heute aber zumeist in den kirchlichen Archiven bewahrt
werden. Dass diese Quellen häufig mehr enthalten als Auskünfte zum Familienstammbaum, ja, dass sie teilweise eine vielseitig befragbare Quelle darstellen, möchte
ich Ihnen heute Abend an einigen Beispielen aufzeigen.
Wie lassen sich die Bürgerbücher[1] in das Verständnis unserer Zeit übertragen? Was und wer ist ein
Bürger? Wem gehört z.B. ein Haus? Kaum zu glauben, dass beispielhaft in den zwei nachstehenden
lapidaren Eintragungsformulierungen der Schlüssel
zu einer Fülle spannender Informationen steckt:
„ltem, Johans Loseli ist burger an sinem halben
hus, waz Dietmars, wider Regelins hus" (Ebenso,
Johann Loseli ist Bürger an seinem Haus geworden,
das dem Dietmar gehört hatte, gegenüber dem
Haus des Regelin)
„ltem, Anna, relicta Hainrich Murers, ist burgerin
an irem halben huse, an dem tail wider der Glungginen
huse in brunnen-gassen"2 (Ebenso, Anna,
Witwe des Hainrich Murer, ist Bürgerin an ihrem
Haus geworden, das mit seiner Seite dem Haus der Glunggin in der Brunnengasse gegenüberliegt).