Die alten Bistümer
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (17)
Gehört zur Bibliographie
- nein (17)
Schlagworte
- Katholische Kirche. Diözese Straßburg (7)
- Kirchengeschichte (5)
- Geistlicher (4)
- Katholische Kirche. Diözese Konstanz (4)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (3)
- Klerus (3)
- Ortenau (3)
- Benefizium (2)
- Domkapitel (2)
- Freiburg im Breisgau (2)
Lassen Sie mich mein Grußwort mit zwei kurzen Zitaten aus einer römischen Verlautbarung beginnen: „Durch die angemessene Nutzung aller von den kirchlichen Gemeinschaften hervorgebrachten Kulturgüter ist es möglich, den Dialog der Christen mit der heutigen Welt weiterzuführen und auszubauen.“ So heißt es in einem Schreiben, das die „Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche“ am 2. Februar 1997 an alle Diözesanbischöfe gerichtet hat. An anderer Stelle im gleichen Text lesen wir: „Die in den Archiven enthaltene Dokumentation ist ein Erbe, das erhalten wird, um weitergegeben und genutzt zu werden.“ Eigentlich bezieht sich die Päpstliche Kulturgutkommission in diesem Schreiben auf die Archive als Institutionen, also auf Bistums-, Dekanats- oder Pfarrarchive. Doch der Auftrag, das Erbe zu erhalten, es zu nutzen und weiterzugeben, scheint mir ebenso gut auch für gedruckte „Archive“ zu passen und zu gelten – so wie eben unser „Freiburger Diözesan-Archiv“, und natürlich gilt es auch für diejenigen, die es produzieren und publizieren, also für den „Kirchengeschichtlichen Verein“ und seine Mitglieder.
Wenn hier ein kurzer Blick auf die Vorsitzenden geworfen werden soll, so nicht, weil mit diesen gleichsam der ganze Kirchengeschichtliche Verein zu fassen ist oder gar auf diese Persönlichkeiten zu reduzieren sei. Die Vorsitzenden waren oftmals Exponenten dessen, was in einer bestimmten Zeit an Geschichtszugängen und -vorstellungen, auch im spezifisch landeskirchengeschichtlichen Bereich, gedacht wurde. Am Anfang des Kirchengeschichtlichen Vereins stand ein historisch interessierter Pfarrer, Dekan Wendelin Haid aus Lautenbach im Renchtal. Dieser Geistliche verstand es, seinen Kontakt zu Historikern und Theologen, zu Geistlichen und anderen Gebildeten zu nutzen, um für eine Vereinsgründung zu werben. Dabei erhielt der Verein, wie schon angesprochen, mit seiner Zeitschrift, dem Freiburger Diözesanarchiv, das nach Vorarbeiten seit 1865 ziemlich regelmäßig erscheinen konnte, sein eigentliches Profil und Forum. Als Organisation dafür stand ein sogenanntes Comité von Gelehrten zur Verfügung. Die Schriftleiter, zunächst Pfarrer Wendelin Haid, dann der Freiburger Alttestamentler Prof. Dr. Joseph König brachten ihre – wie es hieß – „lokalhistorischen“ Interessen und Kompetenzen ein.
Im umfangreichen Nachlass des Konstanzer Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860) befinden sich mehrere Ordensinsignien, darunter zwei ordensähnliche Kreuze, deren Identität erst vor Kurzem erforscht und aufgedeckt werden konnte. Aufgrund detaillierter ikonografischer Untersuchungen kann inzwischen belegt werden, dass es sich hierbei um Kreuze der Domherren des Bistums Konstanz handelt, über deren Existenz bisher nichts bekannt war. Domkapitel sind aus mehreren Geistlichen bestehende Körperschaften, die die feierliche Liturgie an der Kathedralkirche einer Diözese gestalten sowie den Bischof bei der Administration des Bistums unterstützen. Ihre Entstehung reicht bis ins Frankenreich des neunten Jahrhunderts zurück. Schon bald wurden die Kapitel mit besonderen Privilegien ausgestattet, wozu seit dem 12. Jahrhundert eine besondere Chortracht gehörte.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Bedeutung und Auswertungsmöglichkeiten der Konstanzer Investiturprotokolle des 16. Jahrhunderts
(2011)
Ende Juni 2010 konnte nach Abschluss der Redaktions- und Registerarbeiten der Kommentarband zu der schon 2008 im Druck erschienenen, von Franz Hundsnurscher bearbeiteten Regestenedition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert ausgeliefert werden. Damit liegt eine fast das gesamte 16. Jahrhundert abdeckende historische Quelle vor, die das Zeitalter der Reformation und Konfessinalisierung aus der verwaltungstechnisch-fiskalischen Perspektive der Konstanzer Kurie beleuchtet. Die Investiturprotokolle des Bistums Konstanz, eines der größten Bistümer nördlich der Alpen, und damit eine bis ins 16. Jahrhundert und darüber hinaus zentrale Instanz für Teile des heutigen Baden Württemberg, der Schweiz und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, sind eine wichtige Quelle für unterschiedlichste Fragestellungen. Das in den Protokollen dokumentierte bischöfliche Recht zur Investitur der von den Patronatsherrschaften präsentierten Kleriker lässt sich auf die Trennung geistlicher und weltlicher Anteile an der Pfründenbesetzung in der Folge des Investiturstreits zurückführen. Die Anlage von Investiturprotokollen seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts steht in Zusammenhang mit Verwaltungsrationalisierungen. Wichtige quellenkritische Aspekte ergeben sich durch die Untersuchung der verschiedenen Schritte des Pfründenbesetzungsvorgangs und der dabei entstandenen Schriftdokumente. Wie die Quelle prosopografisch genutzt werden kann, soll exemplarisch anhand von Belegen für Kirchenmusiker des 16. Jahrhunderts gezeigt werden.
Im Frühjahr 1421 musste die Pfarrgemeinde im oberschwäbischen Neuburg, Dekanat Munderkingen, für geraume Zeit ohne Seelsorger auskommen, da ihr bisheriger Pfarrer nicht mehr zur Verfügung stand. Ob dieser an einen anderen Ort gezogen oder gestorben war, ist heute unbekannt. Nachdem die Pfarrei also vakant zu werden drohte, stand fest, dass umgehend ein neuer Geistlicher nach Neuburg kommten musste. Bis Mitte Mai waren offenbar bereits Verhandlungen geführt worden, denn am 16. des Monats erschien der Kleriker Wilhelm Gabler vor dem Konstanzer Bischof mit einem Schreiben, in welchem ihn Herzog Friedrich von Österreich auf die Neuburger Pfarrkirche präsentierte. Das bischöfliche Generalvikariat nahm die Präsentationsurkunde entgegen und ordnete an, dass der Kandidat der Neuburger Gemeinde ordnungsgemäß bekannt gegeben werden solle, damit eventuelle Einsprüche gegen seine Kandidatur vorgebracht werden könnten. Am 18. Juni, dem Ende der Einredefrist, erschienen sowohl Wilhelm Gabler als auch der Vertreter des Priesters Eberhard von Hörnlingen vor dem Konstanzer Generalvikar. Eberhard konnte nämlich ebenfalls eine Präsentation auf die Neuburger Pfarrkirche vorweisen, die von Anna von Braunschweig, der Gemahlin Herzog Friedrichs von Österreich, ausgestellt worden war. Nachdem nun zwei Kleriker Anwartschaften auf dieselbe Pfründe besaßen, musste an der Konstanzer Kurie geprüft werden, wer von beiden der rechtmäßige Kandidat war und welcher von ihnen die Pfründe erhalten sollte.
24 Päckchen mit Heiltum
(2010)
Die Geschichte der Verehrung der Heiligen ist ein Schlüsselproblem nicht nur der Kirchengeschichte, sondern auch der politischen und Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Lange Zeit von Historikern aller Konfessionen mit einer gewissen Distanz betrachtet, zeigten z. B. Untersuchungen zum Verhältnis von Politik und Heiligenverehrung, dass es sich dabei um einen zentralen Zugang zur Mentalitäts-, Frömmigkeits-, Kirchen- und Kunstgeschichte des Mittelalters, durchaus aber auch noch der frühen Neuzeit handelt. Heilige konstituierten Gemeinschaften, begründeten die Identität von Klöstern und Städten, von Bistümern und Territorien. Aufwändige Kirchenbauten und kostbare Reliquienschreine, Bilderzyklen und Heiligenviten, Wallfahrten und Gebetserhörungen machten die Verehrung eines Heiligen durch eine Institution, aber auch dessen Fürsorge für seine Klientel sichtbar.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
„Der lange Weg zum Kirchhof“
(2008)
„Der lange Weg zum Kirchhof“, so hat es B. Theune-Großkopf treffend in ihrem Artikel über den Bestattungswandel bei den Alemannen formuliert und dabei den Prozess beschrieben, wie sich im Zuge der Ausbreitung des Christentums die Bestattungstradition von den Gräberfeldern abseits der Siedlungen hin zur Bestattung auf dem Friedhof bei der Kirche änderte, so wie es dann für Jahrhunderte bleiben sollte. Chlodwig als Begründer des fränkischen Großreiches gelobte vor der Schlacht gegen die Alemannen 496/7, sollte sie siegreich verlaufen, zum Christentum überzutreten. Mit seinem ranghohen Kriegergefolge ließ er sich daraufhin taufen. Diese Eliten ließen sich von nun an mit Waffen und je nach Vermögen mit sonstigen Grabbeigaben, z.B. kostbarem Schmuck, bestatten. Das bedeutete sicher nicht das sofortige Verdrängen des Heidentums, doch gibt es vielfältige Zeichen in den Gräbern, dass die Toten dem Christentum verbunden waren.
In den Jahresbänden 2015 und 2016 der Ortenau haben wir schon über unsere Nachforschungen, den Klerus der Diözese
Straßburg und natürlich auch der Ortenau betreffend, gesprochen, sodass wir ohne weitere Angaben die chronologische
Folge der Priester darstellen können. Die meisten waren schon bekannt; andere wieder erscheinen hier zum ersten Mal.
Schutterwald war der Pfarrei Hofweier bis zur Gründung einer eigenen Pfarrei, mit dem H. Jakobus als Kirchenpatron, unterstellt.