Musik- und Klanginstrumente
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (33)
Gehört zur Bibliographie
- nein (33)
Schlagworte
- Glocke (14)
- Orgel (6)
- Silbermann, Johann Andreas 〈1712-1783〉 (5)
- Sankt Georg 〈Villingen-Schwenningen〉 (4)
- Orgelbau (3)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (3)
- Geigenbau (2)
- Kapelle (2)
- Kirchenglocke (2)
- Liebfrauenmünster Villingen, Schwarzwald (2)
"Sündig und süß"
(2009)
Um das Ende der Stummfilmzeit in Heidelberg zu verstehen, muss man zunächst die Situation in der Stabilisierungsphase nach der Inflation (1923) betrachten: Es gab zwei „Monopol-Filmtheater“ (Erstaufführungskinos mit Monopolstatus), das „Odeon“ (Hauptstr. 37, mit 350 Plätzen) von Friedrich Schulten 1911 als Kinopalast mit Kellerlokal und Konzert-Cafe erbaut und die „Kammer“-Lichtspiele (Hauptstr. 88, 375 PI.) der Gebrüder Bayer. Daneben gab es noch das „Neue Theater“ des Holländers Drukker in der Hauptstr. 42 ( heute „Schloß“-Kino, 250 Pl.) - ein mehr oder weniger schlecht beleumundetes Kintopp minderer Güte, das sich jedoch regen Publikumszuspruchs erfreute. Und es gab- seit Mai 1924 - die „Kulturfilmbühne“ (heute „Gloria“-Kino, 190 PI.), ein gemeinnütziges, ja kommunales Kino, dem der Vorsitzende des örtlichen Zensurausschusses, Dr. Karl Ammann, als Geschäftsführer vorstand. Das Ende der Stummfilmära bescherte Heidelberg jedoch noch einen Knalleffekt, der sozusagen der krönende Abschluss jener Entwicklung bildete und zugleich auf künftige Entwicklungen voraus wies.
Bei heimatkundlichen Nachforschungen über die katholische Kirche St. Peter in Kirchheim stieß ich in einem „Pfarrführer St. Peter“, den der ehemalige Pfarrer Vinzenz Thoma wohl in der Mitte der 1950er Jahre herausgegeben hatte, beim Thema Glocken auf das Folgende: „Die 3- Glocke ist eine sogenannte Patenglocke. Sie ist 14 Zentner schwer und hat den Ton ,g‘. Diese Glocke ist nur geliehen. Sie befand sich unter den Glocken, die nach Kriegsende in Hamburg noch unversehrt lagerten und stammt von der kath. Gemeinde Gramschütz in Niederschlesien. Sie wurde im Jahre 1686 in Breslau gegossen. Wie ein gehetzter Flüchtling kam sie zu uns und fand hier, wo so viele Schlesier und Breslauer wohnen, eine neue Heimat. Möge die eherne Ruferin gerade die Heimatvertriebenen alle mahnen, die Heimat des Leibes und die Heimat der Seele nie zu vergessen. Wie sie sich harmonisch einfügt in den Zusammenklang der übrigen Glocken, so sollen auch die Heimatvertriebenen mit den einheimischen Glaubensgenossen ein Herz und eine Seele werden!“
Ein Ortshistoriker ist natürlich immer sehr dankbar, wenn es zu einem Geschichtsthema Zeitzeugen gibt, die bereit sind, aus
vergangenen Tagen zu berichten. Bürger, Landwirt, Gemeinderat und Ortschaftsrat Wolfgang Kopp (1929 - 2017) war eine solche Person, die einverstanden war, sein Wissen an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben. Von 1965 bis 1995 war er für die Ortschaft Heiligenzell kommunalpolitisch tätig und gehörte ab dem 1. Januar 1972 dem Gemeinderat der neu gebildeten Gemeinde Friesenheim an. Wolfgang Kopp war es dann auch, der mir eines Tages ein altes Foto auf den Tisch legte und die Frage stellte, ob ich die sehr alte historische Heiligenzeller Rathausglocke kennen würde. Auf dem Foto konnte man eine kleine Glocke erkennen und einen Teil einer Umschrift ablesen: „Edel zu Strasburg“. Weiter meinte er, dass man auch die Jahreszahl 1742 ablesen könne. Eine Fotokopie des Bildes mit einer kleinen Notiz nahm ich glücklicherweise zu meinen
Geschichtsunterlagen, die dort jedoch eine längere Zeit ruhen sollte.
Der vorliegende Beitrag wurde angeregt durch die Begegnung mit historischen Klarinetten, die um die Mitte des 19. Jahrhunderts gebaut worden waren und deren Signaturen eindeutig auf die Herkunft aus Werkstätten in Freiburg im Breisgau verwiesen. Im Einzelnen handelte es sich um eine achtklappige A-Klarinette aus Buchsbaum von Max Kenner (Abb. 1 a + b) sowie um das Fragment einer B-Klarinette und eine vollständig erhaltene Bassklarinette in B, beide von Joseph Ignaz Widmann 2 (Abb. 2). Lindesay G. Langwill listet in seinem speziell für Blasinstrumente verfassten Nachschlagewerk insgesamt sechs Werkstätten allein dieser Sparte in Freiburg auf: Albrecht, E. Geinoz, Johannes Hammig, M. Kenner, Laubé und Jos. Ignaz Widmann. Wie die Recherche ergab, liegt bei E. Geinoz allerdings eine falsche lokale Zuordnung vor, denn Geinoz gehört wohl in das schweizerische Freiburg/Fribourg im Üechtland. Ebenfalls zweifelhaft ist Laubé in der angegebenen Schreibweise. Johannes Hammig wiederum arbeitete erst im 20. Jahrhundert in Freiburg und entfällt für die Untersuchung, die sich auf das 19. Jahrhundert beschränkt. Um diese spärlichen Informationen noch etwas auszuweiten, wurde hauptsächlich in den verfügbaren Adressbüchern der Stadt Freiburg nach allgemeinen Hinweisen auf Instrumentenbauer gesucht. Die Ergebnisse sind in der vorliegenden Arbeit gesammelt. Leider besteht noch ein großer Mangel an Fakten und Daten zu den einzelnen Personen bzw. Werkstätten, wie sie beispielsweise aus Schriftwechseln, Preislisten oder Werbematerialien gewonnen werden könnten. Durch die vorliegende Recherche sind immerhin relativ sichere Rahmendaten über die einzelnen Wirkungszeiträume von Instrumentenbauern verfügbar, jedenfalls soweit sie in diesen öffentlichen Quellen verzeichnet wurden. Mit dieser Arbeit soll – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit der Darstellung – ein erster Impuls für weitere Forschungen gegeben werden. Mögen künftige Beiträge auf der Basis
weiterer Quellen zu genaueren Kenntnissen über die Freiburger Instrumentenbauer des 19. Jahrhunderts führen.
"a peste libera nos."
(2013)
Die meisten Menschen empfinden Glockengeläut als Wohlklang, die wenigen, die dies als Lärm bezeichnen, können diese Kirchenmusik nicht zum Verstummen bringen. Aber die, welche Glockengeläut als schmerzhaften Lärm empfinden, sind jene, die zum Thema dieses Beitrags hinführen: Die Dämonen. Einer aus der gefürchteten Dämonenschar war jener, der die Pest brachte, und dieser floh, wenn Glocken ihre Stimme erhoben. Wie Glocken diese Aufgabe erfüllten, soll hier dargestellt werden.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Die Glocken sind in Unteralpfen alle viertel Stunde zu hören und sie sagen an, wenn eine Hochzeit ist, die HI. Messe gelesen wird oder das Endglöckchen verkündet, dass uns jemand verlassen hat. Das ist seit alten Zeiten so und wird auch für folgende Generation in dem Döflein Begleiter sein. Wann die erste Kirche, besser das erste Kirchlein in Unteralpfen gebaut wurde, ist nicht sicher zu belegen. Sicher ist jedoch, dass nach dem 30-jährigen Krieg Kirche und Pfarrhaus renoviert werden mussten. So gab es mit Sicherheit eine Vorgängerkirche, als nach den Wirren des Krieges Pfarrer Mayenberg mit dem Bau einer neuen Kirche begann. Diese Kirche wurde im Jahre 1664 fertiggestellt.
Mit seinen beiden Türmen, dem 53,94 Meter hohen Nordturm und dem 52,54 Meter hohen Südturm, ist das Münster das charakteristische Wahrzeichen der alten Zähringerstadt Villingen. So wie das Gotteshaus mit seinen Türmen dem Stadtbild ein unverwechselbares Gepräge gibt, so gehört auch der Klang seiner Glocken seit Jahrhunderten ganz selbstverständlich zum Leben der Menschen. Zu jeder Viertelstunde lassen die Glocken hören, was die Uhr geschlagen hat. Zu den Gottesdiensten rufen die Glocken in verschiedenen Zusammensetzungen und an hohen Festtagen liegt der gewaltige Klang aller neun Münsterglocken wie ein Teppich über der Stadt. Die Glocken des Münsters haben, wie die aller Kirchen landauf landab, eine bewegte und wechselvolle Geschichte. Immer wieder wurden Glocken neu beschafft, ausgetauscht und ergänzt. Immer wieder raubten Kriege die Rufer von den Türmen und immer wieder beschafften die Villinger Glocken, um ihrem Münster eine würdige Stimme zu geben.
Der/die Kirchendiener/in hat für das Läuten nach der bestehenden Läuteordnung zu sorgen (Nur für den Notfall, falls die Läuteknaben durch irgendwelche Umstände ausfallen). So lautet § 3 Nr. 3 der Dienstanweisung für den damaligen Kirchendiener, die der Evangelische Kirchengemeinderat in Neuenburg/Baden am 15. Juli 1966 erlassen und unterschrieben hat. Vor gut fünfzig Jahren wurde in Neuenburg also noch von Hand geläutet. Nur im Notfall, wie der maschinenschriftlich eingefügte Klammerzusatz zur formularmäßigen Dienstanweisung bemerkt, musste der Kirchendiener einspringen. Im Regelfall fiel das Handläuten den „Läuteknaben“ zu. Wer das ist, wird in der Dienstanweisung als bekannt vorausgesetzt. Der Begriff erläutert sich im Grunde von selbst: eine Gruppe junger Menschen, die den Läutedienst ehrenamtlich, vielleicht auch gegen ein Taschengeld, übernahmen. Man könnte sie als Hilfskräfte ansprechen oder von einer Läutegruppe sprechen. Heute wird das Handläuten im Kirchturm mancherorts als Event angeboten: Es ist ein beeindruckendes Erlebnis, die Glocken eigenhändig zum Schwingen und Klingen zu bringen. Auch dies ist ein besonderer Teil unseres Gottesdienstes. Das Handläuten ist in der Regel samstags um 18:00 Uhr möglich. So annonciert die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Herrenhausen-Leinhausen in Hannover per Internet ihr Mitmach-Angebot.
Äolsharfen auf Hohenbaden
(2003)
Unzählige Reiseführer, Stadtbeschreibungen, Memoiren und Tagebücher rühmen die Stadt Baden-Baden, ihre Bäder und Kuranlagen, das Alte Schloß, den Fremersberg, Lichtental und die Wasserfälle von Geroldsau. Unter den Kurgästen und Touristen waren stets auch Poeten, Erzähler, Reiseschriftsteller, die ihre - zumeist angenehmen (von Mark Twain einmal
abgesehen) - Eindrücke und Erinnerungen festhielten. Was sie niederschrieben, ist in Anthologien gesammelt und zusammengestellt worden. Ein heute vergessener Erzähltext ist in keiner dieser Anthologien auf die Schönheiten
Baden-Badens zu finden. Er stammt aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg und trägt den Titel „Schloß Hohenbaden". Es ist eine einfühlsame Prosaskizze, welche den Streifzug eines Eigenbrötlers mit seinem Hund zur hochgelegenen Ruine beschreibt, während eine Wetterfront vom Rhein her aufzieht. Er findet gerade noch Zeit, sich vor dem Regenschauer in eine Nische der Burgwand zu flüchten. Dort macht er es sich bequem und schläft ungewollt ein.