Grund- und Hauptschulen
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Der Junge mit der Ballonmütze deutet auf eine Stelle im Buch. Das kleinere Mädchen hält es aufgeschlagen vor sich. Er scheint ihr etwas zu zeigen oder vorzulesen. Aufmerksam und ernst betrachten sie ein Bild oder einen Text. Die Figuren lehnen an einer von Efeu umrankten Mauer. Eine Katze schaut neugierig nach hinten in den Schulhof. Das Kleid des Mädchens, die Kniebundhosen und der Lederranzen des Jungen verweisen auf eine vergangene Zeit, ebenso die Jahreszahl 1917.
In Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis) entstand eine bilinguale Grundschule, eine Einrichtung französischen Rechts, in der nach französischen Lehrplänen auf deutschem Boden unterrichtet wird – und zwar paritätisch-bilingual, d. h. in der einen Hälfte der Schulstunden wird der Unterricht in französischer Sprache abgehalten und in der anderen Hälft e auf deutsch. Als "Schulbus" für die französischen Schüler steht die Rheinfähre Kappel zur Verfügung.
1984 wurde an der Rheinschiene ab Klasse 3 mit Französisch begonnen. Im Schuljahr 2003/04
führte Baden-Württemberg als erstes Bundesland das frühe Fremdsprachenlernen ab der
1. Klasse ein. Der aktuelle Plan des Kultusministeriums sieht vor, ab dem Schuljahr 2018/19
den Fremdsprachenunterricht um zwei Jahre zu verkürzen. Das bedeutet: Die eingeschulten
Grundschüler werden nach 15 Jahren frühem Fremdsprachenbeginn nicht mehr Französisch
in Klasse 1 und 2 lernen können. Somit steht ab dem Schuljahr 2020/21 die Fremdsprache erst
wieder ab Klasse 3 auf dem Stundenplan. Wie es zu dieser umstrittenen Entscheidung kommen
konnte, soll hier im Einzelnen erläutert werden. Ein Blick zurück wird dabei behilflich sein.