Wissenschaftliches Bibliothekswesen
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„Infolge der räuberischen Ausplünderung, die die derzeitige deutsche Gewalt-Herrschaft - nach meiner verbrecherischen Verschleppung ins entlegendste Frankreich - an mir begangen hat, ist mein gesamtes Vermögen, ja sind sogar alle meine persönlichsten Handschriften, Aufzeichnungen, Briefe, die sich in meiner Wohnung in Heidelberg befanden, für mich verloren. Eine Nachwelt wird dieses schamlos feige Verbrechen an einem deutschen Dichter brandmarken.“ Mit diesen Worten überschrieb der jüdische Schriftsteller Alfred Mombert, geboren am 6. Februar 1872 in Karlsruhe, im Dezember 1941 kurz vor seinem Tod im Schweizer Exil sein Testament. Alfred Mombert lebte mit Unterbrechungen von 1892 an in Heidelberg, bis er am 22. Oktober 1940 zusammen mit seiner Schwester Ella Gutman und weiteren 279 jüdischen Bürgern der Stadt von der Gestapo in das südfranzösische Internierungslager Gurs in den Pyrenäen verschleppt
wurde. Außer 100 RM und zwei Koffern musste er all seinen Besitz in seiner Wohnung im Klingenteich zurücklassen - darunter auch seine Bibliothek. Im April 1941 gelang es seinem Schweizer Freund und Förderer Hans Reinhart, ihn und seine Schwester aus dem Internierungslager freizukaufen. Reinhart nahm die beiden in sein Haus in Winterthur auf und ermöglichte es Mombert, sein letztes Werk „Sphaira der Alte II“ zu vollenden.
Eine 2014 aus den USA in das Universitätsarchiv Heidelberg rückgeführte Papsturkunde aus dem Jahr 1387 löste nicht nur ein beachtliches Presse-Echo aus, sondern hatte auch eine intensivere Beschäftigung mit dem Urkundenbestand des Universitätsarchivs zur Folge, zumal dieser zeitgleich Gegenstand einer Pilotstudie zum Thema Papier- und Pergamentgebrauch in einer Publikation des Heidelberger Sonderforschungsbereichs „Materiale Textkulturen“ war. Dabei fiel die unzureichende Erschließung der Urkunden ebenso ins Auge wie deren fehlende Digitalisierung. In der Folge wurde vom Universitätsarchiv ein auf zwei Jahre angelegtes und von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg mit knapp 160.000 Euro gefördertes Digitalisierungs- und Erschließungsprojekt initiiert, das im November 2016 mit der Aufarbeitung der urkundlichen Überlieferung begann. 2017 waren zudem eine Reihe von Originalen in der Ausstellung „Päpste – Kurfürsten – Professoren – Reformatoren. Heidelberg und der Heilige Stuhl von den Reformkonzilien des Mittelalters bis zur Reformation“ im Kurpfälzischen Museum der Stadt Heidelberg zu sehen.
Ihre Entführung im Jahre 1623 war der wohl größte Kulturverlust der Kurpfalz. Rund 3700 mittelalterliche und frühneuzeitliche Handschriften und etwa 13.000 Inkunabeln und Druckschriften aus der Heidelberger Heiliggeistkirche gelangten als Kriegsbeute der Katholischen Liga in die päpstliche Bibliothek. Diese Schätze sind heute unter der allgemein üblichen Bezeichnung Bibliotheca Palatina bekannt. Diese ist ein Sammelbegriff für die ursprünglich separaten Bestände der Heidelberger Universität, des Heidelberger Schlosses und der von Ulrich Fugger (1526–1584) übernommenen Bibliothek, die nach und nach, aber nie ganz vollständig, auf den Emporen der Heiliggeistkirchen vereinigt worden waren. Es handelt sich hauptsächlich um deutsche und lateinische Handschriften, aber auch um griechische, hebräische, arabische und türkische. Mit den 845 deutschsprachigen Handschriften kehrte 1816 ein wesentlicher Bestandteil der Bibliotheca Palatina nach Heidelberg zurück. Dort kam als Aufbewahrungsort solcher
Schätze – nach dem Ausscheiden von Hof und Kirche als Kulturträger – nur noch die aufblühende Universität infrage.
Wichtige und traditionsreiche Träger landeskundlicher Forschung drohen im Zuge der aktuellen Transformation zu Open Access übersehen und von digitalen Publikationswegen ausgeschlossen zu werden. Es ist Aufgabe der Landesbibliotheken, die Interessen dieser Zielgruppe zu vertreten und Angebote zu entwickeln. Die Badische Landesbibliothek bietet mit RegionaliaOpen einen erfolgreichen Open-Access-Publikationsservice an. Dieser integriert sich in das übrige Serviceangebot der Bibliothek, ergänzt die Landesbibliographie mit Volltexten und stärkt die Verbindung zu den regionalgeschichtlich arbeitenden Akteuren.
Mehr als ein dreiviertel Jahrhundert nach der Auflösung des Vereins schlummerte die Bibliothek der Gesellschaft Eintracht Bretten an verschiedenen Standorten; die letzten dreißig Jahre davon im Keller des Amtsgerichts, bis sie schließlich Ende 2019 bei Inventarisierungsarbeiten wiederentdeckt wurde. In einer ehemaligen Arrestzelle standen vier prall gefüllte Bücherschränke mit zum Teil lieblos bis zur Decke gestapelten Büchern, alle mit Schutzumschlag und Signatur versehen, ziemlich verstaubt, doch auf den zweiten Blick in einem überraschend guten Erhaltungszustand. Mit tatkräftiger Unterstützung des Vereins für Stadt- und Regionalgeschichte Bretten konnte die Büchersammlung durch das Stadtarchiv und unter Beteiligung des Stadtmuseums im November 2020 schließlich geborgen werden. Am Ende dieser Aktion waren es mehr als 2.000 Bücher, Journale und Zeitschriften, die zur weiteren Bearbeitung und Begutachtung in die „Vogtey“, das
Vereinsgebäude der Vereinigung Alt Brettheim am Kirchplatz, verlagert wurden. Nach einem Pressebericht über den wiederentdeckten „Bücherschatz“ meldete sich die Direktorin der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, Dr. Julia Freifrau Hiller von Gaertringen, und bekundete ihr Interesse, diesen „hochinteressanten und wichtigen kulturgeschichtlichen Schatz“ zu übernehmen. Bis zu dieser Veröffentlichung war die Brettener Gesellschaft Eintracht und ihre Bibliothek der Fachwelt bislang völlig unbekannt. Weder in der Landesbibliografie noch in der Wikipedia-Liste der badischen Lesegesellschaften ist sie aufgeführt. Auch in der lokalen stadtgeschichtlichen Literatur wurde die Gesellschaft Eintracht Bretten bislang nur am Rande erwähnt.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Am 10. Januar 2011 beging die Erzdiözese Freiburg die formale Eröffnung des Erhebungsverfahrens für den Heiligsprechungsprozess des seligen Bernhard von Baden, Landespatron im badischen Teil des Erzbistums. Am 21. November 2012 fand es mit einem von Erzbischof Robert Zollitsch geleiteten Gottesdienst im Freiburger Münster seinen Abschluss auf diözesaner Ebene. Im Zuge unserer Arbeiten als Mitglieder der Historikerkommission stießen wir auf eine Quelle, die bislang von der Bernhardsforschung völlig unberücksichtigt blieb. Es handelt sich um einen fragmentarischen Nachruf auf den Seligen, der vom Augsburger Bürger Sebastian Ilsung († 1468 oder 1469) aufgeschrieben wurde. Er gehört zum Bestand der Bibliotheca Palatina unter der Signatur „Cod. Pal. germ. 677“ der Universitätsbibliothek Heidelberg und wird digitalisiert auf deren Internetseite unter der persistenten URL http:/ /digi.ub.uni-heidelberg.de/ diglit/cpg677/0005 verfügbar gemacht. Bei dem Codex handelt es sich um eine Handschrift, deren Erstellung der Augsburger Lohnschreiberin Clara Hätzlerin zugeordnet werden kann und die vermutlich von Sebastian Ilsung in Auftrag gegeben wurde oder sich in seinem Besitz befand. Eigenhändig fügte Ilsung zwei Texte an, nämlich die auf den Seiten 45v/46v befindlichen Exequien auf die Kaiserin Eleonore, sowie den hier erstmals edierten Nachruf auf Bernhard von Baden. Auf die Existenz des Textes verweisen in anderen Zusammenhängen und demzufolge ohne darauf einzugehen Franz Fuchs und Inta Knor.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Die Handschrift L 89 mit dem „both der göttlichen myltigkeit“ befindet sich in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Äbtissin Barbara Veus, die das Kloster Lichtenthal in der schwierigen Zeit von 1551 bis 1597 regierte, widmet in einer Schlußschrift dieses Buch dem Konvent mit dem Hinweis, sie habe es für ihn zusammen mit einer Mitschwester geschrieben. Leider fügt sie nicht hinzu, ob sie es unmittelbar aus dem Lateinischen ins Alemannische übertragen oder aus einer bereits vorhandenen Übertragung übernommen hat. Ihre Ausbildung als Tochter des Badischen Kanzlers Hieronymus Veus und die gelegentlich originelle Wortwahl lassen jedoch vermuten, daß sie die Übersetzerin war. Als Vorlage diente wahrscheinlich die Edition des Kölner Kartäusers Johannes Landsperg von 1536. Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit der deutschen
Übertragung von Michael Sintzel.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.