165.2017
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Am 22. und 23. Oktober 1940 wurden fast alle badischen Menschen jüdischer Herkunft (und die aus der Pfalz und dem Saarland), über 6500 Menschen, unter der Regie der Gauleiter Wagner und Bürckel aus ihrem bisherigen Leben gerissen und nach Gurs im Südwesten Frankreichs gebracht. Unter den Deportierten befanden sich nur wenige, die bis dahin literarisch-künstlerisch tätig gewesen waren.
Berty Friesländer-Bloch, 1902 in Gailingen geboren, hatte eine Ausbildung in der Krankenpflege. Neben ihrer Arbeit in diesem Bereich verfasste sie erinnernd-beschreibende Texte und vor allem Stücke für die Bühne im regionalen Umfeld. Zusammen mit ihrem Mann und dem zweijährigen Sohn geriet sie an ihrem Geburtsort in die Maschinerie der Deportation.
Der wohl bekannteste, ins literarische Leben integrierte Schriftsteller unter den Deportierten war der 68-jährige, in Karlsruhe geborene Alfred Mombert, ein
Lyriker und Dramatiker. Er wurde zusammen mit seiner Schwester in Heidelberg in einen der Züge nach Gurs gezwungen. Unter den Deportierten befand sich auch der 6-jährige Herbert Odenheimer aus Bühl, der später den Namen Ehud Loeb annahm.
In der Weimarer Republik, insbesondere in deren Endphase, wurde die politische Auseinandersetzung in Karlsruhe wie in vielen deutschen Großstädten durch den Gegensatz von Nationalsozialisten und den Vertretern der anderen politischen Parteien beherrscht. Dabei unterschied sich die von beiden Seiten offen gezeigte
gegenseitige tiefe Abneigung qualitativ kaum.
Am 14. Juni 1920 starb Max Weber, Professor für Gesellschaftslehre, Wirtschaftsgeschichte und Nationalökonomie an der Universität München, im Alter von nur 56 Jahren. Schon die Nachricht in der Frankfurter Zeitung gab der allgemeinen Bestürzung Ausdruck, und auch alle späteren Nachrufe beklagten die Schwere des Verlusts, den Wissenschaft und Öffentlichkeit erlitten hatten. Das wissenschaftliche Werk des Toten wurde gewürdigt und gleichzeitig sein tiefes, unaufhebbares Anderssein respektiert.
Der Fall Brüsewitz
(2017)
Kurz nach Mitternacht vom 11. auf den 12. Oktober 1896 ereignete sich in Karlsruhe ein Verbrechen, das nicht nur die badische Hauptstadt wochenlang in Atem hielt, sondern in ganz Deutschland, ja selbst im benachbarten Ausland für Gesprächsstoff sorgte. Der Jahrzehnte später als „der rasende Reporter“ berühmt gewordene Journalist Alfred Kerr wähnte sich am 1. November 1896 in der Reichshauptstadt in einer Ära der Brüsewitze zu leben: Der Fall selbst wird hier noch immer so besprochen, als ob er mitten in Berlin und nicht in Süddeutschland
geschehen wäre. Zweimal debattierte der Deutsche Reichstag über den
Mord des Premierleutnants Henning von Brüsewitz an dem Mechaniker Theodor Siepmann und die dahinter stehenden Fragen, ob der Begriff der soldatischen Ehre über den Bestimmungen des Strafgesetzbuches anzusiedeln sei und inwieweit sich das Militär im Deutschen Kaiserreich als Staat im Staate gerierte. Dieser Grundsatzkonflikt, im Prinzip eine Kontroverse zwischen Moderne und Antimoderne, hätte sich leicht – wie das im Jahr 1913 bei der Zabernaffäre der Fall sein sollte – zu einer Verfassungskrise hochschaukeln können.
Mit einem feierlichen Wahlakt zelebrieren die Bischöfe, die sich zum Konzil in Rom getroffen haben, am 18. Juli 1870 in Anwesenheit von Pius IX. den Primat der Römischen Kirche. Am folgenden Tag, dem 19. Juli, bricht der von Bismarck zur Beschleunigung der deutschen Vereinigung provozierte Konflikt aus. So schreibt Emile Keller, Abgeordneter des Ober-Elsass: „Nun befinden wir uns im Krieg und die Unfehlbarkeit wird im Kanonendonner verkündet. Niemand kann voraussagen, was für Ereignisse noch geschehen werden. aber wenn man Katholik und Franzose ist, muss man Vertrauen in die Zukunft haben“. Als am 4. September die Republik in Frankreich ausgerufen wird, ziehen in Straßburg die deutsche Verwaltung und mit ihr eine Schar von ersten Beamten ein. Bald schon werden das Elsass und ein Teil von Lothringen von den Deutschen militärisch besetzt.
Im Frühling 1872 beginnen in Elsass-Lothringen Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und einigen höheren Töchterschulen. Fast ein Jahr nach dem Abschluss des Frankfurter Vertrags (10. Mai 1871) herrschen in den meisten höheren Töchterschulen immer noch die französische Sprache und der französische Geist vor, während in den Elementarschulen und in den höheren Knabenschulen das Deutsche als Unterrichtssprache schon eingeführt ist. Ziel des Oberpräsidenten Eduard von Moeller ist es deshalb, die Anstalten so umzugestalten, dass diese den Forderungen der deutschen Eingewanderten – der sogenannten Altdeutschen – im Bereich der Mädchenbildung genügen können. Gegen Bewilligung eines staatlichen Zuschusses sollen sich die Schulvorsteherinnen verpflichten, in jeder einzelnen Klasse für alle Schülerinnen ohne Unterschied 6 wöchentliche Stunden dem deutschen Sprachunterricht zu widmen und stufenweise das Deutsche zur Unterrichtssprache für die Schülerinnen bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr zu erheben.
Rund 15 Jahre nach dem Abbruch der Rastatter Friedensverhandlungen im April 1799 veröffentlichte der großherzoglich-badische Geheime Rat Karl Wilhelm Ludwig Friedrich Freiherr Drais von Sauerbronn (1755–1830) eine Abhandlung über die damalige Kongresspolizei. Dass sich der Freiherr, der dieses außerordentliche Organ einst befehligt hatte, gerade im Jahr 1814 zur Drucklegung seiner Abhandlung entschied, war kein Zufall. Denn immerhin stand ein neuer Congress für der Deutschen Wohl bevor, der in groesserem Geist, in groesserer
Stadt, einen hoehern Character annimmt und sein Ziel sicherer treffen
wird. Zwar bedürfe dieser anstehende Kongress – so der Verfasser weiter – seiner kleinen Polizey-Geschichte nicht; ihr aber kann der Augenblick günstig seyn, indem man jezt von selbst und gern an ein Congressleben, das vor Kurzem erst unter sehr verschiedenen Umstaenden getrieben und genossen worden, vergleichend zurückdenkt.
Die Markgräfin Karoline Luise von Baden (1723–1783) war eine außergewöhnliche Kunstsammlerin. Ihre in nur wenigen Jahren zusammengetragene Gemäldesammlung sollte später den Grundstock der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe bilden. Dass ein Fürst oder eine Fürstin des 18. Jahrhunderts eine Gemäldesammlung aufbaute, war keinesfalls außergewöhnlich, wofür die Beispiele der großen
Sammlungen in Kassel, München oder Potsdam stehen; das außergewöhnliche an Karoline Luise war vielmehr ihr persönlicher Einsatz. Durch ein europaweites Netz an Kunstagenten war sie aufs Beste über den Kunstmarkt informiert. Sie erhielt kunsthistorische Literatur, Stichfolgen berühmter und bedeutender Sammlungen
sowie Kataloge diverser Kabinette und Galerien. Durch ihr eifriges Studium dieser Medien gelangte sie zu einem ausgeprägten Geschmack und einer auffallenden Eigenständigkeit im Urteil.
Bilder im Hausrat
(2017)
Ein Bild, so lehrt es der Duden, ist ein mit künstlerischen Mitteln Dargestelltes, Wiedergegebenes, Gemälde, Zeichnung oder Ähnliches. Ein Bild ist also nicht immer nur ein Gemälde, es schließt auch Ähnliches ein, und in diesem Sinne wird hier das Bild verstanden. Allerdings muss gleich einschränkend hinzugefügt werden, dass nicht von dem künstlerischen Wert der Bilder die Rede sein wird, die ja fast ausnahmslos verloren bleiben und nur in wenigen beschreibenden
Worten existieren, sondern allein von ihrer Ikonographie und kulturhistorischen Bedeutung in einem zivilen Stadtbürgertum. Hält man sich allein an den allgemeinen Bestand erhaltener Kunstwerke, bewegen wir uns auf einer sehr schmalen Basis, nur ein Bruchteil des ursprünglich Vorhandenen ist noch erhalten. Und dieses Wenige befand sich in den meisten Fällen in Kirchenräumen oder in fürstlichen Sammlungen, die eine gewisse Gewähr zur Erhaltung boten. Für eine
Kenntnis der Kunstwerke in Bürgerhäusern sind wir indessen allein auf schriftliche Dokumente angewiesen, wobei das reale Objekt allerdings unanschaulich, ein Phantom bleibt.