128.2009
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Zur Erarbeitung einer Geschichte der Gastwirtschaften in Baden-Württemberg bedarf es
zunächst einer Fülle von Detailstudien, die jedoch nicht selten mit einer dürftigen Quellenlage
zu kämpfen haben. Das gilt auch für den Raum wie des nördlich von Freiburg gelegenen Glatter-
und Wildtals und der dort befindlichen sieben Gemeinden Rohr, Oberglottertal, Unterglottertal,
Ohrensbach, Föhrental, Heuweiler und Wildtal. Urkunden über Verleihungen von Gastwirtschaftsgerechtigkeiten
in den Jahren vor 1600, ja sogar vor 1700, sind dort wie im gesamten
Südschwarzwald ausgesprochen selten überliefert. Hinweise auf Wirte und Gasthäuser
findet man oft nur am Rande und in eher unerwarteten Zusammenhängen, z.B. in Weistümern
oder Umgeldrechnungen. Auch rechtliche Streitigkeiten, an denen ein Wirt beteiligt war, oder
die Berufsbezeichnung „Wirt" in den Kirchenbüchern, können wichtige Informationen liefern.
Wer sich die Mühe macht, auf einer Landkarte von Mitteleuropa zu verfolgen, an welchen
Orten es Darstellungen von Totentänzen gibt und in welchen Gebieten die meisten Beispiele
dieser mittelalterlichen Bildtradition überliefert sind, wird die dichteste Ansammlung in den
Regionen Elsass, Breisgau, Ober- und Hochrhein, Bodensee und Oberschwaben sowie im
Schweizer Mittelland vorfinden. Dieses Verbreitungsgebiet, in dem seit dem 15. Jahrhundert
die Totentanzdarstellungen in außerordentlicher Vielfalt vorkommen, deckt sich weitgehend
mit dem alemannischen Sprachraum, der im Norden an die Gebiete der fränkischen Dialekte
und im Osten an die der bayerischen Idiome angrenzt, während er sich im Westen und Süden
von den romanischen Sprachregionen scheidet (Abb. 1).
Was hat es mit diesen makabren Totentänzen auf sich? Aus welchen Bildideen sind sie entstanden
und welche Funktion hatten sie? Wie haben sie sich fortentwickelt? Und wo finden wir
heute noch bedeutende Beispiele der darstellenden Kunst mit dieser Thematik? Ist die These
begründet, der Totentanz sei eines der bedeutendsten ikonografischen Themen seit dem
15. Jahrhundert? Anhand der Quellen und des umfangreichen Schrifttums soll vor allem diesen
Fragen nachgegangen werden.
Dieser biografische Beitrag befasst sich mit einem Offizier, der in Freiburg u.a. als Kommandant
der Einwohnerwehr, langjähriger Stadtverordneter, Vorsitzender der Kolonialgesellschaft,
Präsident der Museumsgesellschaft und Gauführer des Badischen Kriegerbundes tätig war. Er
beteiligte sich an der Gleichschaltung des Gemeinderats und führte nicht nur Kriegervereine
und Kolonialbewegung dem Nationalsozialismus zu, sondern etablierte umgekehrt auch den
,,Kolonialgedanken" im NS-Staat. Die Entnazifizierungsverfahren gegen den SS-Standartenführer
zeigen beispielhaft auf, wie dennoch später das Bild des völlig unpolitischen Offiziers
gemalt wurde.
Maximilian Otto Konrad Alfred Knecht wurde am 6. April 1874 in Basel (Schweiz) geboren.
Seine Eltern waren Otto Knecht, Oberleutnant im 4. Badischen Infanterie-Regiment Nr.
112 in Hueningen im Elsass, und Marie Knecht, geborene Buri. In Mühlhausen bestand er 1892
das Abitur. Anschließend trat er seinen Militärdienst in Halle an der Saale als „dreijährig Freiwilliger"
bei einem Füsilier-Regiment an. Mittlerweile Berufssoldat, wurde er im Januar 1903
zum Oberleutnant befördert.[1]
Die Defensivsysteme der Linienbefestigungen des Schwarzwaldes und der Oberrheinebene
gehören zu den umfangreichsten der Barockzeit. Als Abwehrmaßnahmen gegen französische
Einfälle in die Gebiete der Vorderen Reichskreise wurden sie in mehreren Phasen vom Beginn
des Dreißigjährigen Krieges 1618 bis zum Ende des Österreichischen Erbfolgekrieges 1748 angelegt,
besonders aber während des Pfälzischen ( 1688-1697) und Spanischen Erbfolgekrieges
(1701-1714). Sie sind Teil der Strategie der Vorderen Reichskreise, die Kriege politisch und
wirtschaftlich zu überleben. Den letzten Abschnitt der oberrheinischen Kriegsgeschichte, der
für die Defensionslinien von Bedeutung war, bildeten die Franzosenkriege 1792 bis 1815. Der
geografische Rahmen, in dem diese Konflikte ausgetragen wurden, kann als „Militärlandschaft"
bezeichnet werden.[1]
Von Anfang an nutzte der NS-Staat die längst vorhandenen Vorurteile großer Teile der deutschen
Bevölkerung gegen Homosexuelle aus. Die Nazis erreichten mit ihrer Propaganda gegen
gleichgeschlechtliche Beziehungen, dass Homosexuelle nunmehr als „Abschaum" angesehen
wurden.
Die Hauptgründe der Verfolgung homosexueller Männer durch das NS-Regime lagen in der
Überhöhung des Gedankens der Volksgemeinschaft und in der Rassenideologie der Nazis. Für
sie waren die „Arier" eine überlegene Rasse. Andere galten als minderwertig, als „Untermenschen".
Wichtig war es, die Reinheit der eigenen Rasse durch sogenannte „Rassenhygiene" zu
erhalten. Das war der Grund für die Vernichtung der Juden, der Sinti und Roma sowie der
Behinderten. Auch Homosexuelle waren laut Nazi-Ideologie eine Gefahr für die arische Rasse,
pflanzten sie sich doch nicht fort, nahmen somit nicht an der Vermehrung der arischen „Herrenrasse"
teil und waren daher „bevölkerungspolitische Blindgänger". Hinzu kam, dass die
Nazis Angst vor der „Seuche" Homosexualität hatten. Sie befürchteten, einige wenige Homosexuelle
könnten viele junge Männer „verführen" und dadurch an der Vermehrung hindern.
Sie galten als „Staatsfeinde".
Mobilität ist ein Phänomen, das die Menschen jeder Epoche in unterschiedlicher Weise und Intensität
geprägt hat. Entgegen den Vorstellungen vom starren mittelalterlichen Gesellschaftssystem
und von kleinräumigen, lokal begrenzten Lebenswelten war gerade die Gesellschaft des
Mittelalters durch räumliche und soziale Mobilität in ständiger und fließender Bewegung. Eine
wichtige Gruppe, die diese Migrationsbewegungen mit getragen hat, sind Universitätsbesucher.
Die Funktionsfähigkeit und das Ansehen einer Universität hingen in ihren ersten Bestandsjahren
maßgeblich von der Zahl der Studenten, deren Herkunft und sozialem Gewicht ab, die der
Hochschule ein ganz eigenes Profil verliehen.
Die Herren von Schwarzenberg „gründeten" um 1270, nach der endgültigen Trennung von der
Herrschaft Eschenbach-Schnabelburg und um ihren Machtanspruch zu bekräftigen, die Stadt
Waldkirch. 1287 wurde erstmals ein Rat gewählt und 1300 durch die Verleihung des Stadtrechts
ein bereits gewachsener Zustand durch die Schwarzenberger sanktioniert. [1]
In dieser Frühphase der Stadt Waldkirch werden in den Quellen Angehörige von Adelsfamilien
genannt, die in den ersten Jahrzehnten wichtige Funktionen in der Stadtverwaltung wahrnahmen.
Es handelt sich um die Familien Ammann, Sigebot, Fischerbach und Liebermann. Sie
waren Dienstmannen der Herren von Schwarzenberg. Nachfolgend sollen diese Geschlechter
näher vorgestellt werden, wobei zum besseren Verständnis eine kurze Zusammenfassung des
Übergangs der Herrschaft Schwarzenberg auf die jüngere Linie des Hauses vorangestellt wird.
In der so facettenreichen Berufsbiografie Baders hat seine Tätigkeit als Rechtsanwalt einen
eher sekundären Stellenwert. Es ist jedenfalls nicht der Anwalt, mit dem Juristen, Landeshistoriker
und eine interessierte Öffentlichkeit seinen Namen assoziierten und noch immer assoziieren.
Karl Siegfried Bader, das war für viele Nachkriegsdeutsche der gestrenge Generalstaatsanwalt
im französisch besetzten Südbaden, der, wie selbst das Wochenmagazin „Der
Spiegel" anerkennend feststellte,[1] die Hauptverantwortlichen des beschönigend „Euthanasie"
genannten Behindertenmordes in Baden noch dann mit der Härte des Gesetzes konfrontierte,
als andernorts längst die „Gnade der späten Verurteilung" (Christian Meier) grassierte. Bader,
das war der Chefankläger in einem der spektakulärsten Strafprozesse nach 1945 gegen einen
der beiden Mörder des Weimarer Reichsfinanzministers Matthias Erzberger. Neben dem großen
Nürnberger Prozess, so Baders Wahrnehmung, hat kein anderes Gerichtsverfahren unserer
Nachkriegszeit mehr Aufsehen erregt und ... ein stärkeres Echo gefunden als das im Sommer
1946 eingeleitete Strafverfahren,[2] das bekanntlich mit einem Skandal endete: Dem Freispruch
des Täters, der Urteilskassation durch die Besatzungsmacht, dem Rücktritt des quasi Justizministers
Paul Zürcher aus Differenz nicht etwa in der Sache, aber in der Form - des für den
Wiederaufbau des Rechtsstaats für schädlich erachteten Eingriffs in die Justiz. Baders Plädoyer
in jenem ersten, in Offenburg verhandelten Verfahren hielt die Nachkriegspublizistik für so bedeutsam,
dass es Dolf Sternberger im vollem Wortlaut in seine Monatsschrift „Die Wandlung"
aufnahm.
Das 1721 angelegte und bis zum gewaltsamen Ende der israelitischen Gemeinde Eichstetten in
deren Besitz befindliche „Buch der Gemeinde, die zu dem Friedhofe gehört, welcher im Banne
von Emmendingen besteht", ist seit der Deportation der letzten Gemeindemitglieder im Oktober
1940 verschollen. Der Verlust des „Pinkas ha-Kahal" ist umso schmerzlicher, als mit diesem
frühen Dokument zur Geschichte des Emmendinger Begräbnisplatzes der seit 1716 in der
badischen Markgrafschaft Hochberg ansässigen Juden auch das genealogisch bedeutsame
Verzeichnis jener Hausväter verloren ging, deren Familien nach der Friedhofsordnung vom
21. April 1728 das Privileg besaßen, in Emmendingen beerdigt zu werden. Zum Glück hat uns
der Freiburger Bezirksrabbiner Dr. Adolf Lewin (1843-1910) eine Abschrift und die Übersetzung
der „Takkanot" des Emmendinger Friedhofs von 1721 und 1728 hinterlassen,[1] in denen
die Verdienste des einflussreichen Vorstehers der vorderösterreichischen Juden in Altbreisach,
Joseph Günzburger, um die Schutzaufnahme jüdischer Flüchtlinge in den oberbadischen Herrschaften
Rötteln und Badenweiler und in der Markgrafschaft Hochberg mit Worten von biblischer
Eindringlichkeit gepriesen werden.