1953
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1. In älteren Urkunden- und topographischen Wörterbüchern ist die
Methode der Ortsnamenidentifizierung oft noch nicht voll ausgebildet.
Man glaubt Ortsnamen, für die man in heutigen Namen keine genaue Entsprechung
findet, wenigstens in ähnlich klingenden Namen wiederzufinden;
die Unsicherheit zeigt sich gelegentlich darin, daß man mehrere Möglichkeiten
offen läßt; so schlägt z. B. Wartmann für ein 837 genanntes
Reinberc drei Möglichkeiten vor: Reimensberg (Kirch-Gem. Affaltrangen,
Thurgau), Remensberg (K.G. Wuppenau, Th.), Ransberg (K.G. Oberglatt,
St. Gall. ) oder für das von seinem Vater Adalram dem Tradenten vererbte
novale Adalrammiswilare sogar vier: Altschwil (K.G. Krinau, St. G.),
Anschwil (K.G. St.- Josefen, St. G.), Amriswil (Thurg.), das aber schon als
Amalgeriswilare erscheint, Alterswil (K.G. Oberglatt, St. G.), das aber
schon als Altricheswilare erwähnt wird. Schon die beiden letzten Beispiele
müssen Bedenken erregen, weil moderne Namen aufgezählt werden, auf
die andere ältere Namen viel besser passen.
Wie für die allgemeine Agrar- und Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters,
so hat auch für die Erforschung der agrarischen Verhältnisse des
Elsaß seit langem die Frage nach der wirtschaftlichen Lage der Bauern
und ihrer sozialen Stellung im Vordergrund des Interesses gestanden. Es
ist die Belastung der bäuerlichen Bevölkerung durch Abgaben und Dienste
an die Herren, das Besitzrecht an Grund und Boden in seiner Bedeutung
für die wirtschaftliche Lage der Bauern, das die Untersuchungsrichtung bestimmte.
Und aus dieser Blickrichtung auf die Belastung der Bauernwirtschaft
erklärt sich die Einbeziehung aller anderen Abgaben und Leistungen
öffentlich-rechtlicher und herrschaftlicher Natur in die Untersuchung, die an
und für sich mit den grundherrschaftlichen Verhältnissen und der agrarischen
Produktionsordnung im engeren Sinn nichts zu tun hat. So sehr der
Agrarhistoriker die Rechts- und Verfassungsinstitutionen mit heranzuziehen
hat, so ist gerade auf dem Boden der elsässischen Agrargeschichte bei den so
unendlich komplizierten verfassungsgeschichtlichen Verhältnissen eine Vermengung
von wirtschaftlicher Produktionsordnung und ihren Institutionen
mit der Rechts- und Verfassungsordnung von ganz besonderem Übel.
Die wirtschaftliche Entwicklung ist im Mittelalter von der Zeit des
Städtewesens weg, d. h. vom 11. Jahrhundert an, in entscheidender Weise
von der Industrie beeinflußt worden.[...]
Das deutsche Wirtschaftsgebiets des Mittelalters seinerseits
entsprach in seiner industriellen Leistung durchaus der Gestaltung in
ganz Europa. Es hat ebenfalls wohl in allen seinen Landschaften Industrien
von mehr als landschaftlicher Bedeutung aufgewiesen, dagegen sehr wenig
Industriezweige von wirklich gemeineuropäischer Bedeutung und ebenso
wenige wirkliche Industriebezirke.[...]
Umreißen wir nun den Bereich der Bodenseeleinwand näher:
Er hat in der heutigen Schweiz etwa die Kantone St. Gallen, Appenzell und
Thurgau sowie die angrenzenden Teile von Schaffhausen und Zürich umfaßt.
Rapperswil, Winterthur und wohl auch Schaffhausen sind hier die
westlichsten Punkte des eigentlichen Leinwandgebiets.