1970
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Nach der vielversprechenden aber bis heute nicht gedruckten Untersuchung der
Schwarzwälder Glashütten von Hilde Thoma (Diss. phil. Heidelberg 1924) ist es
lange Zeit merkwürdig still geblieben um dieses für die Schwarzwälder Wirtschafts- und
Kulturgeschichte so bedeutsame Waldgewerbe der Glasmacherei.
Der höchste Berg des Nordschwarzwaldes ist die Hornisgrinde (1164 m), sie
gehört zum Kreis Bühl. Sie bildet den obersten und westlichen Rand der
mächtigen, nach Osten sich allmählich senkenden Tafel des mittleren Buntsandsteins.
Auf der Westflanke bricht diese ab und senkt sich steil herab auf
das etwa 250 m tiefer liegende, durch Abtragung freigelegte Grundgebirge, hier meist aus Granit oder Gneis bestehend; es wird hier in den noch erhaltenen Teilen seiner ursprünglichen Oberfläche als Basislandterrasse bezeichnet.
Pfarrbücher
(1971)
Unter Pfarrbüchern versteht das LEXIKON FÜR THEOLOGIE UND
KIRCHE leider nur die Matrikel oder die Kirchenbücher, obwohl in neuerer
Zeit einige dieser Pfarrbücher herausgegeben wurden und sich auf diese
Weise der Begriff Pfarrbuch eingebürgert haben dürfte, während' umgekehrt
für die Matrikel sich die Bezeichnung Kirchenbücher durchgesetzt hat.
Andererseits tragen die Pfarrbücher oder libri parochiales neben dieser
gebräuchlichsten Bezeichnung auch andere Namen und sind überdies auch
ganz verschieden angelegt. Beim Ordnen von Archiven älterer Pfarreien aus
der Zeit vor der kirchlichen Neuordnung zu Beginn des 19. Jahrhunderts
begegnet man noch häufig solchen Bänden, die bei der Repertorisierung in
jüngster Zeit vielfach als „Pfarrchronik" aufgeführt wurden, obwohl meist
schon die erste Textseite uns eines besseren belehrt.
Wann und durch wen Erzbischof Gröber von Fühlungnahmen zwischen
Reichsregierung und Kurie über ein Konkordat erfuhr, läßt sich nicht mehr
feststellen. Annehmen kann man, daß er zumindest Pressestimmen - deutsche
wie ausländische - aus dem Ende des Monats März und der ersten Aprilwoche
1933 über Konkordats-Absichten bzw. -Vermutungen kannte, die seit dem
Bekanntwerden der Oster-Reise Papens und Görings nach Rom und ihrer
Audienz bei Pius XI. (am 12. 4.) sich noch intensivierten.
Wie konnte ein Bauernsohn,
gar der Sohn eines leibeigenen Bauern, die ständischen Schranken der alten
Reichsverfassung durchstoßen und zum Prälaten und, wenn Reichsunmittelbarkeit
und Reichsstandschaft mit der Prälatur verbunden waren, zum geistlichen
Fürsten aufsteigen? Diese Problemstellung liegt - neben dem personen-,
familien- und landesgeschichtlichen Interesse, das unser Abt Blasius II. nach
Person, Stellung und Wirken beanspruchen darf - auch den heutigen Betrachtungen
zugrunde .
Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.