1973/1975
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Das entscheidende Kriterium
liefern erst die hydronymischen Zusammenhänge, in die H. Krahe den Flußnamen
stellte. Dadurch daß neben Salmona ein Gewässername (1155) ad flumen
Salmasa, jetzt Aach z. Bodensee (Kanton Thurgau) tritt, kann die morphologische Verbindung zu salmon- ,Lachs' nicht aufrecht erhalten werden, vorausgesetzt
man gibt der Verwandtschaft mit anderen Gewässernamen vor einer adhoc-
Deutung den Vorzug. Man kann Salmona dann nicht wie Lebel als Salmon-a segmentieren, sondern nur als Salm-ona, woneben Salm-asa und Salm-a. Die Flußnamengruppe um Salma wird von Krahe zu einer idg. Wurzel
sal- ,Bach, fließendes Wasser, Strömung' gestellt. So wird schließlich völlig
deutlich, daß der Name des Moselzuflusses Salm (idg. sal-) ursprünglich nichts
zu tun hatte mit dem Appellativ Salm = Lachs, das als gall. Lehnwort, am ehesten
zu idg. sel- ,springen' gehörend, ins Neuhochdeutsche Eingang fand.
In Spangenberg hatte die Straßburger Gesellschaft (der Meistersinger) einen
geistigen Führer, der ihr einen Vorrang unter den Schulen der damaligen Zeit
einräumte. So oder ähnlich lautet ein verbreitetes Urteil, das .sich besonders in
der Lokalforschung findet. Man stützt sich dafür auf die umfangreiche Abhandlung
Cyriacus Spangenbergs vom Jahr 1598, die den Titel trägt: VON
DER EDLEN VNND HOCHBERÜEMBTEN KUNST DER MUSICA, VNND DEREN ANKUNFFT,
LOB, NUTZ, VNND WIRCKUNG, AUCH WIE DIE MEISTERSENGER AUFFKHOMMENN
VOLLKHOMMENER BERICHT: ZU DIENST VNND EHREN DER LÖBLICHEN VNND EHRSAMEN
GESELLSCHAFFT DER MEISTERSINGER, IN DER LÖBLICHEN FREYEN REICHSSTATT
STRASZBURG. Gewidmet ist der Bericht den Straßburger Meistersingern.
Das Erscheinen dieser Schrift fällt mit der Wiederbestätigungsurkunde des
Magistrats von 1598 für die neukonstituierte Meistersinger-Gesellschaft zusammen.
Der Bearbeiter eines Mundartwörterbuchs ist manchmal im Zweifel, ob er diejenigen,
für die er „auch" zu schreiben glaubt, denn überhaupt erreicht, ob sie wissen, wo sie
in sprachlichen Zweifelsfällen Auskunft finden könnten, oder ob er nicht vielleicht
,,nur" für die Kollegen arbeitet.
Dieser Aufsatz soll daher nicht nur den Fachmann, den Dialektologen, ansprechen,
sondern er will besonders die Anrainer, Vertreter anderer, historisch oder philologisch
arbeitender Disziplinen, auf nützliche Arbeitsmittel aufmerksam machen
und ihnen einen Überblick über Bestehendes, einen Einblick in Aufbau und Voraussetzungen,
Zielsetzung und Besonderheiten der Dialektwörterbücher des alemannischen
Sprachraums geben.
Die im Titel steckende Frage richtet laut Art. 130 des Stadtrechts von Ravensburg
aus dem Jahre 13651 der Rat an den zuziehenden Neubürger, um ihn vor
Illusionen zu bewahren. [...]
Der Artikel setzt sich, wie man sieht, mit einer Reihe von Tatbeständen auseinander,
die bei der Verleihung des Bürgerrechts an einen Ausmann von Bedeutung
sind. Von ihnen soll uns heute nur einer beschäftigen, nämlich der, bei dem es um den ,unverraiten ammann' geht. Der Grund unseres besonderen
Interesses an der Formel wird im Verlauf der folgenden Darlegungen, wie wir
hoffen, einsichtig werden.
Architektonische Konzeption und bildnerischer Schmuck zeichnen den Rottweiler
Kapellenturm als „einen der schönsten gotischen Türme von Prag bis Paris" aus.
Sein kunstgeschichtlicher Rang ist so hoch, daß die Forschung von einem eigenen
Rottweiler Stil sprechen konnte, welcher während der Entstehungszeit des Turmes
entwickelt wurde und nach Augsburg, Schwäbisch Gmünd und Esslingen und
über die Grenzen der Kunstlandschaft Schwaben hinaus weiterwirkte.
Der Anlaß unserer Untersuchung lag der Fragestellung ursprünglich fern. Nach
der unsinnigen und unverständlichen Zerstörung zahlreicher Gräber beim Neubau
des Privatkrankenhauses Dr. Lay in Bischoffingen konnten 1965 die Reste
von 17 merowingerzeitlichen Gräbern geborgen werden. In zwei Plangrabungen
der Jahre 1965 und 1966 wurden 23 Gräber vollständig ausgegraben.
Die merowingerzeitliche Bevölkerung von Bischoffingen konnte erstmals in
einer kleinen Stichprobe anthropologisch-paläopathologisch untersucht werden,
nachdem Eugen Fischer 1903 seine Untersuchung einer Stichprobe der neolithischen Bevölkerung von Bischoffingen-Breitenfeld vorgelegt hatte. Bei
der Grabung stellte sich die Frage, wie der merowingische Friedhof, die Angaben
der schriftlichen Quellen, die am Boden haftenden Namen und die topographische
Situation in einen historischen Zusammenhang gebracht werden
können.
Eine Reihe von Erfahrungen, die diesem Beitrag zugrunde liegen, gehen aus der
Mitarbeit an der Bucer-Edition hervor. [...]
In der konkreten Arbeit an den zu edierenden Texten ergaben
sich für die Theologen und für den Germanisten verschiedene Probleme.
Einige davon möchte ich hier ansprechen. Sie sind in einem gewissen Ausmaß generalisierbar,
d. h. nicht nur für oberdeutsche Texte und nicht ausschließlich für
das 16. Jahrhundert zutreffend. Bei ihrer Darlegung sollen die Belange anderer,
nichtgermanistischer Disziplinen, die deutsche Texte edieren, ernsthaft mit einbezogen
werden.
Über Probleme der Wertung hochsprachlicher Literatur liegt eine Fülle von
Arbeiten vor. Zur literarischen Wertung von Dialektdichtung gibt es hingegen
keine umfassenderen Darstellungen oder Wertungsversuche. Für diesen Mangel
dürften vor allem zwei Gründe verantwortlich sein: zum einen Sprachschwierigkeiten,
die Lektüre und Verständnis der zu bewertenden Literatur behindern,
zum andern eine mehr grundsätzliche Ablehnung von Dialekt und Dialektliteratur.
Aufgrund ihrer äußeren, sprachlichen und inneren, sozial-geistigen
Begrenztheit verfällt die Dialektdichtung ohnehin „nachdrücklicher als andere
Bereiche der literarischen Produktion der generellen Fragwürdigkeit von Literatur
überhaupt". Außerdem entzog sich die Dialektliteratur lange Zeit selbst
zeitgenössischen literarischen Kriterien.
Zu den methodischen Prämissen der Anfänge einer geschichtlichen Landeskunde
gehörte es, eine „innige Zusammenarbeit aller geschichtlich gerichteten Fächer"
herbeizuführen. Archäologie und Kunstgeschichte, Kirchen- und Wirtschaftsgeschichte,
Rechtsgeschichte und historische Sprachwissenschaft waren aufgerufen,
der Idee einer „geschichtlichen Landeskunde als gemeinsamer Plattform" als interdisziplinärem erkenntnisorganisierendem Prinzip allen Eigengesetzlichkeiten
zum Trotz zum Erfolg zu verhelfen. Der hat sich denn auch
seither in reichem Maße eingestellt, und gerade die einschlägigen Disziplinen
der Germanistik, (historische) Dialektgeographie und Ortsnamenforschung,
haben in den letzten Jahrzehnten - wesentlich mitbestimmt durch die Arbeiten
des Jubilars - für den alemannischen Bereich die landeskundliche Forschung
durch Erschließung neuen Materials und Verfeinerung der Methoden tatkräftig
gefördert. Mochte man es für einen Zufall oder allenfalls für ein Symptom des
damaligen problem- oder geistesgeschichtlich orientierten Zustandes der Literaturgeschichte
halten, daß bei der Aufzählung der angesprochenen „geschichtlich
gerichteten Fächer" in Hermann Aubins frühem programmatischem Aufsatz
die Literaturgeschichte fehlte, so gibt es doch zu Bedenken Anlaß, daß
sich dies in den nachfolgenden Arbeiten (mit Ausnahme der kritischen Erwähnung von Josef Nadlers Werk) kaum geändert hat und daß man noch ein
Vierteljahrhundert später in der Neubestimmung von „Sinn und Aufgaben
geschichtlicher Landeskunde" durch Karl Lechner den Beitrag der Literaturgeschichte
oder auch nur das Verlangen nach ihrer Teilhabe vergeblich sucht.
Unter all den Räumen und ,geschichtlichen Landschaften', die die verschiedenen
Disziplinen bis dahin entwickelt hatten, von der ökonomischen Landschaft bis
hin zur Sakrallandschaft, von den Hauslandschaften zu den Mundartlandschaften,
vermißt man literaturwissenschaftlich bestimmte Landschaften, wenn
man von der ,Volksliedlandschaft' absieht.
Bleibt sie also ohne fundamentum in re, die als Wort nicht so ungeläufige
Literaturlandschaft? Ist sie die Substantialisierung eines bloßen Begriffes?
Das belehrende und unterhaltende Anliegen spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher
Werke der Literatur bedingte deren Anlage auf Stoffülle, die bis zum
enzyklopädischen Anspruch gehen konnte. So ist etwa Heinrich Wittenwilers
„Ring", dessen Verständnis uns Bruno Boesch wieder erschlossen hat, schon von
seinem Titel her dahin bestimmt, daß das Werk „ze ring umb uns beschait der
welte lauf und lert auch wol was man tuon und lassen schol". Ganz ähnlich
versteht Johannes Pauli sein um mehr als ein Jahrhundert später verfaßtes
Schwankbuch „Schimpf und Ernst", indem er ebenfalls im Titel anzeigt: ,,durchlauft
es der welt handlung mit ernstlichen und kurzweiligen exempeln, parabeln
und historien nützlich und gut zur besserung der menschen". Dieses Programm
einer Erfassung und Beeinflussung menschlichen Lebens umfaßt auch jene Bereiche,
die durch die verbindliche Normativität des Rechts geordnet sind. Gerade
Konfliktsituationen, wie sie das Recht zu lösen hat, erweisen sich immer wieder als geeignetes Material für eine literarische Bearbeitung. Diese Erkenntnis hat die
rechtshistorische Forschung schon seit geraumer Zeit bewogen, auch das nicht spezifisch
rechtlich ausgerichtete Schrifttum auf seine Ergiebigkeit für die rechtsgeschichtliche
Kenntnisgewinnung hin zu prüfen.