124.2006
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Poesie und Zensur
(2006)
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Großherzogtum Baden in seinen Grundfesten erschüttert. Im Vormärz politisierten sich weite Teile der Bevölkerung, um schließlich
in der Revolution von 1848/49 die alte Staatsordnung umzustürzen. Diese Entwicklungen führten zu einer vorher nicht gekannten Intensivierung der Berichterstattung in der
Presse und einer wachsenden Nutzung der Literatur für politische Zwecke - trotz der im
Vor- wie im Nachmärz herrschenden Zensur.
Beliebt waren u. a. politische Gedichte und Lieder, welche in großer Zahl erschienen und als wirksame Propagandainstrumente dienten. Mit ihnen konnten Autoren Teile
der Bevölkerung erreichen, welche durch umfangreiche Abhandlungen und Traktate nicht
zu politisieren waren. Entsprechend scharf ging die obrigkeitliche Zensur im Vormärz
gegen ungenehme Dichter und ihre Werke vor, die systematisch unterdrückt wurden. In
den Jahrzehnten nach der Revolution dominierten die autoritären Regime des Großherzogtums Baden, des deutschen Kaiserreiches und schließlich der nationalsozialistischen
Diktatur, unter denen die republikanische politische Lyrik als Teil der demokratischen
Traditionen Deutschlands negiert und verdrängt wurde.
Die Zahl junger Mädchen, die schon als kleine Kinder ins Kloster gebracht und
dort aufgezogen wurden, muss auch im ausgehenden Mittelalter noch groß gewesen
sein. Im frühen Mittelalter primär als Akt der Schenkung - Oblation genannt - an Gott
verstanden, wurde die Übergabe an eine monastische Institution im Spätmittelalter vor
allem durch das weibliche Erbrecht und die Rolle der Aussteuer bei der Verheiratung
adliger Töchter bedingt. Männliche Nachkommen, die ihren Erbanspruch durchsetzten,
teilten den Familienbesitz zwar auf, schmälerten ihn aber prinzipiell nicht; hingegen
brachten verheiratete Töchter ihn im Erbfall in fremde Hände. Dies und die Tatsache,
dass adlige Familien aus wirtschaftlichen Erwägungen häufig eine Gesamtsumme festlegten, die weiblichen Nachkommen bei der Heirat als Mitgift ausbezahlt werden konnte,
hatte für die jungen Frauen oft drastische Folgen: Wollte man die Höhe der Aussteuer,
welche eine standesgemäße Eheschließung erst ermöglichte, nicht durch Aufsplitterung verringern, musste die Heiratserlaubnis auf eine oder höchstens zwei Töchter beschränkt werden. Im Hinblick auf die ökonomische Situation der meisten adligen Familien im Spätmittelalter war eine solche Begrenzung sinnvoll, denn mit dem Klostereintritt
war ein Erbverzicht verbunden; dieser wurde mit einer Leibrente abgegolten, die nur einen Bruchteil der üblichen Mitgift ausmachte. Dabei wurde der zukünftige Stand der
Töchter schon häufig im Alter von fünf bis sechs Jahren festgelegt, was dem in verschiedenen monastischen Quellen angegebenen Aufnahmealter für Kinder in den Klöstern
entsprach.
Auf der Burg vergessen ...
(2006)
Die Burgruinen des Hegaus sind schon lange ein beliebtes Ausflugsziel für Einheimische und Urlauber, leider auch für Raubgräber. Die Auswirkungen der Raubgrabungen sind beispielhaft auf der Burg Altbodman zu beobachten. Dort wurde zwischen
dem Ende der 70er und Anfang der 90er Jahre immer wieder illegal gegraben. Ab 1982
wurden von einem engagierten Hobbyforscher am östlichen Steilabhang Funde
geborgen, welche die Raubgräber liegen gelassen hatten. Anhand dieses Materials soll
ein Blick au f die Nutzungsdauer und Ausstattung der Burg geworfen werden.
Die Ruine der Burg Altbodman liegt oberhalb des Dorfes Bodman, Kreis Konstanz, am westlichen Rand des Bodensees. Bodman wird zum ersten Mal 759 in der Gallus-Vita von Walahfrid Strabo erwähnt5. Die historische Bedeutung liegt nicht
nur im Stammsitz der Grafen von Bodman begründet, sondern auch darin, dass sich
dort eine der ältesten Königspfalzen befand. Die Herren von Bodman sind ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts nachweisbar. Sie erbauten auf dem Frauenberg 1296 die
»nuewe Burch zu Bodemen«. 1307 wurde der einzige männliche Nachkomme der Legende nach in einem eisernen Kessel aus dem brennenden Schloss gerettet. Die Chronik
der Herren von Zimmern schildert die Katastrophe eindrucksvoll.
Der Bodensee-Strandrasen
(2006)
Der naturnahe Uferbereich des Bodensees gilt als Biotoptyp mit deutlichem Flächenverlust und starker Abnahme der Biotopqualität und wird daher in der Roten Liste
der Biotoptypen Baden-Württembergs (Breunig 2002) als stark gefährdet eingestuft.
Die wohl bemerkenswerteste Pflanzengesellschaft dieses Lebensraumes ist die Strandschmielen-Gesellschaft (= Bodensee-Strandrasen), das Deschampsietum rhenanae Oberd . 1957 ex Th. Müller et Görs 1960. Es handelt sich um eine niedrigwüchsige Vegetation offener, wellenexponierter Kiesflächen, die im Regelfall ab dem Frühsommer ein
bis sechs Monate überschwemmt sind und im Winterhalbjahr trocken liegen. An diese
spezielle Wasserdynamik (eines Voralpen-Sees) sind einige Pflanzensippen besonders
gut angepasst, die als botanische Kostbarkeiten gelten, wie das Bodensee-Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri) und die Strand-Schmiele (Deschampsia Iittoralis var. rhenana).
Ihre weltweiten Hauptvorkommen liegen in der schmalen Uferzone des Bodensees.
Am Bodensee sind derzeit etwa 2677 Boote, d.h. rd. 12 % des Bestandes in 44 Bojenfeldern und an 33 Einzelbojengruppen untergebracht (IGKB, 2003). Im Gegensatz zu
Häfen und Steganlagen sind Bojenfelder kostengünstig und einfach zu installieren, da
sie pro Liegeplatz nur aus einem Ankerstein, einer schweren Ankerkette und der Boje bestehen, an der das Boot befestigt ist. Bei schwankendem Wasserstand und wechselndem Windangriff ist die Ankerkette normalerweise nicht straff gespannt sondern schleift je
nach Stärke und Richtung der angreifenden Kräfte über den Boden. Dabei bildet sich eine
kreisförmige Störungszone (Schwoikreis), innerhalb derer die Unterwasserpflanzenvegetation weitgehend vernichtet und die Sedimentoberfläche freigelegt wird.
Im Codex 453 der Stiftsbibliothek St. Gallen findet sich auf p. 14, auf der in zwei
Spalten Listen von St. Galler Äbten sowie von Stiften und Klöstern aufgeführt sind, die
mit St. Gallen verbrüdert waren, am oberen Rand folgender zusätzlicher Eintrag:
Anno domini MCCXXV, V Nonis Mail, dominus R. episcopus Curiensis et abbas noster dedica uit ecclesiam S. Leonardi. Item eodem anno ecclesiam de herisou;e, capellam leprosorum, duas criptas
monasterii dedicavit.
Beim besagten Codex 453 handelt es sich um das so genannte jüngere Kapiteloffiziumsbuch, die Nachfolgehandschrift von Cod.Sang. 915. Das im 12. Jahrhundert
angelegte, 241 Seiten starke Werk war das wichtigste Buch für den Ablauf des mönchischen Alltags, weshalb dort alle Informationen, die für das Kloster von Bedeutung
waren, eingetragen worden sind: Verzeichnisse von Bischöfen, Äbten anderer Klöster
und verbrüderten Gemeinschaften (S. 2-18), Lesungen (S. 19-73), die Benediktsregel
(S. 73-125), ein Martyrologium (S. 125-204), ein Hilfsmittel zur Zeitrechnung (S. 205-211), St. Galler Annalen, d.h. eine nach Jahren geordnete Ereignisliste (S. 211-234) sowie
ein Einkünfteverzeichnis mit der Kopie zweier Urkunden (S. 236-241). Bis ins 15. Jahrhundertwurde der Codex mit verschiedenen Vermerken laufend ergänzt.
Das Konstanzer Münster
(2006)
Nach den letzten Grabungen im Konstanzer Münster, die 1975 und 1979 von Peter
Eggenberger und Werner Stöckli in der Krypta durchgeführt wurden, und den Restaurierungsarbeiten zum Konradsmillennium 1975 in der Mauritiusrotunde haben Wolfgang Erdmann und Alfons Zettler die Ergebnisse dieser sowie auch älterer Bauuntersuchungen und Grabungen in einem ausführlichen Aufsatz ausgewertet und am Ende
festgestellt: »Die jüngsten Untersuchungen und Befunde am Konstanzer Münster haben
manches klären können. Beantworten können sie die Hauptfragen der Baugeschichte
an dieses Monument jedoch nicht. Das meiste muss im Dunkeln bleiben, so dass man
nach wie vor von einer geklärten Baugeschichte des Konstanzer Münsters noch recht
weit entfernt ist.« An anderer Stelle schließen sie weitere Erkenntnisse ohne Grabung
aus. 1989 versuchte Albert Knoepfli die »Funkstille«, die das abschließende Statement
von Erdmann/Zettler in der Diskussion um die Baugeschichte des Münsters ausgelöst
hatte, zu beenden. Er versuchte ohne Beibringung von neuem »Tatsachenmaterial«, also
Schriftquellen oder Grabungen, »interpretationskritisch zu prüfen, ob die Fakten nur im
Sinne des bisherigen Forschungsstandes ein Vertrauen erweckendes Bild ergeben, oder
ob mit einer Neuordnung eine vertretbare neue Sicht der Ereignisse und ihrer zeitlichen
Abfolge verbunden werden kann.« Dieser Weg soll auch mit den vorliegenden Überlegungen beschritten werden. Daneben birgt der stehende Bau auch ohne Grabung noch
Überraschungen.
St. Galler Wasserzeichen
(2006)
Im Jahre 1579 reichte der Drucker Leonhart Straub beim Rat der Stadt St.Gallen
ein Gesuch um Errichtung eines eigenen Betriebs ein. Dem Gesuch wurde unter strengen
Auflagen stattgegeben, und Straub konnte im Elternhaus an der Webergasse eine Druckerwerkstatt einrichten. Doch schon 1582 verließ er die Stadt, zog mitsamt der Werkstatt in die Aachmühle in Tübach bei Rorschach um und schöpfte hier an der Goldach
zudem eigenes Papier.
In den nächsten Jahrzehnten sollten noch drei weitere Betriebe in der unmittelbaren Umgebung der Stadt dazukommen. Obwohl zwei der vier Mühlen auf appenzellischem Boden direkt an der Grenze zum äbtischen St. Gallen lagen, spricht man bei ihren
Produkten von St. Galler-Papier. Das Papier dieser Mühlen hat im Wasserzeichen als gemeinsames Hauptmotiv einen stehenden Bären, das Wappentier der St. Galler und der
Appenzeller.
Um 1835 schrieb Peter Ehrenzeller erstmals über die St. Galler Papiergeschichte.
Seine grundlegende Arbeit wurde oft benutzt, aber weder überprüft noch weiter geführt.
1984 bemerkte Hans Kälin, dass nur neue Forschungen noch mehr und vollständigere
Ergebnisse bringen würden.
Im Folgenden wird über die Geschichte der vier St. Galler Papiermühlen und deren
Standorte berichtet. Für den Zeitraum von 1582 bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts
wurde das Papier in den St. Galler Archiven und Bibliotheken nach seinen Wasserzeichen
untersucht und nach Kategorien geordnet. Die rund 300 bearbeiteten Wasserzeichen
können maßstabgetreu auf der Homepage der Kantonsbibliothek abgerufen werden.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.