122.2004
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Im 13. Kapitel des ersten Buches seiner gesta Karoli berichtet Notker von Sankt Gallen,
Karl der Große habe nach dem Tod seiner Gemahlin Hildegard dem Bruder der Königin mit
Namen Udalrich, aufgrund eines Vergehens alle Ämter entzogen. Daraufhin habe ein Spielmann vor dem gutmütigen Karl ausgerufen: »Jetzt hat Udalrich seine gesamten Lehen verloren im Osten wie auch im Westen, jetzt, da seine Schwester nicht mehr lebt.« Aufgrund dieser
Worte, so Notker weiter, sei der König schließlich derart zu Tränen gerührt gewesen, dass er
dem Grafen die konfiszierten honores sofort zurückgegeben habe1. Ob die Episode, so wie Notker sie schildert, sich tatsächlich ereignete, ist nicht auszumachen. Gleichwohl erscheint sie
in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich, vermag doch das personale Netzwerk, das in ihr aufscheint, einmal mehr zu demonstrieren, welche handlungsleitenden Vorstellungen und Normen dem Funktionieren der politischen Ordnung im frühen Mittelalter zugrunde lagen: Sie
zeigt, dass Einfluss und Macht frühmittelalterlicher Führungsschichten in besonderem Maße
abhingen von der persönlichen Nähe ihrer Exponenten zum König. Königsnähe bedeutete
soziales Prestige und bot - damit verbunden - die Möglichkeit, die Geschicke einer Adelsfamilie positiv zu beeinflussen, wie umgekehrt bei ihrem Verlust die Gefahr bestand, zugunsten
anderer politische Wirkungsmöglichkeiten einzubüßen. Deutlich wird aber auch, dass der
Herrscher offenbar keineswegs frei war in seiner Entscheidung, wem er seine Huld gewährte
oder entzog. Denn immerhin war der in Ungnade Gefallene, wie Notker an gleicher Stelle ausführt, zuvor ceteris causis mit mehreren Komitaten ausgestattet worden, was durchaus nicht der
ansonsten zu beobachtenden Herrschaftspraxis des späteren Kaisers entsprochen habe.
2004 jährt sich zum 20. Mal die liechtensteinische Frauenstimmrechtsabstimmung
vom 29. Juni / 1. Juli 1984, die den Frauen den Weg zur politischen Gleichberechtigung ebnete. In der Schweiz, 1971, und im Fürstentum Liechtenstein, 1984, kam es zu einer sehr
späten Einführung des Frauenwahlrechtes. Scheinbar im Gegensatz dazu wurden Studentinnen in der Schweiz schon sehr früh, 1864, zugelassen. Im folgenden möchte ich die Zusammenhängende Entwicklung vom frühen Frauenstudium zum späten Frauenwahlrecht
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aufzeigen.
Die Appenzeller Freiheitskriege werden oft mit den Eidgenössischen Befreiungskriegen in Verbindung gebracht. Es werden Parallelen gezogen zwischen den von Kraft, Ehre und
Tapferkeit geprägten »Urschweizern« und den Appenzellern, die sich von den vermeintlich
bösen Vögten bzw. vom bösen Abt und den Österreichern befreit haben sollen. Der eidgenössischen Freiheitsfigur Wilhelm Teil steht auf appenzellischer Seite Ueli Rotach gegenüber, der
angeblich im heldenhaften Kampf sein Leben gelassen hat. Stellvertretend für andere sei das
folgende Zitat aus dem Buch mit dem Titel »Die Schweizerschlachten« von Hans Rudolf Kurz
zitiert: »Das heisse Streben, sich von der Macht der Fürsten zu befreien und selbst ihre Geschicke zu lenken, das im 14. Jahrhundert Sinn und Handeln der Länder und Städte der Acht Eidgenössischen Orte bestimmte und das in ihren Befreiungskriegen zur gewaltsamen Entscheidung drängte, führte auch im Ländchen Appenzell zur blutigen Auseinandersetzung mit dem
Fürstabt von St. Gallen. [...] Die im selben Geist errungenen Siege von Morgarten, Sempach
und Näfels gaben dem Freiheitsstreben der Appenzeller mächtigen Ansporn. [...] In einer erstaunlichen inneren und äusseren Gleichheit hat sich in den beiden Appenzeller Schlachten
der Freiheitskampf der Waldstätter und Glarner wiederholt. Hier wie dort steht ein vom Freiheitsstreben erfülltes Volk gegen seine Unterdrücker auf und wählt lieber den Tod in der
Schlacht als das Fortdauern der unerträglichen Herrschaft.«
Die Ufer vieler mitteleuropäischer Seen sind heute einem erheblichen menschlichen
Nutzungsdruck durch Siedlung, Verkehr, Tourismus, Seespiegelmanipulationen, Uferverbau und Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft, den Kommunen und der Industrie ausgesetzt.
Der Bodensee macht hier keine Ausnahme.
In diesem Beitrag wird der aktuelle Zustand der Bodensee-Uferregion aller drei Anliegerstaaten
beschrieben, wobei auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet
wird, die zum derzeitigen Ergebnis geführt hat. Ein besonderes Gewicht erhalten dabei die
umweltpolitischen Diskussionen und Entscheidungen sowie die normativen Vorgaben im
baden-württembergische Ufergebiet. Insgesamt werden 18 uferrelevante Themenbereiche
untersucht.
Kennzeichnend für den Bodensee mit einer Fläche von 529,1 km2 und einer Uferlänge
von 289,2 km ist die große Vielgestaltigkeit seiner natürlichen Uferstrecken, wie sie sich seit
Ende der würmzeitlichen Vorlandvereisung herausgebildet haben. Seeufer und ihre Ökosysteme
sind dynamische Gebilde, deren formende Kräfte und Prozesse verstanden sein müssen,
um Eingriffe des Menschen angemessen einschätzen, und durch Renaturierungsmaßnahmen
abmildern oder rückgängig machen zu können.
Der menschliche Nutzungsdruck wird anhand der sehr hohen Bevölkerungsdichte in
den Uferrandgemeinden deutlich, die mit durchschnittlich 585 Pers. km² um ein Mehrfaches
höher liegt als in den Hinterlandgemeinden bzw. in den zugehörigen Bundesländern und
Kantonen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem
150-jährigen Durchschnittswert noch einmal beschleunigt. Eine ähnliche Entwicklung hat
auch die Flächennutzung genommen. Das Gebiet der Uferrandgemeinden besteht zu 18,2%
aus Gebäude- und Verkehrsflächen, Ihr Anteil ist damit um rund die Hälfte höher als in den
Hinterlandgemeinden. Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebäude- und
Verkehrflächen ist in den vergangenen Jahren gerade in den Ufergemeinden unvermindert weitergegangen. Die Wasserlinie des deutschen Obersee-Ufer ist zu rd. 47% >mäßig< bis >sehr stark< verbaut, wobei der Verbauungsgrad im Beobachtungszeitraum nicht oder nur unwesentlich
abgenommen hat. Der Übernachtungs- und der Tagestourismus, der am deutschen
Ufer auf mehr als 22 Mio Pers. x Tage geschätzt wird, konzentriert sich ebenfalls im
Uferbereich, wo er - ebenso wie die einheimische Bevölkerung - auf eine dichte Erholungsinfrastruktur
von rd. 97 Häfen- und Steganlagen, 42 Campingplätzen, 73 Strandbäder und
eine Flotte von 73 Fahrgastschiffen stößt. Während die Zahl der erfaßten Liegeplätze seit einigen
Jahren stagniert, nahm die Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge zu und liegt derzeit
bei etwa 58.130 Einheiten, davon knapp 99 % Vergnügungsfahrzeuge.
Konkrete Vorstellungen zur Begrenzung der Siedlungsverdichtung und Wassersportnutzung
im Uferbereich und zum Schutz und zur Entwicklung naturnah erhalten gebliebener
Bodenseeufer gehen bis weit in die 1960er Jahre zurück. Sie manifestieren sich beispielsweise
in den »Grundsätzen zum Schutz der Flachwasserzone«, in verschiedenen Bodensee-Leitbildern
und in den Bodensee-Uferplänen der beiden deutschen Regionalverbände. Während zunächst
die Bedeutung der Flachwasserzone vorwiegend in ihrer »Selbstreinigungsfunktion«
gesehen wurde, stehen in der heutigen Diskussion ökosystemare und Artenschutz-Aspekte
stärker im Vordergrund. Anhand von 15 Themenbereichen wird untersucht, wie sich die Konzepte
bei der Unterbindung baulicher Großprojekte im Uferbereich, der Ausweisung von
Naturschutzgebieten, der Begrenzung der Boots- und Liegeplatzzahlen, im Bodendenkmalschutz,
für die Entwicklung der Unterwasserpflanzen-, Strandrasen und Röhrichtvegetation
sowie der Wasservogelbestände ausgewirkt haben. Darüberhinaus werden die Einflüsse auf
grenzüberschreitende Planungsansätze, für die derzeitigen Vorstellungen zur Renaturierung
verbauter Ufer, auf die einschlägige Rechtsprechung in Baden-Württemberg und Bayern sowie
auf die Arbeit der privaten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeitsarbeit untersucht.
Dass auch der globale Klimawandel Auswirkungen auf Ökologie und Nutzung der Uferzone
hat, zeigt die Analyse der Bodensee-Wasserstände zwischen 1817 und 2003, wobei das Extremhochwasser
von 1999 mit einer statistischen Jährlichkeit von 4000 Jahren und das Extremniedrigwasser
von 2003 mit einer Jährlichkeit von ungefähr 600 Jahren tiefgreifende Störungen
der Uferbiozönose mit sich gebracht haben.
Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Entwicklung des Bodensee-
Ufers in den letzten beiden Jahrzehnten und mit einem Ausblick auf das was zukünftig
wünschenswert erscheint. Hier bieten die europäischen Gesetzgebungen der FFH-Richtlinie
und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die lokalen Agenda-Prozesse neue Leitideen der Nachhaltigkeit,
des integrativen Umweltschutzes, der Kooperation und der Öffentlichkeitsbeteiligung
an, die auch für das Bodensee-Ufer konkretisiert und umgesetzt werden können.
Mit wenigen Zeilen nur streifte Laurenz Bosshart, Geistlicher im Augustinerchorherrenstift
Heiligberg bei Winterthur, in seiner kurz nach 1530 abgeschlossenen Winterthurer Chronik
die als Appenzellerkriege bekannt gewordenen Ereignisse. Im Zentrum stand die Schlacht
am Stoss vom 17. Juni 1405, die für die habsburgischen Truppen und damit für den Winterthurer Auszug mit einer vernichtenden Niederlage endete. Über die Wahrnehmung oder die
Auswirkungen dieses Ereignisses im städtischen Alltag schwieg sich der Chronist hingegen
aus. Bei seiner Schilderung hielt sich Bosshart an andere, wohl in zürcherischem Umfeld entstandene Vorlagen, in erster Linie an die »Klingenbergerchronik«, die der Schlacht am Stoss
einen längeren Abschnitt widmete und dabei festhielt: Es uerlurent uon Wintertur erber redlich Iüt,
die iren harnasch truogent, 95 manen. Die selb statt uerlur allersiuarlichost [schwerstens, P. N.].2 Unter
den Opfern, so berichtete die »Klingenbergerchronik« weiter, befanden sich der Winterthurer
Schultheiss Laurenz von Sal und verschiedene, mit der Stadt enger verbundene Adlige wie
Hans von Seen oder Walter von Gachnang. Winterthur stand mit diesen für eine Kleinstadt
enormen Verlusten nicht alleine, hatte doch auch Feldkirch rund 80 Tote zu beklagen.
Im Pfarrhaus von Büßlingen steht eine mächtige gotische Truhe, die in den Jahren
2002 und 2003 im Auftrag von Pfarrer Fritz Ott durch Angelika Greis in Konstanz umfassend
restauriert wurde; dabei fanden sich in den Spannungsrissen des Holzes dreißig Münzen. Bei
der Truhe handelt es sich um eine Stollentruhe aus Nussbaumholz; sie ist dicht mit Eisenbändern beschlagen, welche in lilienförmige Enden auslaufen. Im ursprünglichen Zustand war
die Truhe nicht mit Farbe gefasst; später erhielten die Eisenbänder einen roten und das Holz
einen grünlichen Anstrich. Zwei (von ursprünglich drei) Überfallen sowie ein nachträglich
eingebautes eisernes Schloss schließen die Truhe.
Vom 9. Februar bis zum 10. März 1963 war der Bodensee zur Gänze zugefroren. Solche
Überfrierungen des Sees, wofür Mundart und Umgangssprache den Ausdruck »Seegfrörne«
bewahrt hat, traten immer wieder auf, wenn große Kälte lange anhielt; im 20. Jahrhundert
war dies nur einmal der Fall, im 19. Jahrhundert mit 1830 und 1880 zweimal. Der Überlieferung nach und auch in Chroniken festgehalten gab es am Bodensee seit dem Jahre 875 mehr
als dreißig Seegfrörnen. Der Untersee allein war naturgemäß wesentlich öfter zugefroren; im
20. Jahrhundert fast zwanzig mal. Freilich sind diese Naturereignisse in den ersten Jahrhunderten nicht belegt, wie gerade jüngst wieder festgestellt wurde. Erst im 15. Jahrhundert ist
für den Winter 1435 eine Seegfrörne einigermaßen sicher durch Berichte in Chroniken nachgewiesen. Ab 1695 sind die Seegfrörnen des Bodensees zusätzlich durch Bilddarstellungen
dokumentiert.
Im Folgenden sollen die Seegfrörnen des Bodensees und zum Teil auch jene des Zürichsees im Kontext der Klimageschichte betrachtet werden. Weiterhin werden Bilddarstellungen von Bodenseegfrörnen, die es seit 1695 gibt, in Abbildungen gezeigt bzw. wird auf sie
verwiesen.
Der lange Weg zur Moderne
(2004)
Die Erinnerung des Malers Andre Ficus hält im späten Rückblick eine Erfahrung fest,
wie sie in jener Zeit viele gemacht haben. Kultur, eben noch Instrument ideologischer Bevormundung und Einübung in fehlgeleiteten Patriotismus, wurde im Kontext der Nachkriegszeit zum integralen Moment des Neuanfangs und Ausdruck der Umkehr zu einer zivilen und
gesitteten Existenz, ja eine Art Nenner, auf den sich die menschlichen Hoffnungen bringen
ließen. Wenn die unmittelbaren Nachkriegsjahre nicht nur Jahre der Not und Entbehrung,
sondern auch eines neuen Optimismus und der Euphorie waren, so dank eines ungeahnten
kulturellen Aufbruchs. Man war noch einmal davongekommen, und Kultur wurde für viele
zum Träger eines neuen Lebensgefühls. Nicht zuletzt mit Bezug auf sie wurde rückblickend
von einer Zeit der schönen Not gesprochen, und wenn für das Jahr 1945 der Ausspruch »So viel Anfang war nie« bemüht wird, dann meint er vor allem das Erlebnis einer neugeschenkten geistigen Freiheit.
In Sachen Benedikt Gillmann
(2004)
Im 122. Jahresheft der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins »Schau-ins-Land«
erschien kürzlich ein Aufsatz, in dessen Mittelpunkt Benedikt Gillmann (1823-1897), ein in
den Jahren 1871 bis 1874 als Verwalter (>Verweser<) der Schwarzwaldpfarrei Wittichen (nordöstlich von Haslach i.K.) nachweisbarer Priesterkollege des Kinzigtäler Volksschriftstellers
Heinrich Hansjakob (1837-1916), stand. Die im Rahmen dieses Beitrags referierten Forschungsergebnisse konfrontierten uns unter anderem mit dem Problem, ob ein Hinweis dieses über Jahre hinweg auch am Bodensee tätigen Heimatdichters, der sich in seiner im Todesjahr Gillmanns veröffentlichten Erzählung >Der Fürst vom Teufelstein< findet, unabhängig
von der schon seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Frage nach den illegitimen Nachkommen des Autors zu interpretieren ist oder aber Bezüge erahnen läßt, die, recht besehen,
neue Aspekte dieser berühmt-berüchtigten »wunden Stelle« im Leben Heinrich Hansjakobs
zu Tage fordern könnten. Vor allem die im Erzbischöflichen Archiv Freiburg lagernde Personalakte Benedikt Gillmanns erwies sich nun bei der fortgesetzten Spurensuche als außergewöhnlich ergiebig, so daß ich mich im Anschluß an die weitere Durchsicht dieses in jeder
Hinsicht als gewichtig zu bezeichnenden Konvoluts nun in die glückliche Lage versetzt sehe,
das bewegte - um nicht zu sagen: spektakuläre - >Vorleben< des Witticher Pfarrverwalters, den
Hansjakob in seiner Erzählung >Der Vogtsbur< an markanter Stelle in Erscheinung treten läßt,
eingehender würdigen zu können, als dies auf der Basis der bislang bekannt gewordenen
Quellenzeugnisse möglich war.