Heft 1
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Just im Jahr des 200sten Unionsjubiläums blicken die jüdischen Gemeinden hierzulande auf 1700 Jahre Präsenz nördlich der Alpen, beginnend im Köln des vierten Jahrhunderts. Eine zeitliche Koinzidenz, die neu nach der Beziehung der Kirche zum Judentum fragen lässt. Auch die badische Union hat sich in mühsamen Schritten erst befreien müssen von den alten überkommenen Mustern der Judenfeindschaft. Tiefgreifende Neuaufbrüche im christlich-jüdischen Verhältnis liegen in den 1980er Jahren. Es hat wohl die Spanne der 40 Jahre nach der Schoa gebraucht, bis es zu substanziell wirklich neuen Überzeugungen kam: Das wegweisende Synodalwort der badischen Landeskirche 1984 formulierte die nicht mehr zu hintergehende Einsicht in die Treue Gottes zu seinem Volk, die unverbrüchlich ist und in das Selbstverständnis
auch der christlichen Kirche eingezeichnet bleibt. Wurde in der christlichen Tradition die Kirche weithin als Nachfolgerin und Erbin eines abgetanen Judentums verstanden, so begegnet heute die Kirche – auch die badische – den jüdisch glaubenden Menschen als Partnerinnen und Partner unter dem weiten Bogen der Beziehung zu dem einen Gott.
Nachdem die Wehrmacht am 24. März 1945 in Süddeutschland die linksrheinischen Gebiet aufgegeben und sich über den Rhein zurückgezogen hatte, war der Krieg für die Pfalz und die Gebiete westlich des Rheins vorbei. Bis zum Ende der Kampfhandlungen und der Kapitulation des Dritten Reiches am 8. Mai 1945 sollte es noch etwa sechs Wochen dauern.
Zwischen 2013 und 2016 wurde der Turm der Alten Mannheimer Sternwarte aufwändig nach altem Vorbild restauriert. Den Abschluss der Restaurierungsarbeiten bildete im Oktober 2019 die Wiederaufsetzung des seit 1860 verschwundenen Observationstürmchens. Anhand alter Pläne und Beschreibungen konnte das Türmchen nachgebildet und durch eine großzügige Geldspende realisiert werden. Die Alte Mannheimer Sternwarte, ein kultur- und technikhistorisches Denkmal des 18. Jahrhunderts, besitzt nun wieder seine ursprüngliche Silhouette.
Karl Reinfried kann als bedeutender Heimatforscher der Geschichte der Ortenau bezeichnet werden. Dies kommt durch seine annähernd 200 Publikationen zu den entsprechenden Themen zum Ausdruck. Nach seinem Tode griff beispielsweise Ernst Huber in seinem in der »Ortenau« veröffentlichten Beitrag auf die Forschungen von Reinfried zurück. Dies wird ebenfalls im folgenden Abschnitt dargestellt. Schließlich stehen die historischen Impulse Reinfrieds in Form seiner Publikationen in der »Ortenau« zur Erörterung an. In einer abschließenden Beurteilung soll analysiert werden, weshalb die heimatgeschichtlichen Publikationen Reinfrieds in der »Ortenau« auch heute noch von Bedeutung sind.
Die Betreuung und Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern außerhalb des Elternhauses in Kinderkrippen ist nicht erst ein Thema der letzte Jahrzehnte. Mit der Einrichtung derartiger Betreuungseinrichtungen wurde in Deutschland schon Mitte des 19. Jahrhunderts begonnen. 1849 öffnete die erste Kinderkrippe in Wien ihre Türen. Bis 1851 stieg die Zahl der dortigen Krippen auf acht an. Im selben Jahr 1852 wurden Krippen in Dresden und Leipzig gegründet. 1852 folgten Berlin, Hamburg und Sachsenhausen bei Frankfurt. Obwohl selbst die 1867 in Paris veranstaltete Weltausstellung über eine Musterkrippe verfügte, fand die neue Form der Kinderbetreuung im Großherzogtum Baden zunächst keine Beachtung. Erst 1877 wurde die erste Kinderkrippe in der badischen Residenzstadt Karlsruhe eröffnet, der 1897 eine zweite folgte.
Johann Peters Kalendergeschichte Der fromme Rat wurde 1814 von konservativ-katholischer Seite benutzt, um die Vertreter einer katholischen Nationalkirche Badens – allen voran Ignaz von Wessenberg – zurückzudrängen. Die Geschichte musste auf Druck der Zensur aus dem Rheinländischen Hausfreund entfernt werden. Ein Dokument der Auseinandersetzung Hebels
mit diesem Ärgernis ist ein Bild seiner Person mit Elisabeth Baustlicher von Carl Josef Agricola. Die Karriere Hebels stockte in der Folge des Vorfalls, nahm aber mit der Einführung der Badischen Verfassung 1818 und seiner Berufung zum Prälaten 1819 noch einmal Fahrt auf. Wessenberg und Hebel versuchten in den folgenden Jahren gemeinsam in der ersten Kammer
gemeinsame evangelische und katholische Vorhaben voranzutreiben. Am Ende setzte sich die katholische Lösung eines von Rom abhängigen Erzbistums durch.
Ein Grundlagenvertrag zwischen Kirche und Staat ist, wenn nicht ein Jahrhundertwerk, so doch ein Meilenstein in der Beziehungsgestaltung zwischen beiden Institutionen. Aufgrund ihrer Kultushoheit sind es grundsätzlich die Bundesländer, die mit den auf ihrem Gebiet liegenden Kirchen Verträge abschließen. Sie gelten als Staatsverträge, auch wenn sie sich selbst nicht
so nennen, sondern Kirchenvertrag oder Staatskirchenvertrag. Der baden-württembergische Vertrag von 2007 spiegelt das gewachsene Staat-Kirche-Verhältnis wider. Die Vorgeschichte dieses Vertrags führt zu den Anfängen der badischen Landeskirche zurück. Der Inhalt des Vertrags gestaltet die Gegenwart und weist in die Zukunft.
Ein junger Mann überlebt das »Dritte Reich« nur mit größter Not. Er hatte sich im totalitären Weltanschauungsstaat in Not gebracht – auf Grund seines christlichen Glaubens konnte er nicht anders. Der »Fall« von Ernst Münz lässt sich mit den Akten aus Kirche und Justiz und einem Nachlass nachzeichnen. So ergeben sich Einblicke ins kirchliche Alltagsleben während der ideologischen und organisatorischen Unterdrückung zwischen 1933 und 1945, einem sehr gut erforschten Zeitabschnitt in der Kirchengeschichte auch in Baden.
Zeitgenossen und Historiker bezeichneten die Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus als Kirchenkampf, als Kampf widerchristlicher Kreise in Staat und Partei gegen die Kirche. Diese eindeutige Frontstellung entsprach dem früh gepflegten kirchlichen Selbstbild, aber nicht der historischen Realität. Stattdessen dominierten Widersprüche, die sich theologisch mit Defiziten in der politischen bzw. der Staatsethik erklären lassen, das Bild: weitgehende Zustimmung zur Politik des Regimes und Einspruch gegen die staatliche Religionspolitik, um die Institution Kirche zu erhalten; amtliches Schweigen und individueller Protest gegen staatliches Unrecht; unermüdliches Einfordern von Rechtstiteln durch die Kirche trotz früher eigener Unterdrückungserfahrung und der Tatsache, dass Zusagen von Partei und Staat nur von taktischer Natur und Rechtsbrüche an der Tagesordnung waren.
Die neuere Missionsgeschichte begann auch in Baden im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, geprägt von der Basler Mission (1815). In Ortsvereinen, bei Missionsfesten, im Landesverein (1840) engagierte sich, wer die liberale Behördenkirche kritisch sah, auch Frauen. Junge Männer, Fromme und Abenteurer, ließen sich im Basler Missionshaus ausbilden. Hatte die
Kirchenbehörde die Mission zunächst als Privatsache deklariert, änderte sie bald ihre Meinung – spätestens am Jahrhundertende gehörte sie zum kirchlichen Selbstverständnis. Eine liberale Variante, 1884 zur Hoch-Zeit des deutschen Imperialismus entstanden, wollte keine einseitige Missionierung, sondern Dialog mit fremden Kulturen; damit betrat man den Weg von der »Mission« zur »Ökumene«.