132.2012
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Die nachfolgenden Nekrologe der Jahre 2006 bis 2010 sind jahrgangsweise in alphabetischer Reihenfolge angelegt. Aufgenommen sind auch Priester, beispielsweise Ordensmänner oder Hochschullehrer, die, ohne der Erzdiözese anzugehören, hier gelebt und gewirkt haben. Zur besseren Erschließung dient das Namensregister am Schluss des Nekrologteils.
Zur 68. Generalversammlung der deutschen Katholiken, die vom 28. August bis zum 1. September 1929 in Freiburg abgehalten wurde, fanden sich viele hochgestellte Gäste ein; aber keiner stand höher als Eugenio Pacelli, der Apostolische Nuntius (und spätere Papst Pius XII.). Schon am Vormittag des ersten Tages kam er mit dem Schnellzug aus Berlin, wo er seit 1925 residierte, und wurde erst auf dem Bahnhof und dann, nach einer triumphalen Fahrt durch die Stadt, im Münster begrüßt, und dann noch einmal am Abend bei einer Feier in der Schwarzwaldhalle auf dem Messplatz. „In einem mächtigen Sturm begeisterter Begrüßung erhob sich die Versammlung, als Seine Exzellenz der Apostolische Nuntius Erzbischof Dr. Eugen Pacelli, der Vertreter des Heiligen Vaters, auf der Tribüne sich zeigte.“ Aber am nächsten Tag, einem Donnerstag, verließ er Freiburg und begab sich auf eine Reise „durch den Schwarzwald an den Bodensee“, von der er am Samstag wieder zurückkehrte. An ihr nahm, außer ihm selber, einer seiner Sekretäre teil, nämlich P. Eduard Gehrmann SVD; außerdem Prälat Ludwig Kaas, Mitglied des Reichstags und Vorsitzender der Zentrumspartei, sowie Domkapitular Conrad Gröber, der die Reise vorbereitet hatte und sie anschließend auch beschrieb.
Für Freiburg (zu) großartig?
(2012)
„Freiburg war durch Franz Philipps Wirken auf dem besten Wege, ein Mittelpunkt höchster Kunst zu werden, eine Pflegestätte der Kirchenmusik [...] wie kaum eine andere Stadt in Deutschland. Eine Entwicklung schien anzuheben, die an den Glanz Salzburgs unter seinen kunstliebenden Erzbischöfen oder an die Zeiten des großen Thomas-Kantors zu Leipzig hätte erinnern können.“ Der Verfasser dieses Leserbriefs, den die „Breisgauer Zeitung“ Ende Juni 1924 abdruckte, nimmt, so scheint es, mit seinem Lob den Mund ziemlich voll: Immerhin vergleicht er Franz Philipp, ohne die Namen zu nennen, mit Mozart und Bach. Ist das nicht ein wenig übertrieben? Vielleicht — aber es ist keineswegs außerwöhnlich, denn Philipp wurde von seinen Zeitgenossen immer wieder in einem Atemzug mit großen Namen der deutschen Musikgeschichte genannt — Brahms, Bruckner, Reger, um nur drei weitere zu nennen. Aber er wurde auch als Gegenentwurf zu modernen Entwicklungen gesehen: Franz Philipp, so heißt es in einer gut zehn Jahre später publizierten Eloge, „erbrachte auch in einer Zeit der herrschenden Atonalität, des Hindemithismus, der Honegger, Bartok usw. den Beweis, dass Tonalität und melodische Charakteristik sich nicht ausschließen.“
In die Zeit des II. Vaticanums (1962-1965) fiel der 550. Jahrestag der Eröffnung des Konstanzer Konzils (1414-1418), kurz zuvor jährte sich zum 100. Mal der Todestag des letzten Konstanzer Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860). So kamen im Konstanzer Münster als ehemaliger Konzils- und Bischofskirche, in der sich das Grab Wessenbergs mit seiner wechselvollen Geschichte befindet, und an der zudem bis 1960 mit Pfarrer und Dekan Karl Gnädinger einer der Konzilsväter des II. Vaticanums wirkte, Geschichte und Gegenwart der Kirche in besonders dichter Weise zusammen. Insbesondere die jeweiligen Gedenkveranstaltungen und die Berichterstattung über diese in der regionalen Tageszeitung „Südkurier“ und der katholischen Wochenzeitung „Suso-Blatt“ in den Jahren 1960 und 1964 waren folglich nicht zuletzt geprägt von einer Wechselwirkung zwischen der Wahrnehmung historischer Ereignisse und Personen einerseits und derer des II. Vaticanums andererseits.
Zwei zerstrittene Gesandte
(2012)
Im Februar 1819 machte sich eine deutsche Gesandtschaft auf den Weg nach Rom, um dort Dokumente zu übergeben, die nach dem Willen der entsendenden deutschen Staaten zur Errichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz führen sollten. Die beiden Gesandten waren der württembergische Freiherr Philipp Moritz von Schmitz-Grollenburg und der badische Freiherr Johann V. von Türckheim. Die beiden Adligen brachen als alte Freunde gemeinsam auf und kamen getrennt und zerstritten zurück. Die Geschichte und die Ergebnisse dieser zunächst erfolglosen Gesandtschaft sind längst detailliert und erschöpfend aufgearbeitet. Nun sind aber im Familienarchiv der Freiherren von Türckheim neue Unterlagen aus dem Besitz des badischen Emissärs aufgetaucht, die den bisherigen Blick ergänzen und gleichzeitig einen persönlicheren Eindruck von Johann V. erlauben. Neben zahlreichen Briefen und Arbeitsmaterialien Türckheims handelt es sich hierbei um ein ausformuliertes, eigenhändig geschriebenes Tagebuch, in dessen Fokus die Verhandlungen und deren Inhalt stehen, sowie mehrere Tagebuchnotizen zur Reise und zu einzelnen touristischen Ausflügen. Im Folgenden soll der Schwerpunkt auf dem Verhältnis der beiden Gesandten liegen. Der Inhalt der politischen und kirchenrechtlichen Verhandlungen soll dabei nur am Rand berührt werden — so weit, wie es zum Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Für alles andere sei auf die im Fußnotenapparat angeführte Literatur verwiesen. Im Fokus stehen die Dokumente aus dem Familienarchiv von Türckheim. Daneben wurde aber auch die staatliche Überlieferung im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart herangezogen.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?