250 Christliche Orden und Ortskirchen
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Als Karl Schmid 1960 in dieser Zeitschrift Einträge in Verbrüderungsbücher als "Neue Quellen für das Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert“ vorstellte, hatte das vor allem Konsequenzen für die Beurteilung des ottonischen Königtums; konkreter: für die Beurteilung des Übergangs der Herrschaft von Heinrich I. auf Otto den Großen. Die Diskussion, die diese Vorstellung neuer Quellen auslöste, konzentrierte sich auf die Qualität des Titels rex, mit dem Otto schon im Jahre 929 im Reichenauer Verbrüderungsbuch bezeichnet wurde, und damit auf die Frage, ob eine bereits 929 vorgenommene Designation des ältesten Sohnes für die Nachfolge im Königtum politische oder gar rechtliche Verbindlichkeit beanspruchen durfte. So grundlegend diese Frage für den Aufbau der ottonischen Königsherrschaft auch sein mag, man ist fast geneigt, den gebannten Blick der Forschung auf den Titel rex hinter dem Namen Ottos dafür verantwortlich zu machen, daß das Erkenntnispotential nur unzureichend genutzt wurde, das die Entdeckungen Schmids boten.
Der Blumhof bei Stockach
(2012)
Wer auf der Bundesstraße 31 von Stockach nach Ludwigshafen fährt, erblickt auf der linken Straßenseite, gleich nach der Autobahnausfahrt Stockach-Ost, zwischen der B 31 neu und alt ein großes Industrieareal. Es handelt sich um das interkommunale Gewerbegebiet Blumhof, das 2007 in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen neu erschlossen worden ist. Schon in kurzer Zeit haben sich hier einige große Gewerbebetriebe angesiedelt, und nur wenige Menschen wissen, dass das von modernen Industrieanlagen überbaute Gelände einst ein Hofgut des Klosters Salem war, auf dem Jahrhunderte lang Ackerbau und Viehzucht betrieben worden ist.
Vom Geist der Aufklärung
(2022)
"Übrigens herrscht hier [in Frauenalb] weit mehr Geisteskultur, als man sonst in Nonnenklöstern zu finden gewohnt ist. Die letztverstorbene Äbtissin – eine Freifrau von Beroldingen, Schwester der beiden Domherrn dieses Namens, die Deutschland als Kenner und Beförderer der Künste und Wissenschaften kennt, war eine Frau von hellem Geiste, die las und dachte, und darum in den Ruf der Heterodoxie geriet." So schrieb im Jahr 1795 der badische Gelehrte und Reiseschriftsteller Aloys Wilhelm Schreiber (1761–1841), der es wohl wissen musste, denn er hatte von 1784 bis 1788 am katholischen Lehrinstitut in Baden-Baden unterrichtet und war möglicherweise der Äbtissin selbst, zumindest aber doch Menschen begegnet, die in der hier zu erzählenden Geschichte noch eine Rolle spielen werden.
Mit dem Urkundenbuch von Sankt Blasien legt die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg ein Produkt langjähriger wissenschaftlicher Arbeit vor, ein Werk, das in bewährter klassischer Editionstechnik mit modernen Mitteln ein Maximum an Information über die frühe urkundliche Überlieferung eines der bedeutendsten südwestdeutschen Klöster bereitstellt. Kurz nach der Gründung des Südweststaats wurde 1954 als Nachfolgerin der württembergischen und badischen historischen Kommissionen die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Bereits auf seinen ersten Sitzungen diskutierte der Vorstand zunächst die Herausgabe eines Urkundenbuchs für den Gesamtraum Baden-Württembergs, ein Unternehmen, das ihre Kräfte und Mittel aber bei weitem überfordert hätte. Angeregt von Otto Feger kam man stattdessen auf das alte Projekt eines sanktblasianischen Urkundenbuchs zurück, das schon die Badische Historische Kommission verfolgt hatte. Als Bearbeiter wurde Hugo Ott vorgesehen, der damals an seiner grundlegenden Dissertation über St. Blasien arbeitete. Er konnte die ungemein zeitaufwendige Arbeit nur ehrenamtlich und außerdienstlich betreiben. Der Kommissionsvorsitzende Günther Haselier entschloss sich schließlich, im Interesse des Fortgangs der Arbeit Johann Wilhelm Braun hauptamtlich mit der Bearbeitung zu beauftragen. Das in den Gremien der Kommission nicht unumstrittene Ziel des Bearbeiters war eine allen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Edition, die zugleich den aktuellen Forschungsstand zu zahlreichen Problemen widerspiegelte, manche Probleme löste oder einer Lösung näherbrachte. In langwieriger, geduldiger und zäher Arbeit hat er sich mit der schwierigen Überlieferungslage und der umfangreichen Literatur auseinandergesetzt, hat die Quellen immer wieder anhand der Originale, der zum Teil zahlreichen Abschriften und anderen Überlieferungsformen verglichen, so dass die Edition den der jeweiligen Überlieferungssituation entsprechenden zuverlässigen Text bietet. Die schließlich insgesamt 750 Stücke sind unter Heranziehung aller älteren Vorarbeiten von ihm vollständig neu bearbeitet worden. Die Edition in der vorliegenden Form ist ausschließlich sein Werk und wird von ihm verantwortet.
Ein frühmittelalterliches Urkundenarchiv wie das des Klosters St. Gallen, das mit über 800 im Original überlieferten Stücken aus der Karolingerzeit am Ort seiner Entstehung erhalten ist, bildet im deutschsprachigen Raum einen singulären Glücksfall. Hier, aber auch dort, wo die Originale verloren und nur in kopialer oder regestenartiger Form auf uns gekommen sind - man denke an die Traditiones Wizenburgenses oder den Codex Laureshamensis-, wird deutlich, mit welchen Verlusten anderwärts gerechnet werden muß. Zu den Klöstern, bei denen ein fast völliger Ausfall eigener urkundlicher Zeugnisse bis ins hohe Mittelalter zu beklagen ist, gehört auch die bereits im 8. Jahrhundert gegründete Abtei Gengenbach in der Ortenau. Da Eintragungen in den Verbrüderungsbüchern von Reichenau und St. Gallen jedenfalls für das 9. Jahrhundert eine imposante Konventsstärke erkennen lassen, ist aufgrund der hieraus zu erschließenden wirtschaftlichen Fundierung des Klosters bereits für das erste Jahrtausend von einem beträchtlichen Aufkommen an urkundlichen Aufzeichnungen auszugehen.
Schaffhauser Quellen berichten ungewöhnlich viel über die Stifter des Klosters Allerheiligen – sowohl in den ältesten Urkunden als auch im "Stifterbuch" des Spätmittelalters, einer hagiographischen Quelle, die das Bild des Schaffhauser Klostergründers bis heute prägt. Das "Stifterbuch" hat Eberhard zum tugendhaften "Seligen" stilisiert; er ist in neuerer Zeit sogar zum Nebenpatron der Hauptkirche St. Eberhard der Diözese Stuttgart – Rottenburg aufgestiegen. Eberhard wurde um 1018 als jüngster Sohn des gleichnamigen Zürichgaugrafen und Vogtes von Kloster Einsiedeln geboren. Das Stifterbuch nennt den Vater kurz "Eppo" und behauptet für Eberhards Mutter Hedwig Verwandtschaft mit Kaiser Heinrich II.; tatsächlich war sie ihm wohl über die Gemahlin Kunigunde verwandt. Eberhards Brüder Manegold und Burkhard waren jung gestorben; ersterer war 1030 als Führer des Reichenauer Aufgebots im Kampf gegen den aufständischen Herzog Ernst II. von Schwaben gefallen. Für Vater, Brüder und Vorfahren hatte Eberhard auf dem Klosterfriedhof der Insel Reichenau eine Grabkirche St. Laurentius erbaut und dotiert. Nach dem frühen Tod Eppos zog sich die Mutter Hedwig auf ihre Güter an der Nahe zurück und trat dort in Pfaffenschwabenheim in ein Kloster ein, welches sie mit ihrem Sohn zusammen gegründet hatte.
Apollo im Schwarzwaldkloster
(2003)
Das ehemalige Kloster St. Peter, in der Nähe Freiburgs auf den Schwarzwaldhöhen gelegen, veranschaulicht beispielhaft die Tatsache, dass neben den Jesuiten die Benediktiner als einziger Orden ein eigenständiges geistliches Schuldrama geschaffen haben: In Freiburg spielten die Jesuiten Theater, in St. Peter die Benediktiner. Geistliche Schulkomödien waren grundsätzlich hausgemachte Produkte - Text und Komposition stammten ebenso aus dem eigenen Kloster wie die ausführenden Darsteller, Sänger und Musiker. Dies bedeutete eine große kulturelle Herausforderung für ein Kloster, das mit solchen Darbietungen an die Öffentlichkeit ging. Während jedoch die benediktinische Theatertradition Schwabens, Bayerns und Österreichs (insbesondere Salzburgs) gründlich untersucht und dokumentiert ist, hat die Forschung dem Stift St. Peter in dieser Hinsicht bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Das von dem Salier Heinrich IV. am 9. Oktober 1075 in Worms für das Kloster Hirsau ausgestellte Diplom hat einer Reihe von Urkunden als Muster gedient, und deshalb wird es in der Forschung "Hirsauer Formular" (HF) genannt. Mit dieser Bezeichnung ist eine Bewertung verbunden, die nicht nur von urkundenkritischem, sondern auch von rechtshistorischem Belang ist. Auf Beispiele der Textvermittlung gehen wir später (unter D) ein. Als Formular eingestuft, wird der Text, wenngleich er nicht in einer Formel- oder Formularsammlung als Muster für bestimmte Rechtsvorgänge überliefert ist, in die Nähe normativer Texte gerückt, wird zu einem Stück juristischer Literatur, das den Schritt vom Einzelakt des Privilegs zur Allgemeingültigkeit eines Gesetzes zu vermitteln sucht. Der Diktator der Urkunde aus dem Jahre 1075 kann dieser historischen Perspektive freilich noch nicht sonderlich entgegenkommen, wenngleich auch er zwei Rechtsverfügungen, die des Vogteistatuts (IV/2) und die des Hofrechts (VI), an der Norm "der anderen freien Klöster" bemißt und die Zuständigkeit des Vogtes als "consuetudinaria iusticia et lex" begreift. Zwar ist die auch in St. 3189 Heinrichs V. für Odenheim (1122) gleichlautende Passage nur durch ein Versehen den Erstbelegen für "ius consuetudinarium" (DH VSt. 3159 für Straßburg 1119 und Freiburger Gründungsurkunde c. 6), also dem Gegenbegriff zum "ius scriptum" zugeschlagen worden, das HF aber dadurch bestimmt nicht zu ungebührlichen Ehren in der Diskussion über die frühesten Fälle gelangt, in denen ein örtlicher Rechtszustand mit einem allgemeinen Recht konfrontiert wird.
"Item habe ich meiner frauen gnaden ir tochter gehn Bisanntz helffen fuhren in das closter". Diese kryptische Information aus der Feder des kurpfälzischen Rats Friedrich von Flersheim gibt Auskunft über die Unterbringung einer Tochter Pfalzgraf Ludwigs III. (1378–1436) in einem Kloster zu Besançon. Der Forschungsliteratur zur kurpfälzischen Geschichte ist eine solche Tochter nahezu unbekannt. Zwar wurde ihre Existenz bisweilen angenommen, aber weder die einschlägigen Stammtafeln noch die Literatur zum wittelsbachischen Haus können nähere Rückschlüsse geben. Lediglich Daniel Pareus wusste zu Beginn des 17. Jahrhunderts noch von einer Tochter Ludwigs III., die er im flämischen Gent wähnte. Dem entspricht das Testament Friedrichs I., des Siegreichen (1425–1476), des Bruders Elisabeths, wenn er "unser lieben swester zu Gentt" erwähnt. Ungefähr zeitglich schrieb Michel Behaim seine Reimchronik, in der er sogar ihren Namen – Elisabeth – nennt. Wer also war diese Tochter Ludwigs III. und was hatte ihre Eltern bewogen, sie nach Besançon in ein Kloster zu bringen?
Die Einrichtung einer dynastischen Grablege war für den mittelalterlichen Adel zwar keine Notwendigkeit, aber eine gern gewählte Option. Zentrale Motivation war bei einer solchen Wahl die Sicherung der Memoria. Durch Stiftungen für das Seelenheil konnte dem Vorschub geleistet werden, indem die Geistlichen der gewählten Institution als Gegenleistung für den Stifter beteten oder Messen sangen. Noch besser war es natürlich, wenn man die Begräbniskirche selbst gegründet hatte oder wenn es sich um das Hauskloster der Familie handelte. Damit stiegen die Chancen auf eine dauerhafte Sicherung des Gedächtnisses. Die Einrichtung einer Erbbegräbnisstätte barg zudem den Vorteil, dass der eigenen Dynastie ein Zentrum gegeben wurde, mit dessen Hilfe ein Kristallisationspunkt der eigenen Identität geschaffen werden konnte.