364 Kriminologie
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Betrunkene Studenten schwärmen in der Nacht lautstark durch die Gassen der Heidelberger Altstadt und erregen so den Ärger, wenn nicht gar den heftigen Zorn manchen Einwohners, der sich schlaflos in seinem Bett von einer Seite zur anderen dreht und dabei stille Flüche gegen die Rücksichtslosigkeit der Jugend ausstößt. Während draußen auf der Straße ein neues Lied angestimmt wird, grübelt der um seine Nachtruhe betrogene Bürger, wie er sich wehren kann und ob nicht ein Brief an den Oberbürgermeister fällig ist, damit eine solche Ruhestörung zukünftig durch strengere Sperrzeiten gar nicht erst entsteht. Oder zumindest durch häufigere polizeiliche Patrouillen auf der Unteren Straße zügig unterbunden wird … Diese Situation benötigt keine Jahresangabe, denn das wiederkehrende Auftauchen von Konflikten um die Nachtruhe dürfte in Heidelberg als eine historische Konstante in der gemeinsamen Geschichte von Stadt und Universität gelten. Und doch ändern sich die Zeiten, so dass der Historiker an einem gleichbleibenden Thema zeigen kann, wie unterschiedlich die Menschen am selben Ort ihr Zusammenleben organisierten, und nach welchen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln sie ihr
Verhalten ausrichteten – auch wenn es bei der nächtlichen Ruhestörung eher um ein amüsantes als um ein politisch bedeutsames Thema zu gehen scheint, zumindest aus der Perspektive des Nicht-Betroffenen. So widmet sich dieser Aufsatz dem Ziel, mehr über das Verhältnis von Universität und Stadt, von Studenten und Bürgern in der Zeitspanne zwischen 1775 und 1805 herauszufinden. Warum ausgerechnet diese Jahreszahlen? Nun, sie könnten auch etwas anders lauten, auf ein genaues Datum kommt es dabei nicht an, und doch findet in diesen dreißig Jahren ein schleichender Wandel statt, in dessen Folge sich die Stellung der Studenten im öffentlichen Raum Heidelbergs verändert. Stadt und Universität, die bekanntlich auch gerne miteinander stritten und streiten, kooperierten schließlich in erstaunlicher Eintracht, um für mehr Disziplin unter den jungen Männern zu sorgen, die damals am Neckar nicht lautstark feiern, sondern fleißig studieren sollten.
Am Morgen des 29. April 1836, ihrem 26. Geburtstag, wird die ledige Cäcilia Debold aus Eichelberg, die am 12. April 1836 in der Heidelberger Entbindungsanstalt zum zweiten Mal mit einem Kind niedergekommen war, nach Hause entlassen und macht sich mit ihrem 17 Tage alten Säugling zu Fuß auf den Weg in ihren Heimatort im Kraichgau. Die Heidelberger Entbindungsanstalt, die 2016 ihr 250-jähriges Bestehen feiern konnte, wurde 1766 von dem Heidelberger Arzt Franz Anton May als Hebammenschule in Mannheim gegründet. Anlass dazu war die äußerst komplizierte Niederkunft der Kurfürstin am 29. Juni 1761, die dem neugeborenen Thronfolger das Leben gekostet hatte. Nur mit Mühe hatte man das Leben der Kurfürstin retten können. Der Kurfürst wollte daraufhin das Geburts- und Hebammenwesen in der Kurpfalz verbessern und beauftragte den Leibarzt der Kurfürstin, Franz Anton May, mit der Einrichtung einer Hebammenschule. Dr. May, ein Mann mit Weitblick und Visionen, wollte mit dieser in den Anfangsjahren „Accouchement“ genannten Anstalt aber nicht nur eine verbesserte Hebammenausbildung bewirken; zugleich war er bestrebt, dort auch männliche Mediziner an die Geburtshilfe heranzuführen, und so das ganze Geburtswesen in akademische und staatliche Kontrolle zu überführen. Da diese Hebammenschule auch als Entbindungshaus diente, in dem mittellose, meist ledige Schwangere ihre Kinder unentgeltlich zur Welt bringen konnten, war an praktischem Anschauungs- und Übungsmaterial für die werdenden Geburtshelferinnen und Geburtshelfer kein Mangel. Schließlich legte May auch großen Wert auf die sozialpsychologische Funktion dieser Anstalt, die dem damals weitverbreiteten Phänomen der Aussetzung oder gar Tötung neugeborener Kinder durch ledige Mütter Einhalt gebieten sollte.
Nun hat im Allgemeinen ein Schaumschläger weder mit dem ehrenwerten Handwerk des Konditors (der schlägt ja bekanntlich den Baiser-Schaum), noch mit dem Einsatz eines Schaumlöschfahrzeuges der Feuerwehr zu tun. Meist versteckt sich hinter diesem Wortungetüm ein Phrasendrescher. Bei der Lahrer Schaumschlägerei 1979 wurde - wohl in nicht wenigen Fällen - zugeschlagen, und sicher manchmal auch kräftig. Nur nicht mit Worten, und schon gar nicht mit der wohlschmeckenden Zielsetzung des Konditors, auch nicht „feinherb“. Ein Schaumlöschfahrzeug (oder war es nicht sogar ein Löschpanzer mit Schaumlöschkanone, wie teilweise behauptet wurde) spielte dabei jedoch eine der Hauptrollen.
Im Jahr 1977 wurde die Bundesrepublik Deutschland von einer Welle terroristischer Straftaten in einem bisher nicht bekannten Ausmaß überzogen. Den Auftakt zu dieser Mordserie bildete das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am Gründonnerstag, dem 7. April 1977 mitten in Karlsruhe. Der Anschlag, dem auch die beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster zum Opfer fielen, erschütterte das ganze Land und im Besonderen die Stadt Karlsruhe – der Staatsakt am 13. April 1977 fand in der Karlsruher Stadtkirche statt, zugleich die Bischofskirche der Evangelischen Landeskirche in Baden. Das Attentat hatte sich am 7. April 1977 gegen 9.15 Uhr auf der Linkenheimer Landstraße in unmittelbarer Nähe des Karlsruher Schlosses und des Bundesverfassungsgerichts abgespielt: der blaue Dienst-Mercedes von Generalbundesanwalt Buback wurde von einem Suzuki-Motorrad an einer Ampel überholt, der Beifahrer auf dem Motorrad eröffnete daraufhin mit einer automatischen Waffe sofort das Feuer auf Türen und Fensterscheiben des Dienstwagens. Der Mercedes von Generalbundesanwalt Buback rollte einige Meter weiter und kam an einem Begrenzungspfosten zum Stehen. Der Fahrer Wolfgang Göbel war tödlich getroffen, Generalbundesanwalt Buback erlag kurz danach auf einem Rasen am Straßenrand seinen Verletzungen, Georg Wurster verstarb am 12. April an den Folgen der schweren Verwundungen in einem Karlsruher Krankenhaus.
Der Fall Brüsewitz
(2017)
Kurz nach Mitternacht vom 11. auf den 12. Oktober 1896 ereignete sich in Karlsruhe ein Verbrechen, das nicht nur die badische Hauptstadt wochenlang in Atem hielt, sondern in ganz Deutschland, ja selbst im benachbarten Ausland für Gesprächsstoff sorgte. Der Jahrzehnte später als „der rasende Reporter“ berühmt gewordene Journalist Alfred Kerr wähnte sich am 1. November 1896 in der Reichshauptstadt in einer Ära der Brüsewitze zu leben: Der Fall selbst wird hier noch immer so besprochen, als ob er mitten in Berlin und nicht in Süddeutschland
geschehen wäre. Zweimal debattierte der Deutsche Reichstag über den
Mord des Premierleutnants Henning von Brüsewitz an dem Mechaniker Theodor Siepmann und die dahinter stehenden Fragen, ob der Begriff der soldatischen Ehre über den Bestimmungen des Strafgesetzbuches anzusiedeln sei und inwieweit sich das Militär im Deutschen Kaiserreich als Staat im Staate gerierte. Dieser Grundsatzkonflikt, im Prinzip eine Kontroverse zwischen Moderne und Antimoderne, hätte sich leicht – wie das im Jahr 1913 bei der Zabernaffäre der Fall sein sollte – zu einer Verfassungskrise hochschaukeln können.