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Wer die Entstehung und Entwicklung der Freimaurerei in Heidelberg betrachtet, tut zum Verständnis gut daran, den Weg zu verfolgen, den dieser Ideenbund von seiner Ursprungsstätte bis in unsere Lande nahm. Es war London, wo eine Gruppe von Gelehrten am 24. Juni 1717 die „Großloge von London“ und mit ihr den Freimaurerbund im heutigen Sinne gründete. Allen voran entwickelte der Naturforscher und Mathematiker Theophil Desaguliers die entscheidende und zündende Idee: Die Reste der - mangels Aufträgen sich auflösenden - Bauhütten zu übernehmen und in ihnen geistig weiterzubauen. Die Organisationsformen und Gebräuche der Werkmaurer wurden weitergeführt, die Werkzeuge wandelten sich zu Symbolen. Der Übergang von der operativen zur spekulativen Maurerei war vollzogen. Selbstgestellte Aufgabe der Maurerei war es nun nicht mehr, sakrale oder profane Bauten zu errichten, sondern durch Selbsterkenntnis und Selbstvervollkommnung die Fähigkeit zu erlangen, sittlich zu handeln, Toleranz und Humanität zu verbreiten, letztendlich zum Nutzen aller Menschen.
Bereits im 18. Jahrhundert gab es Freimaurer im mittelbadischen Raum. Der „Musikbaron“ Freiherr Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau war bereits 1783 in Wien in eine Loge aufgenommen worden, ein Spross einer bekannten Lahrer Bürgerfamilie wurde 1805 in die (deutschsprachige) „Pilger Loge“ in London aufgenommen. Die Verbindungen untereinander waren aber sehr locker, zumal die Freimaurerei in Baden (im Gegensatz z. B. zu Preußen) in den Jahren 1813 bis 1845/46 verboten war. Am 18. Oktober 1868 war es dann aber soweit: Die Freimaurerloge „Allvater zum freien Gedanken“ in Lahr wurde gegründet. In ihr fanden sich Brüder zusammen, die das „freimaurerische Licht“ meist in Freiburg, manchmal aber auch in Straßburg, Mühlhausen oder Marseille empfangen hatten. Die Freiburger Loge „Zur Edlen Aussicht“, gegründet 1784 mit einem Patent der Großloge von Österreich (Freiburg und der Breisgau gehörten damals zu Vorderösterreich), wurde zur Mutterloge der Lahrer Bruderschaft.
Im Schloß der Mannheimer Residenz des Kurfürsten Karl Philipp wurde vor 264 Jahren, am 21. Oktober 1737, eine Verordnung unterzeichnet, die von Historikern noch immer nicht hinreichend verarbeitet worden ist. In dem Dekret, in dessen
handschriftlicher Primärfassung seine umgehende Verbreitung in den damaligen Hauptstädten Mannheim, Heidelberg und Frankenthal sowie in weiteren Oberämtern gefordert wird, verbietet der Kurfürst unter Androhung der Amtsenthebung
jedem im eigenen Zivil- oder Militärdienst stehenden Manne die Zugehörigkeit zur Freimaurerei.