793 Spiel
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Erscheinungsjahr
- 2004 (1)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (1)
Gehört zur Bibliographie
- nein (1)
Schlagworte
- Hochzeit (1)
- Schwarzwald 〈Süd〉 (1)
- Volkstanz (1)
Im 18. und 19. Jahrhundert waren Ehrentänze bei Hochzeiten nicht wegzudenken. Diese Tänze waren immer mit der Zahl 3 verbunden. Ein Ehrentanz war entweder ein Tanz, der 3 Touren hatte oder er bestand aus 3 unterschiedlichen Tänzen. Zu Beginn einer Hochzeit standen die Ehrentänze zuerst dem Brautpaar und anschließend der näheren Verwandtschaft zu. Interessanterweise wurde zuerst mit den beiden Brautführern, der Ehrenjungfrau und der Gelbfrau, die Patin der Braut, getanzt. Darauf folgten die Ehrentänze der „Hochzeitsgesellen" und der Brautjungfern. Ehrentänze für Paare aus der Hochzeitsgesellschaft wurden meist von den Musikern ausgerufen, z. B. „Ehrentanz für Herrn XYZ". Diese durften nicht abgelehnt werden. Weitere Ehrentänze waren auch solche, die Tänzer besonders für sich und ihre Tänzerinnen gegen Bezahlung ausrufen ließen. Im Erfassungsbogen zur badischen Volkskunde von 1894/95 aus Rickenbach wird noch ermerkt, daß vor dem zweitletzten Tanz der Braut der Kranz vom Kopfe gelöst wurde, was für gewöhnlich eine Rührszene veranlaßte. Doch bald spielte die Musik einen Tanz und die Umstehenden sangen: „s' Kränzle ab, s' Hübele (Haube) uf, jetzt sind die
schönen Tage us! "