929 Genealogie, Namenkunde, Insignien
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Der Name der Lauerstraße
(2020)
Die Lauerstraße in der Heidelberger Altstadt verläuft parallel zum Neckar. Sie beginnt an der Heuscheuer und endet kurz vor der Alten Brücke. Das Wort, von dem sie ihren Namen hat, ist vieldeutig; „Lauer“ kann vor allem Hinterhalt, aber auch minderwertigen Wein bedeuten. Diese Varianten kommen in topografischen Zusammenhängen nicht in Betracht. Die Heidelberger Lauerstraße hat ohne Zweifel Ihren Namen von dem Uferstreifen, auf dem Güter gelagert wurden und an dem Schiffe anlegen konnten und können. Das bestätigt auch ein Blick in das Badische Wörterbuch: Die Ortsbezeichnung „Lauer“ wird dort definiert als erstens „Schiffsanlegestelle, Kaimauer als Schiffslände“ und zweitens als „gepflasterter Platz im Neckarvorland“.
Unter Flurnamen versteht man alle heute oder früher gebräuchlichen Eigennamen für nicht bewohnte Örtlichkeiten (außerhalb von Siedlungen) wie Äcker, Berge, Wälder, Gewässer und was mit ihnen zusammenhängt, Wege Stege und Straßen, Natur- und Kulturdenkmäler und auch unbewohnte Anlagen von Wirtschaft und Industrie. Flurnamen, Landschafts- und Gewässernamen sind oft jahrhundert alte Zeugen menschlicher Beschäftigung mit der Natur. Nach einem Vorschlag von Theodor Imme (1908) teilt man die Flurnamen in Natur- und Kulturnamen ein. Die Naturnamen bezeichnen geographische Objekte nach ihren naturgegebenen Verhältnissen, nämlich nach der Lage, Form und der Bodenbeschaffenheit und nach ihrer Beziehung zur Pflanzen- und Tierwelt.
Familiennamen am Bodensee
(2000)
1. Unsere Familiennamen sind vor etwa 700-800 Jahren entstanden, unter anderem deswegen, weil die Menschen, die bisher nur einen Namen trugen, vor allem in den damals stark anwachsenden Städten begannen, sich durch zusätzliche Benennungen genauer zu unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden. Man nutzte dazu fünf Möglichkeiten, aus
denen all unsere Familiennamen hervorgegangen sind: (1) Unterscheidung nach dem Vater, sog. Patronymika: Hans [der Sohn des] Hartmann; (2) nach der Herkunft, sog. Herkunftsnamen: Hans [der] Allgaier „aus dem Allgäu“; (3) nach der Wohnstätte, sog. Wohnstättennamen: Hans [am] Löhle „am Wäldchen“; (4) nach dem Beruf, sog. Berufsnamen: Hans [der]
Riester(er) „der (Flick-)Schuster“; (5) nach körperlichen, charakterlichen oder biographischen Merkmalen, sog. Übernamen: Hans [der] Sterk „der Starke“, Hans [der] Thumb „der Unerfahrene, Junge“, Hans [der am] Sonntag [geboren ist]. Durch die elektronische Speicherung von Telefonanschlüssen ist nun in jüngster Zeit eine äußerst ergiebige Grundlage auch zur Erforschung der Familiennamen gelegt worden. Entsprechende Untersuchungen wurden erstmals von Konrad Kunze für Gesamtdeutschland vorgelegt. Im Folgenden soll am Beispiel des Bodenseeraums gezeigt werden, welche Möglichkeiten sich auch für die regionale Namenkunde bieten. Leider sind die schweizerischen und die österreichischen Telefonanschlüsse
noch nicht in meine Datenbank eingearbeitet, so daß sich die Beispiele auf die deutsche Seeseite beschränken müssen.
Das heutige Stadtgebiet von Lörrach umfasst außer der Gemarkung des Kernortes die von sechs angrenzenden ehemals selbstständigen Dörfern. Stetten wurde 1908 eingemeindet, Tüllingen und Turnringen 1935; Haagen schloss sich im Zug der Gemeindereform 1974 an die Stadt an, und Brombach und Hauingen wurden 1975 eingemeindet. Verwaltungszentrum war bis in die frühe Neuzeit das Röttler Schloss, dessen Vogt die Dörfer Turnringen, Haagen und Hauingen direkt unterstellt waren, ebenso wie die kleinen Siedlungen Rötteln, wo seit Urzeiten eine Kirche steht, und Röttelnweiler.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.