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Rechtsprechung zu Stollhofen

  • Schon in der Schwarzacher Urkunde von 1154 erscheint ein klösterlicher „Dinghof" zu Stollhofen (Stadelhouen). In diesem Dinghof oder Kellerhof wurde vom Abt von Schwarzach „Recht" gesprochen. ,,Schultheißen" im Auftrag des jeweiligen Abtes sorgten für die Ausführung.

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Verfasserangaben:Ernst Gutmann
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18002
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2012
GND-Schlagwort:Stollhofen; Rechtsprechung
Jahrgang:92
Erste Seite:107
Letzte Seite:132
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Gerichtswesen
Zeitschriften:Die Ortenau / 92.2012
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International