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Recht und Rechtsprechung im ehemaligen Reichstal Harmersbach

  • Manche Behauptungen lassen sich einfach nicht auslöschen. Sie halten sich hartnäckig, trotz wiederholter gegenteiliger Belege und Beweisführung. Eine dieser unhaltbaren Aussagen ist die Erfindung vom „freien Reichstal Harmersbach". Der Heimatschriftsteller Heinrich Hansjakob hat diese Mär in die Welt gesetzt, genauso wie die widersprüchliche Formulierung einer ,,Bauernrepublik", die angeblich bis 1802 das Leben der Harmersbacher Bevölkerung regelte. Nichts von alledem lässt sich bei genauerer Betrachtung halten. Weder war das Reichstal frei noch war es eine Bauernrepublik. Die Anwendung des Rechts verbietet geradezu eine Übertragung dieser Begriffe auf das Reichstal Harmersbach.

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Verfasserangaben:Karl-August Lehmann
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18012
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2012
GND-Schlagwort:Mittlerer Schwarzwald; Rechtsprechung
Jahrgang:92
Erste Seite:93
Letzte Seite:106
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Gerichtswesen
Zeitschriften:Die Ortenau / 92.2012
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International