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Der Armen- und Krankenfond in der alten Stabsgemeinde Durbach

  • Hilfsbedürftige Personen und Mitbürger hat es zu jeder Zeit und sicherlich in jeder Gemeinde gegeben. Was heute die Städte und Gemeinden unter den vielfältigen Gesetzen der Sozialhilfe, dem Sozialgesetzbuch (SGB) mit Wohngeldgesetz, Pflege-Versicherungs-Gesetz, Bundesversorgungsgesetz (BVG), Hartz IV u.a.m. ihren Bürgern an Unterstützung zukommen lassen (müssen), wurde noch vor wenigen Jahrzehnten aus diversen Unterstützungskassen, Stiftungen, Spenden, aber auch durch direkte Unterstützung der jeweiligen Stabs- oder Gemeindekasse finanziert. Was Armut bei uns noch vor ca. 70 bis 80 Jahren bedeutete, das können sich die meisten heutigen Bürger kaum noch vorstellen. Hunger, Krankheit, Obdachlosigkeit, das waren schon immer die drei wichtigsten Kriterien, die das Einschreiten der Gemeinde oder einer sonstigen Hilfsorganisation erforderten. Die aus der alten „Herrschaft Staufenberg" hervorgegangene ehemalige ,,Stabsgemeinde" Durbach, auch „Samtgemeinde" genannt, hatte verschiedene Möglichkeiten, um hilfebedürftige Mitbürger zu unterstützen.

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Verfasserangaben:Josef Werner
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18267
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2006
GND-Schlagwort:Durbach; Fürsorge
Jahrgang:86
Erste Seite:85
Letzte Seite:98
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
Systematik der Landesbibliographie:Bevölkerung und Soziales / Wohlfahrtspflege und soziale Leistungen / Allgemeines
Zeitschriften:Die Ortenau / 86.2006
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International