200 Jahre Generallandesarchiv in Karlsruhe
- Am Anfang war Johann Niklaus Friedrich Brauer. Der Gesetzgeber der „ersten Stunde", der Schöpfer der 13 badischen Organisationsedikte von 1803, ordnete zuerst die directive Landesadministration, die obersten Ratskollegien des Landesherrn. Aber schon sein zweites Organisationsedikt vom 8. Februar 1803 galt allein dem neuen General-Landes-Archiv. Das entsprach dem Staatsdenken der Zeit. Das Archiv gehörte zum innersten Kreis der Herrschaft, es verwahrte als juristische Waffenkammer die Rechtsgrundlagen des Staates, der jetzt vergrößert und 1806 souverän werden sollte. Ratskollegien und Archiv gehörten aber auch augenfällig zusammen. Für das Kanzleigebäude am Karlsruher Schlossplatz war schon 1792 ein eigener großer Archivtrakt auf der Zirkelseite gebaut worden. In seinen ungewohnten Dimensionen, dreistöckig mitten in der geduckten Bürgerstadt, wirkte es wie ein Signal für den Umbau der Residenz nach 1800.
Verfasserangaben: | Konrad KrimmGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-21735 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Badische Heimat |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2003 |
GND-Schlagwort: | Generallandesarchiv Karlsruhe |
Jahrgang: | 83 |
Ausgabe / Heft: | 4 |
Erste Seite: | 693 |
Letzte Seite: | 694 |
DDC-Sachgruppen: | 000 Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaft / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaft / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften |
Systematik der Landesbibliographie: | Geistesgeschichte, Bildung, Wissenschaft und Kommunikation / Archivwesen / Staatliche Archive |
Zeitschriften: | Badische Heimat / 83.2003 / Heft 4 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |