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Das elsass-lothringische Lokalrecht

  • Das elsass-lothringische Lokalrecht ist eine Besonderheit des Elsass und des benachbarten lothringischen Departements Moselle. Es stammt jedoch nicht nur aus der Zeit der Zugehörigkeit dieses Gebiets zum Deutschen Reich 1871–1918. So vielseitig und reichhaltig seine Inhalte sind, bilden sie kein einheitliches Ganzes. Trotz verschiedener Schwächen, ist es bei der Bevölkerung, zu deren Identität es beiträgt, sehr beliebt. Eine Weiterentwicklung zu einem echten »Regionalrecht« als Ausdruck der kulturellen Eigenart dieses Gebiets wäre wünschenswert, ist jedoch im Rahmen eines zentristischen Staates kaum vorstellbar und durch die Schaffung der neuen Großregion »Grand Est« noch weiter erschwert.

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Verfasserangaben:Jean-Marie WoehrlingGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16112
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):Ursprünge — Eigenschaften — Zukunft
Übersetzer*in: Raabe, Ulrich, Edeltraud Raabe
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
GND-Schlagwort:Elsass; Lothringen
Jahrgang:98
Ausgabe / Heft:1
Erste Seite:97
Letzte Seite:105
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Zeitschriften:Badische Heimat / 98.2018 / Heft 1
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International