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200 Jahre Badische Verfassung

  • Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.

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Verfasserangaben:Andreas VoßkuhleGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17129
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):Festvortrag von Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zur Erinnerung an die Unterzeichnung der badischen Verfassungsurkunde am 22. August 1818 – Schloss Salem, 21. September 2018
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
GND-Schlagwort:Baden; Verfassung; Geschichte
Jahrgang:98
Ausgabe / Heft:4
Erste Seite:481
Letzte Seite:491
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht der Länder von 1806 bis 1952 / Baden
Zeitschriften:Badische Heimat / 98.2018 / Heft 4
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International