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,,... mit vermelden Christoff Pflueg habe gesagt"

  • Der Existenz von Gerichtsakten liegt ihr pragmatischer Zweck zugrunde. Weder sind sie einer lückenlosen Wiedergabe eines Falles verpflichtet, noch lässt sich aus ihnen zwangsläufig der Hintergrund einer Tat erschließen. Sie dienen einzig dem Ziel, normabweichendes Verhalten zu beurteilen. Für den Historiker, der sich mit Gerichtsakten der Frühen Neuzeit befasst, stellt die Beschäftigung mit dieser Quellengattung eine zweifelsohne reizvolle, jedoch zugleich schwierige Herausforderung dar. Für ihn gilt es nachzuvollziehen, was warum als deviant angesehen wird, und anhand seiner Befunde schließlich das deviante Verhalten zu erklären.

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Verfasserangaben:Moritz TrebeljahrGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17733
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins "Schau-ins-Land"
Untertitel (Deutsch):ein Kriminalfall aus dem 17. Jahrhundert
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
GND-Schlagwort:Freiburg im Breisgau; Gewalttätigkeit
Jahrgang:121
Erste Seite:45
Letzte Seite:58
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Gerichtswesen
Zeitschriften:Schau-ins-Land / 121.2002
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International