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Rat und Zünfte in der Offenburger Hexenverfolgung 1598 bis 1602

  • Am 23. September 1600 erließ der ehrsame Rat der Reichsstadt Offenburg ein Edikt zur Hexenverfolgung. In der Einleitung stellte der Rat fest, dass er vom regierenden Stettmeister Caspar Silberrad "mit bekhümmertem gemüet" vernehmen musste, dass "etliche sorgfältige Buerger ahn gehalltener ernstlicher Execution vnderschiedlicher weibspersonen wegen geüebter Zauberrey vnnd Hexenwerckhs noch nitt ersettiget, sondern ein Ersamen Rath ferners zue bewegen gesinnt" seien. Die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an der Hexenverfolgung hat die Forschung in den letzten drei Jahrzehnten immer wieder neu zeigen können. Die Motive und der Erfolg dieses Verfolgungsbegehrens aus der Bevölkerung waren je nach Obrigkeit und Gegend unterschiedlich.

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Metadaten
Verfasserangaben:Andrea Kammeier-NebelGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17927
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2015
GND-Schlagwort:Offenburg; Hexenverfolgung; Rat; Zunft
Jahrgang:95
Erste Seite:111
Letzte Seite:150
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Rechtsgeschichte
Zeitschriften:Die Ortenau / 95.2015
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International