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Hexenprozesse: Ursachen und Verfahrensgrundsätze
- 1596 in der Ortenau. Katharina Treyschneizler aus Ortenberg sagte aus, sie habe vom Teufel eine Gerte als Lohn dafür bekommen, dass sie „diesem zu Willen gewesen". Die beiden Pferde, die sie mit der Gerte geschlagen habe, seien kurz darauf eingegangen. Sie habe auch auf der Riethalde bei Rammersweier ein Unwetter gezaubert; dadurch seien die Trauben verdorrt. Niemandem kamen damals Zweifel, dass dies alles der Wahrheit entsprach. Mehr oder weniger identische Aussagen wurden auch in Friesland, Bayern oder der Eifel von den Gerichtsschreibern aufgezeichnet. Hexen, Unholde, Zauberer und Wettermacherinnen - für Generationen waren sie totale Existenzbedrohung. Krankheit, Tod, sieches Vieh und Missernten - alles Hexenwerk. Sie sagten Gott ab und trieben Unzucht mit dem Teufel, flogen zum Hexensabbat und töteten ungetaufte Säuglinge. Theologen und Juristen hatten die theoretischen Voraussetzungen für den Wahn geschaffen, das Volk sie dankbar aufgenommen.
Verfasserangaben: | Manfred HammesGND |
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DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-18033 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Die Ortenau |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2015 |
GND-Schlagwort: | Ortenau; Hexenprozess |
Jahrgang: | 95 |
Erste Seite: | 23 |
Letzte Seite: | 32 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht |
Systematik der Landesbibliographie: | Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Rechtsgeschichte |
Zeitschriften: | Die Ortenau / 95.2015 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International |