Volltext-Downloads (blau) und Frontdoor-Views (grau)
  • Treffer 7 von 9
Zurück zur Trefferliste

Von der Urfehde bis zur Hinrichtung

  • Mit dem Jahr 1500 kennzeichnet man landläufig den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Marbach war damals bereits mehrere Jahrhunderte lang im Besitz der Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg und als Amtsstadt der politische und juristische Mittelpunkt des Marbacher Amtsbezirkes. Somit galten die Grundgesetze des Herzogtums Württemberg, nach denen leichtere Vergehen mit Geld- und Haftstrafen, hingegen schwerere Verbrechen mit Landesverweisung, ja oft auch mit Leibes- und Todesstrafen vergolten wurden. Grundlage für die Urteile war ab 1555 die neue württembergische Landesordnung, aber auch Reichsgesetze, wie beispielsweise die 1530 vom Reichstag in Augsburg beschlossene Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V, galt es zu beachten.

Volltext Dateien herunterladen

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Suche bei Google Scholar

Statistik

frontdoor_oas
Metadaten
Verfasserangaben:Albrecht GühringGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-20161
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Ludwigsburger Geschichtsblätter
Untertitel (Deutsch):Kriminalfälle in Marbach zwischen 1500 und 1750
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
GND-Schlagwort:Marbach am Neckar; Kriminalität; Strafvollzug
Jahrgang:56
Erste Seite:11
Letzte Seite:35
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Gerichtswesen
Zeitschriften:Ludwigsburger Geschichtsblätter / 56.2002
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International