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60 Jahre Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden

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  • Am 23. Mai 1958 wurde von der Landessynode die Grundordnung der evangelischen Landeskirche in Baden beschlossen, die mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes Bestand hatte, bis sie im Jahre 2007 völlig neu gefasst worden ist. Zunächst musste es nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ darum gehen, handlungsfähige kirchenleitende Organe zu bilden. Dabei erwies sich die Tatsache als vorteilhaft, dass „das Amt des Landesbischofs und der Oberkirchenrat ordnungsgemäß besetzt waren“. Es fehlte aber die 1934 aufgelöste Landessynode. Seitdem waren außerdem die Befugnisse des erst im Juni 1933 geschaffenen erweiterten Evangelischen Oberkirchenrats auf den Evangelischen Oberkirchenrat übertragen worden.

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Verfasserangaben:Jörg WinterGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-21007
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2017
GND-Schlagwort:Evangelische Landeskirche in Baden; Kirchenrecht; Kirchenverfassung
Jahrgang:11
Erste Seite:153
Letzte Seite:159
DDC-Sachgruppen:200 Religion / 230 Theologie, Christentum / 230 Christentum, Christliche Theologie
300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Religion und Weltanschauung / Evangelische Kirche / Evangelische Landeskirche in Baden
Zeitschriften:Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte / 11.2017
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International