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Herzog Ulrich von Württemberg wurde 1503 mit 16 Jahren für mündig erklärt. Zunächst war er ein recht erfolgreicher Regent, denn im Bayerischen Erbfolgekrieg von
1504 konnte er sein Land im Westen, Norden und Osten wesentlich vergrößern. In
Marbach war man darüber besonders glücklich, denn Stadt und Amt wurden aus der
seit 1463 währenden Lehensabhängigkeit von der Pfalz gelöst.
Seine Hochzeit mit Sabina von Bayern feierte Ulrich unter anderem am 3. Mai 1511
mit einem glanzvollen Pferderennen in Marbach. Aufgrund des Erfolges wurde die
Veranstaltung 1512 wiederholt.
Herzog Ulrich war jedoch ein selbstherrlicher Regent, der bald seine enge Bindung an
den Kaiser und den Schwäbischen Bund vernachlässigte. Seine verschwenderische und
maßlose Hofhaltung brachte ihn in finanzielle Schwierigkeiten, die er auf Kosten der
Untertanen zu bekämpfen versuchte. Eine ungerechte Verbraucherabgabe sowie die Veränderung von Maß und Gewicht blieben nicht ohne Folge, zumal viele Bauern und Weingärtner nicht mehr nur das verarmte und unmündige Proletariat auf dem Lande waren,
sondern in vielen Bereichen mehr Mitspracherecht forderten. Die aufgeheizte Stimmung
entlud sich zuerst im Remstal. Von dort erfasste der Aufruhr des »Armen Konrad« im
Frühjahr 1514 in kürzester Zeit das ganze Land, so auch Marbach und Umgebung.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Alte Klöster - neue Herren
(2003)
Mit Großen Landesausstellungen versucht das junge Bundesland Baden-Württemberg von Zeit zu Zeit, sich seiner historischen Wurzeln zu versichern. So wird mit der Ausstellung ,,Alte Klöster - neue Herren" Säkularisation im deutschen Südwesten eine Reihe landesgeschichtlicher Themen fortgesetzt, die 1977 mit der „Staufer-Schau" begann, mit Ausstellungen über die Alamannen, das badisch-württembergische Vorderösterreich bis hin zum ,,Mittelalter am Oberrhein" fortgesetzt wurde. Zu erwähnen sind auch die Ausstellungen zu ,,Baden-Württemberg im Zeitalter Napoleon" aus Anlass des 125jährigen Jubiläums des Württembergischen Landesmuseums und die Landesausstellung „1848/49: Revolution der
deutschen Demokraten in Baden". Die Landesausstellungen widmen sich aber nicht nur landesgeschichtlichen Themen, sondern sind über das Historische hinaus gedacht als Festigung des „Image Baden-Württemberg als Kulturland" und als Identifikationsangebot für die Bürger mit dem Land. Das Thema der Säkularisierung bietet sich insofern für eine
Landesausstellung an, da sie Bedingung war für die Schaffung der Mittelstaaten Baden und Württemberg als „wohlarrondierte Territorialstaaten" im Sinne und Interesse Napoleons. Erhielt doch „Württemberg das Vierfache seiner tatsächlichen Verluste, Baden das Siebenfache".
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Fenrich, Kaiserliche und Königliche Hoheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte zunächst, mich als thematisch legitimierten Referenten auszuweisen, spreche ich hier doch nicht als Rektor der südbadischen Universität Freiburg, sondern als Politikwissenschaftler mit einer gewissen emotionalen Bindung an den Gegenstand der Rede: „Das badische Erbe in Baden-Württemberg“.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Die evangelische Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste 1770 rechtsrheinisch eine Fläche von ca. 30 badischen Quadratmeilen, was etwa 2.400 Quadratkilometern entsprach. Zur selben Zeit kam die katholische Markgrafschaft Baden-Baden rechtsrheinisch auf knapp 22 Quadratmeilen oder 1.700 Quadratkilometern. Der größte Landkreis
Baden-Württembergs umfasst über 1.800 Quadratkilometer und der Schwarzwald-Baar-Kreis mehr als 1.000 Quadratkilometer. Oder anders ausgedrückt: Die beiden badischen Markgrafschaften waren flächenmäßig mit heutigen Landkreisen vergleichbar.
Am 12. Dezember 1886 erhielt der Rittmeister Alfred Andree, Eskadronchef im Ulanenregiment König Karl (1. Württ.) Nr. 19, Stuttgart, den Abschied ohne Zusage
einer Pension und ohne die Erlaubnis zum Tragen der Uniform seines Regiments.
Diese Art der Entlassung kam schon fast einer unehrenhaften Entfernung aus dem
Dienst oder, wie man früher auch sagte, einer Kassation nahe. Es ist nicht mehr feststellbar, in welcher Weise dies geschah, ob es eine Urkunde dazu gab oder ob es formlos vor sich ging. Aber man könnte annehmen, dass der Regimentskommandeur dem
Rittmeister die Entlassung eröffnete.
Wie konnte das geschehen? Welcher Anlass, welche Gründe haben König Karl, der
selbst Chef dieses Regiments war, dazu veranlasst, eine solche Entscheidung zu
treffen? Andree war ein mehrfach ausgezeichneter und wohl auch gut qualifizierter
Offizier. Der familiäre, gesellschaftliche Hintergrund war hervorragend. Vor ihm
hatte eine viel versprechende Karriere gelegen.
Ich will es gleich vorwegschicken: eine einleuchtende Erklärung für diese Entlassung
habe ich nicht gefunden. Genauer gesagt: es ließen sich wohl Gründe dafür, jedoch
nicht der eigentliche Anlass finden. Meine Ausführungen werden also leider einiges
offen lassen müssen.
Ernst Leube
(2018)
Betritt man Ludwigsburgs »Alten Friedhof« vom Eingang an der Schorndorfer Straße aus, stößt man 20 Schritte hinter der alten neogotischen Friedhofskapelle – heute Mahnmal für die Toten des Zweiten Weltkriegs – auf eine Familiengruft. Drei Grabsteine stehen in Nord-Süd-Ausrichtung nebeneinander, deren Zusammengehörigkeit durch eine gemeinsame, mit Efeu überwucherte Umfriedung erkennbar ist. Im »Verzeichnis der Begräbnis-Plätze für Erwachsene auf dem Friedhof in Ludwigsburg vom 19.11.1870 an« ist die Lage der Gruft mit »Feld A, Reihe III« bezeichnet. Links auf der Gruft sieht man die von einem antikisierenden Henkelpokal gekrönte Grabstele von Luise Leube, welche die Inschrift »Luise Leube/geb. Dieterich/Witwe des/Oberst Max von Leube/*6. Oct. 1816/† 3. März 1905/in Ulm« trägt. Rechts auf der Gruft steht ein schlichtes, hohes Kreuz auf einem quaderförmigen Unterbau. Auf einer hellen Platte am Sockel liest man: »Marie Leube/geb. den 28. September 1840/gestorben den 12. Juli 1861«. Neben dem Grab Marie Leubes sieht man eine kleine, etwa 50 cm hohe, auf dem Boden liegende, mit Moos überwucherte Steinplatte. Kratzt man das Moos behutsam ab, liest man auf dem Stein den Namen »Adolph« ohne weitere Angaben zum Geburts- oder Todestag.
Als Ruhestandsbeschäftigung habe ich mich der Erforschung meiner Familie
zugewandt. Zu meinen Vorfahren gehört auch die Familie Erlenmeyer. Meine
Großmutter Therese Friederike (Frieda) Kißling, * 15. 3. 1866 (Ulm-) Söflingen, † 5. 9. 1934 (Stuttgart-) Sillenbuch, war eine geborene Erlenmeyer. Dabei
habe ich meine Erlenmeyerischen Ahnen erfasst, ebenso wie alle Nachkommen meines zunächst frühesten bekannten Vorfahren Johann Georg Erlenmeyer.
Die »württembergische Ehrbarkeit«, seit der 1946 vorgelegten Dissertation
von Hansmartin Decker-Hauff [1]
über »Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit 1250 –1534« ein gängiger, wenn auch nicht sehr präziser
Begriff, bildet neuerdings wieder einen Mittelpunkt der landeskundlichen
Forschung. Zwei kürzlich erschienene Monographien widmen sich dem
Thema: Die Historikerin Gabriele Haug-Moritz [2]
schreibt über »Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der Frühen Neuzeit«, der Nationalökonom Otto K. Deutelmoser [3]
über »Die Ehrbarkeit und andere württembergische Eliten«. Auch in genealogischen Studien
findet sich der schillernde Begriff der Ehrbarkeit häufig, und es liegt nahe, dass
gerade genealogische Beziehungen eine Führungsschicht schaffen bzw. erhalten können. Unverständlich ist daher eine Bemerkung auf der Umschlagrückseite des Buches von Deutelmoser, dass man »kurioserweise« versucht habe,
die Ehrbarkeit mit Mitteln der Genealogie zu erklären. Dies führt der Autor
aber selbst ad absurdum, wenn er auf der letzten Textseite seines Buches 25
Familien mit Namen nennt, die seiner Meinung nach – als Familie in mehreren
Generationen – zur Ehrbarkeit zu rechnen sind, darunter Uhland, Gmelin,
Schwab, Autenrieth, Moser, Rümelin, Bilfinger, Harpprecht, Köstlin, Osiander und Zeller.