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Nur schwer können wir uns heute noch vorstellen, daß die Wiesenbewässerung
in Mitteleuropa jahrhundertelang das Gesicht ganzer Landstriche prägte. Verbreitungsschwerpunkte
waren im heutigen Baden-Württemberg die weiten Ebenen des
Oberrheingrabens, ebenso wie die Mittelgebirgslagen des Schwarzwaldes und die
Täler der Schwäbischen Alb. Auch im Alpenvorland war die Wiesenwässerung
eine verbreitete Bewirtschaftungsform des Graslandes. Noch in der Mitte des
letzten Jahrhunderts galt die künstliche Bewässerung der Wiesen als das beste
Mittel zur Erhöhung des Ertrages. [...]
Urkundliche Erwähnungen über Wässerungsanlagen in Freiburg lassen sich bis
in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Die zur besseren Organisation der Bewässerung
gegründeten Genossenschaften weisen eine bis in das 15. Jahrhundert
zurückgehende Tradition auf. Die Überreste der Anlagen sind noch an vielen
Orten, so auch in Freiburg als ehemaligem intensivem Wiesenwässerungsgebiet,
zu sehen. Die noch vorhandenen Stellfallen zerfallen allerdings zunehmend, und
die Gräben werden verfüllt, da sie für die Bewirtschaftung dieser Flächen nur
hinderlich sind. Es scheint also nur eine Frage der Zeit, bis die letzten Überreste
vollständig verschwunden sind.
Nach einer allgemeinen Einleitung über die Arten und den Umfang der Überlieferung und über
die Urteile von außen über den Odenwald, zu dem man früher auch das Bauland rechnete,
bearbeitet der Autor die verschiedenen Bewirtschaftungsformen, die aus der Naturlandschaft
eine Kulturlandschaf gemacht haben. Dabei ging es darum, Zustände und Einrichtungen,
die es andernorts gab, auch für die behandelte Region nachzuweisen bzw. zu differenzieren.
Die Begriffe »Hubenstruktur« und »Dreifelderwirtschaft« werden erläutert und auf einzelne
Odenwalddörfer angewendet. Als Kulturpflanzen wird auf die Kartoffel, den Wein und das
Obst näher eingegangen. Wiesen, Ortsettern und Gärten sind eigene Kapitel gewidmet.
Das Vorkommen des Rotmilans ist fast ausschließlich auf Europa beschränkt,
dabei brüten etwa 60% der globalen Brutpopulation in Deutschland (BAUER 2005,
MEBS 2006). Der Rotmilan kommt bevorzugt in reich gegliederten Landschaften
vor, in denen sich bewaldete und freie Flächen abwechseln. Er jagt hauptsächlich
im Flug über freien Flächen, macht aber auch zu Fuß Jagd auf Regenwürmer oder
Insekten. Rotmilane sind reviertreu und behalten eingegangene Paarbeziehungen
oftmals über viele Jahre bei (WALZ 1995). Im Normalfall beginnen Rotmilane im
Alter von zwei bis drei Jahren mit der Brut, wobei häufig über lange Zeit hinweg
der gleiche Horst zur Brut verwendet wird (BAUER et al. 2005).
Im Gegensatz zu den neuen Bundesländern, in denen landwirtschaftliche
Flächen zu großen Produktionseinheiten zusammengefasst wurden, blieb auf der
Baar trotz der Flurbereinigung von 1972 das Mosaik kleiner Flächen erhalten. Die
Größe der landwirtschaftlich genutzten Parzellen auf der Baar wird dementsprechend als gering bezeichnet. Auf der Baar gibt es bis heute viele Nebenerwerbslandwirte, die allerdings immer größer werdende Höfe bewirtschaften (MURSCHEL
ET AL. 2003). Im Untersuchungsgebiet, das in einem europäischen Vogelschutzgebiet
liegt (Gebietskennzeichnung VSN-03 Baar), brüten Rotmilane in hoher Dichte
mit bis zu 21 Paaren pro 100 Quadratkilometer (WALZ 2001).
Bei dem Landgut handelt es sich um die kurpfälzische Domäne Kirschgartshausen, unweit nördlich von Mannheim-Sandhofen am Rhein gelegen. Adlige, kirchliche und stadtbürgerliche Eigengüter sind im Südwesten Deutschlands bei der Auflösung der alten Fronhofsverfassung der Karolingerzeit nur in wenigen Residuen erhalten geblieben. Denn die südwestdeutsche Grundherrschaft war
als einer der fünf regionalen Haupttypen der Agrarverfassungen in „den Altsiedellandschaften im Westen und Süden Deutschlands“ vom „Zins- und Rentensystem“ dominiert. Und wie die im Vergleich zur norddeutschen Gutsherrschaft verhältnismäßig wenigen Forschungen zur südwestdeutschen Domänenwirtschaft der letzten Jahre zeigen, entsprach die organisatorische, soziale und wirtschaftliche Struktur jener Güter auch der regionalen Agrarverfassung – freilich nur im Allgemeinen.