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Die medizinische Diagnose über Emil Josef Diemer lautete 1965 bei seiner Unterbringung ins Kreispflegeheim Fußbach im
Ortenaukreis: „Prophetenwahn bei alter paranoid-halluzinatorischer Psychose“. Aber es gibt ja über jeden Menschen verschiedene Meinungen. Herbert Zoberst, der Emil Josef Diemer 25 Jahre lang kannte, weil er jahrzehntelang das Zweibettzimmer in Fußbach mit ihm teilte, sagte es ganz schlicht noch Jahre nach dem Tod Diemers: „Er war ein guter Kamerad. Er war ein guter Mensch.“
Im Stadtarchiv Offenburg befindet sich als Depositum das Familienarchiv der Adelsfamilie von Neveu. Darunter sind auch Dokumente, die den Forstmeister Freiherr Anton von Neveu (1781–1837) betreffen, der eine Zeitlang der Vorgesetzte von Drais gewesen war. Nur wenige Jahre älter als der Erfinder, hatte er die gleichen Ausbildungsorte in Forstwissenschaft wie
jener besucht. 1807 wurde ihm zunächst das Forstamt Waldkirch provisorisch übertragen und Jahr darauf das Forstamt
Gengenbach.
Die Reste der wenig bekannten Burg Fürsteneck sind heute in ein Gehöft mit inzwischen zwei Wohnhäusern und einem Stall
integriert. Es erhebt sich auf einer auffälligen Anhöhe am Rand des Schwarzwalds zur Vorbergzone hin, auf der Südseite des
untersten Renchtals.Die historische Überlieferung zur Burg reicht vom 13. Jh. bis zum 17. Jh. Sie ist meist mit dem Besitz der Stadt Oberkirch verknüpft. Trotz der offenbar als hoch eingeschätzten Bedeutung der Burg wird die Anlage in der Literatur als „klein“ beschrieben. Daraus ergibt sich ein gewisser Widerspruch, der sich aber auch aus einer höheren Bedeutung des Zubehörs der Burg erklären könnte.
Drei Wochen vor der Kirchweihe wurde am 27.9.1908 das Geläut der neuen Oststadtkirche in Offenburg zur Allerheiligsten
Dreifaltigkeit von Dekan Halbig (Bühl/Stadt) geweiht. Über die fünf Glocken schrieb der damalige Pfarrkurat August Karle in der Festschrift: „Das wegen seines musikalischen Kunstwertes geschätzte Geläute … hat die Firma Bachert in Karlsruhe geliefert. Die Kosten von 16167,92 Mark sind durch milde Gaben gedeckt worden.“
Stift – Residenz – Stadt
(2017)
In den letzten Jahren vor seinem Tod, zwischen 1595 und 1603, schrieb Bartholomäus Sastrow (1520–1603) die Geschichte seines eigenen Lebens nieder. In Greifswald geboren, ausgebildet an Lateinschulen und Universitäten in Greifswald, Stralsund und Rostock, hatte es ihn 1542 nach Oberdeutschland verschlagen, wo er in Speyer, am
Ort des Reichskammergerichts, eine Ausbildung als Notar genoss. Am 24. Juni 1544 – das Datum hielt er ganz exakt fest
– trat er in Pforzheim seinen Dienst als Schreiber in der Kanzlei des Markgrafen Ernst von Baden (1482–1553) an. Rund ein Jahr sollte er in der markgräflichen Residenzstadt am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm verbringen.
Am 21. November 1808 fand in Heidelberg eine Feier zur Vereinigung zweier bis dahin bestehender Gymnasien, des reformierten und des katholischen Gymnasiums, und damit die Eröffnung eines neuen Großherzoglichen Gymnasiums statt. Aus diesem Anlass hielt als Mitglied der über ein Jahr vorher innerhalb des badischen Innenministeriums konstituierten „Generalstudienkommission zur Vereinheitlichung des konfessionell gegliederten höheren badischen Schulwesens“ der Reformierte Johann Ludwig Ewald eine Rede. In Erinnerung an das 1546 gegründete erste reformierte Gymnasium illustre in Heidelberg gab die Nachfolgeschule, das Kurfürst-Friedrich-Gymnasium, 1996 zum
450jährigen Jubiläum der Gründung eine umfangreiche Festschrift heraus, in der sich allerdings nur ein Aufsatz mit der Schulgeschichte beschäftigt. Aus den ersten zwei Jahrzehnten der Schulgeschichte gibt es acht Quellenschriften, welche für das Aufsatzthema relevant sind. Überwiegend handelt es sich um Gelegenheitsschriften geringen Umfangs; von ihnen beleuchten sechs ausschließlich die Heidelberger Schulsituation und deren Bildungsziele. Die ersten vier dieser Quellen wurden bisher in der Literatur nicht berücksichtigt. Daher erscheint dieser Aufsatz gerechtfertigt.
Der frühneuzeitliche Kanton Kraichgau der freien Reichsritterschaft war Teil des schwäbischen Ritterkreises, und die wohl nicht zuletzt daher rührende Vorstellung, der Kraichgau sei eine schwäbische Landschaft, ist weit verbreitet. Tatsächlich aber ist der Kraichgau eine fränkische Landschaft. Das alte fränkische Stammesgebiet umfasst sogar nicht allein den Kraichgau, sondern reicht im Süden über das Zabergäu und den Enzgau hinaus bis in den Glemsgau und in den Würmgau. Die Grenze zwischen dem früh- und hochmittelalterlichen Franken und Schwaben verläuft zwischen
Weil der Stadt und Böblingen beziehungsweise zwischen Calw und Herrenberg; die Landschaften südlich dieser Linie sind altes schwäbisches Stammesgebiet, die Landschaften nördlich davon – und mithin auch der Kraichgau – gehören zum Gebiet des alten Franken. Davon zeugt nicht zuletzt die hierzulande noch heute verbreitete südrheinfränkische Mundart. Unser Wissen um die alten Stammesgrenzen beruht indes keineswegs primär auf dialektgeographischen Beobachtungen, die naturgemäß einem ständigen Wandel unterliegen, sondern in allererster Linie beruht es auf uralten kirchlichen Grenzen, nämlich auf den bis in die napoleonische Zeit bestehenden alten Diözesangrenzen. Würmgau, Enzgau, Glemsgau, Zabergau und Murrgau mit Weil der Stadt und Hirsau gehörten demnach zur alten – fränkischen – Diözese Speyer, ebenso wie die südwestliche Hälfte des Kraichgaus. Die nordöstliche Hälfte des Kraichgaus war in älterer Zeit Teil der selbstverständlich ebenfalls fränkischen Diözese Worms.
Als vor etwa einhundertfünfzig Jahren in Baden eine ganze Reihe von evangelischen Kirchengemeinden mit den jeweiligen bürgerlichen Gemeinden Verträge über die Kostenträgerschaft des Organisten- und des Messnerdienstes schloss, entstand ein Vertragstypus, dessen Hintergründe und Zielrichtung heute weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit misslich, zumal die Verträge grundsätzlich noch heute in Geltung stehen, sondern auch aus kirchenhistorischen Gründen: An diesen Verträgen kann die Entwicklung in der organisatorischen Trennung von Staat und Kirche quasi im Mikrokosmos nachvollzogen werden, und zwar an der Schnittstelle von Schule, kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde. Außerdem kann an diesen Verträgen der Übergang von der Naturalwirtschaft zur
Finanzwirtschaft im 19. Jahrhundert abgelesen werden.
Unser Gesamtthema ist so vielschichtig, dass es sinnvoll erschien, die einzelnen Aspekte der Bekenntnisfrage unter unterschiedlichen Perspektiven abzuhandeln. Zwei Aspekte sind mir wichtig: Ich möchte meinen Beitrag verstehen allein als historische und theologiegeschichtliche Erinnerungsarbeit zweier Jahrhunderte. Vieles davon ist bekannt, manches vielleicht nicht; ein Mehrwert wird also am ehesten darin bestehen, die Bekenntnisfrage im Zusammenhang dargestellt wahrzunehmen. Dass diese in ständiger Wechselwirkung zur Geschichte einerseits und zur Frage der Bekenntnisverpflichtung, also der Rechtsfrage, andererseits steht, muss auch hier vorausgeschickt werden. Ich beschränke mich aber auf die Übersicht und versuche dabei, alle Wertungen zu unterdrücken.
„allemahl eine Herzstärkung“
(2017)
Johann Heinrich Jung-Stilling, geboren 1740 in einem kleinen Dorf im Siegerland, ist in mancherlei Hinsicht eine der wohl eigenartigsten Persönlichkeiten seiner Zeit. Nicht nur sein Aufstieg aus kleinsten Verhältnissen vom Schneiderlehrling zum Universitätsprofessor in Marburg und schließlich zum geistlichen Berater des Markgrafen Karl Friedrich von Baden und geheimen Hofrat in Karlsruhe ist dabei bemerkenswert. Auch seine vielseitigen Tätigkeitsfelder lassen ihn äußerst interessant erscheinen: Nach der Schneiderei und einigen Jahren als Hauslehrer begann er vergleichsweise spät mit einem Medizinstudium in Straßburg und arbeitete zeitlebens nebenberuflich als Augenarzt, wobei er sich in erster Linie als Staroperateur einen Namen machte. Hauptberuflich lehrte er dann jedoch Kameralwissenschaften und Staatswirtschaft, begann daneben allerdings bereits kurz nach Ende seines Studiums 1772 mit einer umfangreichen schriftstellerischen Tätigkeit insbesondere zu religiösen Themen, die ihn als Vertreter des Pietismus berühmt machen sollte und ihm den Ruf eines „Patriarchen der Erweckung“ eintrug, der im Spannungsfeld von Aufklärung und religiös begründetem Antirationalismus seine Positionen suchte.