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150 Jahre nach Henhöfers Tod stellt sich die Frage, welches war denn seine Wirkung und inwiefern ist er als einer der Lehrer unserer Kirche – ein Doktor, wie er von den Heidelberger Theologen genannt wurde – noch aktuell. Wir tun dies nicht ohne die gebotene Zurückhaltung, wohl wissend, dass uns nur ein begrenztes und vorläufiges Urteil zusteht. Meine innere Nähe zu ihm gestehe ich gerne. Henhöfer gehört für mich zu den theologischen Vätern und Lehrern, von denen unsere Landeskirche nicht allzu viele aufzuweisen hat. Aber ich möchte ihm kein Denkmal errichten und ihn auch nicht verklären. Denkmäler sind doch gleichsam Versteinerungen und verklärende Heiligenbilder, sie entsprechen nicht dem reformatorischen Verständnis jener Lehrer und Zeugen der Wahrheit, zu denen wir Henhöfer rechnen dürfen. Ein lebendiges, ehrendes und ehrliches Gedenken wird die Grenzen achten, die ihm und uns gesetzt waren und sind, einem jeden in seiner Zeit und Welt. Das Wort des Paulus vom Maß des Glaubens (Röm 12,3), das von Melanchthon so oft zitiert wurde, gilt und darum überschreibe ich meinen dritten Abschnitt Henhöfer in seinen Grenzen. Nach dieser Klärung und Eingrenzung möchte ich ihn zum Schluss unter uns neu ins Gespräch bringen, das ist sozusagen das Vermächtnis. Eine Thesenreihe soll diesen Versuch einer Aktualisierung zusammenfassen und zur Diskussion stellen.
Am 12. März 1458 werden die Einwohner von Straßburg Zeugen eines Schauspiels; mitten in der Stadt auf dem Rossmarkt, wo hin und wieder auch Turniere stattfanden, werden Gerüste oder Tribünen aufgebaut, die höchste Tribüne für die Gelehrten, dann eine etwas niedere für den Rat und schließlich die niederste Tribüne für drei angeklagte Ketzer, zwei Frauen und ein Mann. Das Schauspiel hat verschiedene Akte: Zuerst eine Predigt des Ketzermeisters, dann die Verlesung der Anklage mit dem Hinweis Friedrich Reiser wäre ein Ketzer dreier Sekten nemlich ein Waldenser, genant die Armen von Lucdun; ein Beheimscher und ein Taborischer und schließlich der Widerruf und Abschwur der Ketzer. Im Anschluss daran muss der Hauptangeklagte seine vielen Bücher dem Feuer übergeben. Nun stellt der Inquisitor fest können die Angeklagten vom Bann gelöst werden, d.h. ihre Exkommunikation wird aufgehoben.
Etwas Romantik klingt im Titel an, aber es geht hier nicht darum die Vergangenheit zu verklären sondern wir versuchen ein Licht zu werfen auf die tief greifende Veränderung und Verwandlung der religiösen Landschaft in Deutschland, die man Reformation nennt und deren Nachwirkung und Folge es ist, dass es hier im Kraichgau evangelische Gemeinden bis heute gibt.
Wer sich diesem Thema widmet, muss bei David Chyträus – eigentlich David Kochhaf – beginnen, einem Pfarrersohn aus Menzingen. Chyträus besuchte die Lateinschule in Gemmingen, studierte Theologie in Wittenberg, wurde dort von Melanchthon gefördert und schließlich zum Professor in Rostock berufen. In seiner berühmten Rede de Craichgoia von 1558 hat er ein Loblied auf den Kraichgau gesungen, zu einer Zeit, in der noch alles in Blüte stand und jene furchtbaren Kriege und
Verwüstungen noch fern waren.
Die Welt ist alt und krank
(2010)
Dieser Vortrag ist ein Werkstattbericht, er widmet sich einem Thema, das sich mir im Zuge meiner Beschäftigung mit Melanchthons Schriften und Briefen gleichsam aufdrängte. In jungen Jahren lernte ich als Theologiestudent Melanchthon im Seminar bei Gustav Adolph Benrath als Verfasser seiner Loci communes kennen, jener ersten zusammenfassenden Darstellung reformatorischen Glaubens, die der junge Wittenberger Professor für Griechisch auf Anregung Luthers 1521 verfasste, selbstbewusst die ausgetretenen Pfade der Scholastik hinter sich lassend. Inzwischen bin ich 40 Jahre älter geworden und so lässt sich verstehen, dass mir auch ein anderer Melanchthon begegnet ist, oder sagen wir genauer, ich entdeckte ihn für mich neu und ganz anders.
Geschichte der Villinger Vereine ist immer auch ein Stück Geschichte der Stadt. Das trifft in besonderem Maße auf die Stadt- und Bürgerwehrmusik Villingen zu, deren Aufgabe es ist – neben der Pflege einer lebendiger Volkskultur auf musikalischem und gesellschaftlichem Gebiet – die Stadt nach Außen hin zu repräsentieren. Der Geschichts- und Heimatverein fühlt sich dieser städtischen Einrichtung seit jeher eng verbunden. Im Jahresheft 2005 soll das in diesem Beitrag zum Ausdruck kommen, der sich mit der Historie der Stadt- und Bürgerwehrmusik beschäftigt. In langer und mühevoller Arbeit hat unser Mitglied Lore
Schneider auf mehr als 750 Din-A4-Seiten eine Chronik erstellt, die als lebendiges Zeugnis einer fast 200-jährigen Musiktradition in der Zähringerstadt angesehen werden kann.
Die Stadt- und Bürgerwehrmusik Villingen kann stolz auf ihre fast 200-jährige Vergangenheit sein. Aber auch darauf, dass sie ihre Geschichte fast lückenlos nachweisen kann. Dafür haben fleißige Schriftführer und Chronisten gesorgt, die alle wichtigen Vorgänge des Vereins akribisch aufgeschrieben und der Nachwelt hinterlassen haben. Zu verdanken ist dieser „Nachrichten-Schatz“ aber auch Lore Schneider, die aus einem Berg von handschriftlichen Protokollen eine übersichtliche Chronik gefertigt hat, die auf mehr als 750 DINA4-Seiten das Leben des Traditionsvereins dokumentiert. Der Geschichts- und Heimatverein hat in seinem Jahrbuch 2005 bereits diesem interessanten Thema breiten Raum eingeräumt. Hier soll ein weiteres Kapitel der Stadtmusik-Chronik vorgestellt werden. Dazu machen wir einen Sprung ins 20.Jahrhundert.
Bei meinem Heiligenberg-Aufenthalt im Herbst 2009 kam ich mit jüngeren Menschen ins Gespräch, die schon seit vielen Jahren in Heiligenberg wohnen: Sie waren gut
informiert über die Geschichte Heiligenbergs, jedoch von der früheren Existenz des
Heiligenberg-Instituts hatten sie keine Kenntnis. Diese Unkenntnis ist natürlich nicht
verwunderlich, liegt doch das Ende der Instituts-Zeit bereits 40 Jahre zurück. Die nur 26
Jahre währende Geschichte des Instituts konnte sicherlich auch keine Verankerung im
kollektiven Gedächtnis Heiligenbergs bewirken. Außerdem weist nichts mehr auf die
frühere Existenz des Instituts hin, keinerlei Spuren, kein Hinweisschild, nichts. Dennoch
war ich im Moment bestürzt darüber, dass diese für meine Kindheit und frühe Jugend so
bedeutsame vitale Welt des Institutes in Vergessenheit geraten war. So kam ich zu dem
spontanen Entschluss, diese versunkene Welt wenigstens auf dem Papier zu erhalten.
Anton Dichtel, Südbadens populärer Regierungspräsident der Jahre 1957 bis 1967, ist am 18. 9. 1901, d. h. vor fast genau 100 Jahren geboren. Seinem vierten Nachfolger, dem derzeitigen Regierungspräsidenten Dr. Sven von Ungern-Sternberg, gebührt daher besonderer Dank dafür, dass er diesen runden Geburtstag zum Anlass genommen hat, zu einer festlichen Gedenkstunde einzuladen, um die mit den Jahren etwas verblasste Erinnerung an Anton Dichtel wieder lebendig werden zu lassen. Ich danke ihm auch für die Ehre, hier zusammen mit Herrn Ministerpräsident a. D. Prof Dr. Hans Karl Filbinger in
memoriam Dichtels sprechen zu dürfen.
Im Bereich der mit ,Bild/Bildstock' und damit gebildeten Flurnamen machen Vorkommen mit ,Haus' oder ,Häusle' als Grundwort nur einen geringen Anteil aus. Bereits 1951 habe ich in dem Beitrag ,Bild und Bildstock in der Flurnamengebung' (siehe Literatur) vor allem aus dem Schrifttum zahlreiche Namenbeispiele zusammengestellt und erörtert; darunter sind
nur wenige ,Bildhäusle'. Auch die weitere Erfassung von Flurnamen aus historischen Quellen besonders im Hegau hat zu keiner besonderen Häufigkeit von ,Heiligenhäusle'-Vorkommen geführt. Es überwiegen Bildungen mit „Bild/Bildstock".
In der Sinzbeimer Überlieferung erscheinen vereinzelt zwei Häusernamen
mit Rechtscharakter: das Haus zum Bock und das Gefängnis die Katze. Zunächst das Haus zum Bock: ,Die Heimburgen geben 4 1/2 gulden zins zu
sanct lucien tag vom Gerichthuse genannt zum Bock by der Lynnden'
1510/f. 53 r. Dieses Haus war das Gerichtshaus, in dem die Heimbürgen
des Amts Sinzheim zu ihren Sitzungen zusammenkamen. Heimbürge,
mhd. heimbürge m. ,Gemeindevorsteher'~ ist der Inhaber eines (ländlichen)
Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von Fall zu Fall zu bestimmen war.
(Bad.Wb. 2, S. 603). Für die Nutzung mussten die Heimbürgen einen bestimmten Zins zahlen, und zwar auf ,sanct lucien tag', 13. Dezember, ein
Tag, der im Volksglauben nicht unbedeutend war. Das Gerichtshaus stand
bei der Linde, mitten im Ort. Diese Linde wird immer wieder erwähnt:
,bey der Linden uff dem Bühel vor der Kirchen' J 575 Il/f. 171 v; ,bey der
Linden vorm Rathaus' 1654/f. 313 v. Der Bestand dieses Gerichtshauses
lässt auch eine Verbindung zur Büttelmatte zu. Diese bei der Hilsmatte gelegene Wiese war dem Büttel zur Nutzung überlassen. Büttel ist der Gerichtsbote, der Gerichts- oder Amtsdiener, später der Ortsdiener.