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Kaum war bei der Leipziger Herbstmesse im September 1522 Luthers „Neues Testament“ – ohne jeden Hinweis auf den Übersetzer – bei Melchior Lotter d. J. erschienen, ging man in Wittenberg wegen des reißenden Absatzes daran, einen zweiten verbesserten Druck zu publizieren, der noch im Dezember desselben Jahres erschien. Doch praktisch gleichzeitig lag auch schon der erste Nachdruck des Baseler Druckers Adam Petri vor: Er enthielt nicht nur den gesamten Text mit den Kommentaren Luthers; er war auch mit großen und kleineren Bildinitialen am Anfang der einzelnen Bücher sowie Initialen entsprechend der Septemberbibel ausgestattet. Damit wurde die Leistungsfähigkeit des Baseler Druckhauses beeindruckend bewiesen: über den Neusatz hinaus gelang es, aus dem Stand die Ausstattung des Druckes durch die von Holbein d. J. entworfenen Holzschnitte der Initialen künstlerisch zu verbessern, Lücken zu schließen und kleinere Unstimmigkeiten zu korrigieren; allerdings fehlten die Illustrationen der Apokalypse, die in der Septemberbibel durch Lucas Cranach gestaltet
worden waren. Insgesamt 12 weitere Nachdrucke erschienen im Folgejahr 1523, von denen nur je eine Ausgabe in Grimma und Leipzig nicht in Süddeutschland entstanden waren, wobei demgegenüber allein in Basel 7, in Augsburg weitere 3 Ausgaben verlegt wurden. 1523 kamen als süddeutsche Druckorte Straßburg und Nürnberg hinzu; 1524, im Jahr der größten Zahl paralleler Bibel(teil)ausgaben, sind in Norddeutschland außerhalb Wittenbergs (8 Ausgaben) nur noch in Erfurt und Leipzig je 1 Druck erschienen, demgegenüber im süddeutschen Raum 36 Ausgaben (Augsburg 8, Basel 9, Hagenau 1, Kolmar 1, Nürnberg 6, Straßburg 8, Zürich 3; zusätzlich o. O. 1).
Frauen in Bruchsal
(2002)
Frauengeschichte ist ein Teil jeder Stadtgeschichte. Sie wird in erster Linie entwickelt an Berichten, Tagebüchern und privaten Briefen. Deren Nachteil ist, dass sie privat sind; ihre Verfasserinnen stehen nicht immer für einen Verband oder Verein. Dies kann aber auch von Vorteil sein, denn in den Briefen etc. finden wir Quellen, die nicht von Nebenabsichten getrübt sind. Frauenarbeit hat es schon immer gegeben, in erster Linie im Familienverband: in der eigenen Familie als mithelfendes Familienmitglied oder in der fremden Familie als Dienstmädchen, Zugehfrau, Waschfrau. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts finden wir Frauen als Arbeitskräfte-Reservoir für die aufsteigende Industrie. Erster und Zweiter Weltkrieg veränderten die Frauenerwerbstätigkeit. Was wäre nicht zuletzt auch und gerade die Bruchsaler Industrie ohne Frauenarbeit?
Im Schloß der Mannheimer Residenz des Kurfürsten Karl Philipp wurde vor 264 Jahren, am 21. Oktober 1737, eine Verordnung unterzeichnet, die von Historikern noch immer nicht hinreichend verarbeitet worden ist. In dem Dekret, in dessen
handschriftlicher Primärfassung seine umgehende Verbreitung in den damaligen Hauptstädten Mannheim, Heidelberg und Frankenthal sowie in weiteren Oberämtern gefordert wird, verbietet der Kurfürst unter Androhung der Amtsenthebung
jedem im eigenen Zivil- oder Militärdienst stehenden Manne die Zugehörigkeit zur Freimaurerei.
Am 13. April 2002 fand im Amtssitz des südbadischen Regierungspräsidenten, im Basler-Hof in Freiburg, eine Veranstaltung statt, über die zwar im Rundfunk, aber nicht in der örtlichen Zeitung berichtet worden ist. Gut 80 persönlich geladene Personen nahmen teil, darunter Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker, Landesbeamte und unter diesen allen die Autoren eines Buches, das zu diesem Anlaß präsentiert werden sollte. Das Ereignis, das da im Zusammenhang mit dem 50jährigen Landesjubiläum stattfand, war darum nicht alltäglich, weil die beiden badischen Regierungspräsidenten, Dr. von Ungern-Sternberg und Frau Hämmerte, als Gastgeber gemeinsam in Erscheinung traten. Sie hatten gemeinsam ein Geleitwort zu einem Buch geschrieben, das an diesem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurde: ,,Die badischen Regionen am Rhein. 50 Jahre Baden in Baden-Württemberg. Eine Bilanz". Herausgegeben hat es der an der Universität Würzburg Politische Wissenschaft lehrende Professor Paul-Ludwig Weinacht; erschienen ist es im Nomos-Verlag Baden-Baden (Preis 34 Euro).
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Das bundesweite Motto des am 10. September 2017 stattgefundenen „Tag des offenen Denkmals" lautete "Macht und Pracht". Es wurden Denkmäler und Gebäude gesucht, in denen Personen oder Interessengruppen Einfluss auf das Verhalten und Denken großer Teile der Stadtbevölkerung ausgeübt haben und ausüben. Das zweifellos mächtigste Bauwerk Villingens ist seine Stadtbefestigung. Sie wurde ab 1200 errichtet und hatte eine Länge von 1.899 m, von denen noch 1.370 m vorhanden sind. Ihre Höhe beträgt 10 m und sie ist 1,7 m mächtig. Mit dieser Mauer beabsichtigte die Stadt ihre Feinde fernzuhalten. Meine Wahl fiel unter den mit Machtansprüchen ausgestatteten Bauwerken Villingens 2017 trotzdem nicht auf die Stadtmauer.
Am 24. Februar 1978 fällte der Kreistag auf Antrag des damaligen Landrates Dr. Nothhelfer bis auf eine Stimmenthaltung einstimmig das Todesurteil über das „Waldschloß“ auf dessen Areal das neue Landratsamt entstehen sollte und auch erbaut wurde. Bei der Entscheidung waren die Argumente der Freiburger Professoren Linde und Gabelmacher, des Stuttgarter
Architekten Weber und des Hauptkonservators Dr. Stopfel vom Amt für Denkmalschutz ausschlaggebend. Das Landesdenkmalamt vertrat den Standpunkt, daß „das Waldschloß zwar als Kulturdenkmal aus dem 19. Jahrhundert gelte,
allerdings keine besondere Bedeutung habe." Im Übrigen „sei das Waldschloß nicht für Waldshut charakteristisch.“ Keiner dieser Fachleute hatte sich die Mühe gemacht, den Architekten des Waldschloß ausfindig zu machen, im Gegenteil wurden irrige Angaben verbreitet. Der Abrißbeschluß fiel, ohne daß die Entscheidungsträger sich um den Architekten kümmerten.
Erbauer des Waldschlosses war aber niemand Geringerer als er bedeutende Schweizer Architekt Jacques Gros, der als genialer Künstler und Meister ein immenses architektonische Erbe von Japan, Sumatra, China bis Frankreich, von Südafrika, Rußland bis England hinterlassen hat.
Das Kapuzinerhospiz in Bretten hat „nicht allein lokalhistorische Bedeutung". Es ist auch „beispielhaft für die kirchlich-kulturellen Zustände des gemischt-konfessionellen Kurstaates am Rhein im 18. Jahrhundert". Aus landes- wie stadtgeschichtlichen Gründen hält es Hermann Schmid für gerechtfertigt, sich mit der Entstehung der kapuzinischen Ordensniederlassung und dem Wirken der darin wohnenden Mönche zu beschäftigen.
Ideen der Aufklärung und unterschiedliche Betrachtungsweisen der Französischen Revolution führen um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in Europa zu politischen Strömungen vor allem des Konservativismus und des Liberalismus. Auf diesen Grundlagen entstehen in den deutschen Staaten erste, unorganisierte Gesinnungsgemeinschaften. Aus den politischen Ideen erwachsen politische Bewegungen, die gewisse gemeinsame Grundüberzeugungen über die Gestaltung von Staat und Gesellschaft entwickeln. Diese Bewegungen sind - jedenfalls im Großherzogtum Baden - auf die II. Kammer des Landtags als
der politischen Institution bezogen, in der die jeweiligen führenden Persönlichkeiten ihre Anschauungen öffentlich machen können.
Die Entwicklung des jüdischen Schulwesens in Baden im 19. Jahrhundert ist vor dem Hintergrund der Judenemanzipation zu sehen, die insbesondere mit den Konstitutionsedikten 1807/08 in eine neue Phase eintrat. Kernanliegen der Emanzipation war die Integration des jüdischen Bevölkerungsteils in die christliche Gesellschaft, wobei naturgemäß die Unterrichtung der Kinder eine entscheidende Rolle spielte. So wurde im 9. Konstitutionsedikt (dem eigentlichen „Judenedikt" vom 13. Januar
1809) die Schulpflicht auch für israelitische Kinder festgeschrieben. Das galt auch für Heidelsheim, bedeutete aber nicht, dass sofort eine jüdische Schule errichtet wurde. Insofern kann die genauere Betrachtung der Entwicklung eines Ortes die Schwierigkeiten und Entwicklungen des jüdischen Schulwesens in Baden aufzeigen, wobei Heidelsheim typisch für eine
Landgemeinde mit einem relativ großen jüdischen Bevölkerungsteil ist. Wesentliche Aspekte der Entwicklung im 19. Jahrhundert sollen im Folgenden angesprochen werden.